Es sind 124 Seiten mit 71 Artikeln: die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist umfangreich. Und sie kann Verpackung zum strategischen Thema für die Schuhindustrie machen. Schuhkartons, Polybags, Füllmaterialien oder Versandverpackungen sind künftig weit mehr als reine Transport- oder Hilfsmittel – sie unterliegen umfangreichen gesetzlichen Anforderungen. Nach dem Inkrafttreten schärferer Regeln am 12. August werden in den kommenden Jahren schrittweise weitere Anforderungen auf die Unternehmen in Industrie und Handel, insbesondere E-Commerce, zukommen.
Verpackungen müssen künftig materialeffizienter, recyclingfähiger und transparenter werden. Die Verordnung betrifft nahezu sämtliche Verpackungskomponenten eines Schuhs. Neben dem klassischen Schuhkarton fallen auch Polybags, Seidenpapier, Hangtags, Versandkartons, Klebebänder oder Füllmaterialien unter die neuen Regelungen.
Künftig müssen Unternehmen nachweisen können, dass ihre Verpackungen möglichst ressourcenschonend gestaltet sind und sich am Ende ihres Lebenszyklus hochwertig recyceln lassen. Gleichzeitig rückt das Thema Verpackungsvolumen stärker in den Fokus. Vor allem im E-Commerce sollen überdimensionierte Versandverpackungen vermieden werden.
Die Anforderungen im Überblick:
- Reduzierung von Leerraum: Im E-Commerce darf der Leerraum in Versandkartons maximal 50 % betragen, um zu große Umkartons zu verhindern.
- Recyclingfähigkeit: Alle Verpackungen müssen Design-for-Recycling-Kriterien entsprechen und schrittweise umweltfreundlicher gestaltet werden.
- Wiederverwendung & Vermeidung: Unnötige Verpackungskomponenten (wie zusätzliche Folien oder Kunststoffeinschläge) sollen minimiert werden.
- Nachweispflichten: Unternehmen müssen Konformitätsbewertungen für ihre Verpackungseinheiten erbringen und erweiterte Herstellerverantwortlichkeiten (EPR) erfüllen.
Für viele Marken bedeutet das, bestehende Verpackungskonzepte kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls neue zu entwickeln. Hersteller müssen künftig deutlich mehr Informationen über ihre Verpackungen vorhalten – von der Materialzusammensetzung über den Recyclinganteil bis hin zur Recyclingfähigkeit.
Gewichte, Materialarten und Verpackungskomponenten sollten deshalb systematisch erfasst und in die Produktdaten integriert werden. Gleichzeitig empfiehlt es sich, die bestehenden Prozesse im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) zu überprüfen – insbesondere für Unternehmen, die ihre Produkte in mehreren europäischen Märkten vertreiben.