Laut Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschafsminister Peter Altmaier sollen kleine und mittlere Betriebe je nach Größe ohne Risikoprüfung bis zu 800.000 Euro erhalten können. Dabei übernimmt der Staat 100% des Kreditrisikos. Bei den bisherigen Programmen waren es 90%. Allerdings liegt der Zins jetzt höher als bei den bestehenden Kredithilfen.
„Für diese Pandemie gibt es keine Blaupause. Als Bundesregierung müssen wir entschlossen und kraftvoll agieren – und die Situation ständig genau beobachten. Mit dem KfW-Schnellkredit legen wir jetzt ein weiteres Programm auf, das neben die bereits bestehenden Angebote tritt. Es wendet sich an kleinere und mittlere Firmen und Betriebe, die jetzt sehr sehr rasche Unterstützung benötigen und auf andere Bedingungen abstellen als unsere anderen Hilfen, die natürlich fortbestehen“, erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz. „Durch die 100-prozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung wird sichergestellt, dass diejenigen Unternehmen, die nur durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, rasch einen Kredit bekommen. Wir rechnen mit sehr vielen Anträgen und werden zusammen mit den Banken und Sparkassen alles dafür tun, die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Auszahlung zu schaffen“, ergänzt der KfW-Vorstandsvorsitzende Dr. Günther Bräunig.
Die Schnellkredite der KfW im Überblick:
Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen:
Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:
- Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
- Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis 25% des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
- Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
- Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
- Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
- Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
- Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.