Am 15. August 2023 sollte das angekündigte Wachstumschancengesetz im Bundeskabinett entschieden und damit an den Bundestag weitergereicht werden. Kurz vor dem Ziel stieß das das Finanzministerium um Minister Christian Lindner (FDP) jedoch auf unerwarteten Widerstand, wie das Handelsblatt berichtete. Denn trotz der Zusage von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kam es zu einem Veto-Antrag aus dessen Partei.
Familienministerin Lisa Paus (Grüne) legte einen Leitungsvorbehalt gegen Lindners Wachstumschancengesetz ein und brachte das Prozedere damit überraschend zum Erliegen. Ein Leitungsvorbehalt ist ein internes Veto der Bundesregierung, bei dem das Gesetzesentwürfe blockiert werden können, bevor sie ins Kabinett und danach in den Bundestag gelangen. Laut dem Handelsblatt begründe Paus die Entscheidung folgenderweise: Nicht nur seien die für das Gesetz aufgebrachten finanziellen Mittel zu niedrig angesetzt, auch herrsche eine zu große Ungleichheit zwischen den damit geförderten Unternehmen und den Förderungen für Pläne des Familienministeriums. So wurden dort erst kürzlich die Mittel zur Unterstützung von ärmeren Kindern um mehrere Milliarden gekürzt. „Lindner zeigt sich bei Unternehmen großzügig und streich für soziale Vorhaben Mittel“, heißt es von einer Grünen-Abgeordneten dem Handelsblatt gegenüber. „Da können wir nicht einfach so mitgehen.“
In der Vergangenheit befürwortete der Handelsverband Deutschland das angestrebte Gesetz. Gleichzeitig gab es jedoch auch vereinzelte Kritik. So wurde beispielsweise befürchtet, dass nicht genügend Unternehmen von den Maßnahmen profitieren würden. „Die Transformation der Wirtschaft steuerlich zu fördern“ sei jedoch ein wichtiges Signal für den Handel, hieß es im Juli von HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Gleichzeitig bedürfe die Regelung zur elektronischen Rechnung, die Teil des Wachstumschancengesetzes sein sollen, weiterer Aufmerksamkeit, hieß es in einem weiteren Statement des HDE.