Mit deutlichen Worten reagiert der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie auf den aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), den das Bundeskabinett am 3. September verabschiedet hat. Die Reform verfehle das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel eines Bürokratieabbaus und verschärfe vielmehr die Benachteiligung deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb, so der Verband, der rund 1.400 überwiegend mittelständische Unternehmen vertritt.
„Was die Bundesregierung hier vorlegt, ist pure Augenwischerei“, sagt Uwe Mazura, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands Textil+Mode. „Statt das Lieferkettengesetz wie versprochen abzuschaffen, wird es in seiner Wirkung sogar noch verstärkt. Die deutsche Textil- und Modeindustrie wird damit weiter belastet, während andere EU-Staaten durch das Omnibus-Verfahren deutlich bessergestellt werden. Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die in Deutschland und Europa verantwortungsvoll wirtschaften.“
Für zusätzlichen Unmut sorgt das Vorgehen im Anhörungsverfahren: Das Bundesarbeitsministerium hatte den Entwurf am Freitagnachmittag an die Verbände übermittelt – mit der Aufforderung, bis zum selben Tag Dienstschluss Stellung zu nehmen. Mazura spricht von einer „Frist von wenigen Stunden, zumal kurz vor Beginn des Wochenendes“, und ergänzt: „Das ist nicht nur respektlos, sondern auch demokratisch mehr als fragwürdig. Man muss sich ernsthaft fragen, ob die Beteiligung der Wirtschaft unter solchen Bedingungen überhaupt gewünscht ist. Ein solches Verfahren ist eine Farce.“
Auch inhaltlich sieht die Branche keine Verbesserung. Die angekündigte Abschaffung von Berichtspflichten gegenüber Behörden und Öffentlichkeit sei eine Scheinmaßnahme. Die interne Dokumentationspflicht bleibe bestehen – inklusive der siebenjährigen Aufbewahrungspflicht. Die vom BMAS bezifferte Einsparung von Bürokratiekosten in Höhe von vier Millionen Euro sei aus Sicht des Verbands deutlich zu niedrig angesetzt.
Besonders problematisch bewertet der Gesamtverband die neue EU-Verordnung zu Zwangsarbeitsprodukten. Diese verpflichtet Unternehmen, innerhalb von 30 Tagen ausführlich über ihre Lieferketten zu berichten – auch unter Berücksichtigung nationaler Regelungen wie dem LkSG. Damit werde die angekündigte Entlastung faktisch wieder aufgehoben. Auch die geplante Reduktion von Sanktionen ändere daran nichts: Sanktionen bei Verstößen gegen zentrale Pflichten bleiben bestehen.
Mazura fordert von der Bundesregierung eine grundlegende Kehrtwende: „Wir brauchen keine Symbolpolitik, sondern faire Wettbewerbsbedingungen und praktikable Lösungen für verantwortungsvolle Lieferketten. Wie wollen wir eine Wirtschaftswende schaffen, wenn die Regierung schon an so einfachen Vorhaben, wie der Aussetzung des in der Wirkung völlig verfehlten Lieferkettengesetzes scheitert?“