Im Rahmen des vierten Vereinfachungs-Omnibus-Pakets hat die EU-Kommission Vorschläge zur Entbürokratisierung in der Produktgesetzgebung vorgelegt. Diese betreffen auch die Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung (PSA). Die Verbände German Fashion Modeverband Deutschland e. V., der Interessenverbund Persönliche Schutzausrüstung e. V. (IVPS) und der Bundesverband der Schuh- und Lederwarenindustrie e. V. (HDS/L) unterstützen grundsätzlich die Vorschläge. Sie kritisieren jedoch, dass die aktuelle Ausgestaltung hinter den Möglichkeiten zur Digitalisierung zurückbleibt.
Laut den Verbänden müsse insbesondere die PSA-Verordnung stärker auf digitale Herstellerinformationen ausgerichtet werden. Nur so lasse sich der angestrebte Effekt – Papiereinsparung durch digitale Gebrauchsanweisungen – tatsächlich praxisgerecht umsetzen. „Nach den geltenden EU-Vorschriften für persönliche Schutzausrüstung mit Produkten für u. a. den Augen-, Hand- und Kopfschutz müssen Unternehmen zurzeit weiterhin papiergestützte Gebrauchsanweisungen vorlegen“, erklärt Thomas Lange, Hauptgeschäftsführer von German Fashion und Vizevorsitzender des IVPS. „Diese Umweltbelastungen sowie finanziellen und personellen Belastungen der mittelständischen deutschen PSA-Industrie aufzuheben ist schon lange überfällig.“
Auch Torben Schütz, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des HDS/L, betont das Potenzial der Einsparung: „Allein bei den deutschen Herstellern im Segment Fuß- und Beinschutz wie Sicherheitsschuhen sind Papiereinsparungen von mehr als 320 Tonnen pro Jahr möglich.“ Die geplanten Regelungen beschränkten die digitale Lösung jedoch auf den B2B-Bereich. „Damit die notwendige echte papierlose Kommunikation möglich ist, müssen B2B und B2C zusammen gedacht werden.“
Die Verbände fordern die EU-Kommission daher auf, die Vorschläge im laufenden Verfahren gezielt zu überarbeiten. Nur so könne die Digitalisierung des Produktrechts zu einem wirksamen Beitrag für Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Entlastung der Industrie werden.