Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Verbraucherkreditverträge veröffentlicht. Ziele der Richtlinie sind in erster Linie Verbraucherschutz und Förderung des Binnenmarkts für Kredite.
Der Entwurf sieht vor, die verpflichtend vor dem Vertragsabschluss durchzuführende Kreditwürdigkeitsprüfung zu verschärfen. Weitere bereits für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge bestehende Vorgaben werden dann auch auf Allgemein-Verbraucherdarlehen angewendet. Außerdem müssen Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, im Bundesdatenschutzgesetz, im Unterlassungsklagegesetz, im Versicherungsvertragsgesetz, in der Gewerbeordnung, der Preisangabenverordnung, im Kreditwesengesetz, im EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz, dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, der Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung und in der Institutsvergütungsverordnung vorgenommen und muss ein neues Stammgesetz zur Aufsicht über Verbraucherkredite im Rahmen der Absatzfinanzierung geschaffen werden, um die Vorschriften der neuen Verbraucherkredit-Richtlinie umzusetzen. Eine Alternative bestehe dabei nicht, um die Richtlinie umzusetzen.
Der BEVH kritisiert den Entwurf. Die Bundesregierung habe damit entschlossen, den sicheren Kauf auf Rechnung für Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermiesen. Daniela Bleimaier, Leiterin Public Affairs Deutschland & Regionales erklärt: „Verbraucherinnen und Verbraucher setzen beim Onlinekauf seit Jahrzehnten auf die sicherste Bezahlmethode: den Kauf auf Rechnung. Dieser ist zinsfrei und hat bisher unproblematisch einen Zahlungsaufschub gewährt. Das soll sich bald ändern. Zukünftig werden sie in vielen Fällen mit unnötiger Bürokratie, irreführenden Warnhinweisen und überzogenen Prüfungen konfrontiert. Das verunsichert, schafft Misstrauen gegenüber dem Onlinehandel und lenkt vom eigentlichen Ziel ab: dem Schutz vor Überschuldung. Der BEVH appelliert daher an die Politik, den bewährten Kauf auf Rechnung attraktiv zu halten.“