Nach Angaben der der Rudolf Wöhrl AG bezieht sich die Eröffnung des Schutzschirmverfahrens nicht auf die Rudolf Wöhrl AG als Obergesellschaft der Wöhrl-Gruppe, sondern auf die 100-prozentige Tochtergesellschaft Rudolf Wöhrl, das Haus der Markenkleidung GmbH & Co. KG, Nürnberg. In dieser Gesellschaft befinden sich 15 der bundesweit insgesamt 34 Wöhrl-Standorte.
Ziel sei es, „die Wöhrl Gruppe nachhaltig in die Profitabilität zurückzuführen und besser auf das Konsumentenverhalten auszurichten“, teilt das Handelsunternehmen mit.
Die operativen Geschäfte in den 34 Modehäusern der Wöhrl-Gruppe sollen während des Verfahrens ohne Einschränkungen weiterlaufen. Die Warenversorgung wird durch entsprechende Übereinkünfte mit den Warenkreditversicherern gewährleistet, heißt es aus Nürnberg.
Stühlerücken im Vorstand
Um die Restrukturierung bestmöglichst umsetzen zu können, hat das Modehaus personelle Veränderungen beschlossen: Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende Andreas E. Mach wurde mit sofortiger Wirkung zum neuen Vorstandsvorsitzenden der Gesellschaft bestellt. Der bisherige Vorstandsvorsitzende Olivier Wöhrl ist im Vorstand in der neu geschaffenen Funktion des Chief Strategic Officer unverändert verantwortlich für die strategische Weiterentwicklung des Geschäftsmodells. Darüber hinaus bestellte der Aufsichtsrat Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff zum Vorstandsmitglied und Chief Restructuring Officer (CRO). Er ist Partner der Kanzlei Gerloff Liebler Rechtsanwälte in München, die das Schutzschirmverfahren mit vorbereitet hat und über langjährige Erfahrungen in der Modebranche verfügt (u.a. Escada, Rena Lange).
Jahresfehlbetrag voraussichtlicht über eine Millionen Euro
Für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015/2016 (1. August bis 31. Juli) geht der Vorstand nach vorläufigen Berechnungen von einem weiteren Rückgang des Konzernumsatzes auf ca. 300 Mio. Euro aus (2014/2015: 316,2 Mio. Euro). Der Jahresfehlbetrag wird voraussichtlich höher ausfallen als im Vorjahr (1,0 Mio. Euro), teilweise durch ein schwächeres operatives Geschäft, teilweise durch geringer als geplant vereinnahmte Sondererträge.