EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erklärte hierzu: "Die Deckelung der Interbankenentgelte für Kreditkartenzahlungen und die Zusagen von Visa Europe zur Gewährleistung eines grenzübergreifenden Wettbewerbs sind für die europäischen Verbraucher eine wirklich gute Nachricht, denn letztlich sind sie es, die die Händlergebühren bezahlen. Mit dem heutigen Beschluss hat die Kommission eine weitere Verbesserung im Bereich der Interbankenentgelte erreicht."
Visa Europe – die Zusagen des Kreditkarteninstituts
Zusätzlich zu den Verpflichtungen, die Visa Europe 2010 zu Debitkartenzahlungen einging und die die Kommission im Dezember 2010 für rechtlich bindend erklärte (IP/10/1684), hat Visa Europe jetzt Folgendes zugesagt:
Grenzübergreifendes Acquiring: Ab dem 1. Januar 2015 dürfen die Händlerbanken (Acquirer) bei Kunden aus einem anderen Land ein geringeres Interbankenentgelt anwenden (0,3 % für Kreditkarten und 0,2 % für Debitkarten). Dies wird zu Wettbewerb bei den inländischen Interbankenentgelten und erheblich niedrigeren Gebühren für die Händler im EWR führen, was letztlich auch den Verbrauchern zugutekommen wird. Des Weiteren hat Visa Europe zugesagt, dass diese Entgelte (0,3 % für Kreditkarten und 0,2 % für Debitkarten) auch für Visa-Kredit- oder Debitkarten gelten würden, die in Staaten, die keine EWR-Mitglieder sind, aber zum Visa-Europe-Gebiet gehören, ausgegeben wurden und für Zahlungen bei im EWR niedergelassenen Händlern verwendet werden.
Interbankenentgelte: Visa Europe hat ferner zugesagt, seine MIF für alle Kreditkartenzahlungen im EWR, in dem Visa Europe das Entgelt festlegt, auf 0,3 % zu begrenzen. Dies betrifft Entgelte im grenzübergreifenden Handel (d. h. für Zahlungen mit Karten, die in einem EWR-Land ausgestellt und in einem anderen benutzt werden) und inländische Entgelte in derzeit zehn Mitgliedstaaten und entspricht einer Minderung der Gebühren um rund 40 % bis 60 %. MasterCard hatte 2009 in seinen Zusagen ebenfalls einen Entgeltsatz von höchstens 0,3 % für Kreditkartenzahlungen zugesagt (IP/09/515).
Transparenz: Vereinfachung der Interbankenentgelt-Struktur und eine für die Händler transparentere Abrechnung der Kartenakzeptanzdienste.