Trotz entsprechender Forderungen von Branchenverbänden, Importeuren und Händlern wurden Schuhe nicht in die Ausnahmeliste aufgenommen. Der Aufschlag kommt zum regulären produktabhängigen Zollsatz sowie gegebenenfalls zu weiteren Abgaben hinzu.
Grundlage ist eine Untersuchung des US-Handelsbeauftragten USTR nach Section 301 des Trade Act. Sie befasste sich unter anderem mit digitalem Handel, geistigem Eigentum, Marktzugang, Korruptionsbekämpfung und illegaler Entwaldung. Bei der öffentlichen Anhörung Anfang Juli hatten auch Vertreter der brasilianischen Schuhindustrie und US-amerikanischer Handelsverbände für eine Ausnahme von Schuhen geworben. Der USTR folgte den Argumenten nicht und verwies unter anderem auf mögliche alternative Bezugsquellen außerhalb Brasiliens.
Der brasilianische Schuhverband Abicalçados warnt vor einer deutlichen Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem wichtigsten Exportmarkt der Branche. Im ersten Halbjahr 2026 lieferte Brasilien nach Verbandsangaben 5,6 Mio. Paar Schuhe im Wert von 82,25 Mio. US-Dollar in die USA. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum sank die Menge um 3,6 %, der Exportwert um 23,6 %. Nach der Zollentscheidung rechnet Abicalçados für das Gesamtjahr nun mit einem Rückgang der brasilianischen Schuhexporte um 7,1 %. Zuvor lag die Prognose bei -3,6 %.