Die gerichtlich angeordnete Eigenverwaltung ermöglicht es den Schuhfilialisten auch weiterhin, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen.
Dr. Sven Tischendorf, Schutzschirmexperte und seit Dezember einer der Geschäftsführer von Klauser und Salamander, erklärt gegenüber schuhkurier: „Die nun antragsgemäß eröffneten Verfahren leiten die finale Phase der laufenden Sanierung ein und geben beiden Unternehmen im Rahmen der geltenden Insolvenzregeln nun zusätzliche rechtliche Möglichkeiten, beispielsweise die Ausübung von Sonderkündigungsrechten.“
Am 13. Dezember hatten die Geschäftsführungen der Schuhhaus Klauser GmbH & Co. KG und der Salamander Deutschland GmbH & Co. KG, beide mit Sitz in Wuppertal, zusammen mit ihren operativen Tochtergesellschaften beim Amtsgericht Wuppertal jeweils Anträge auf Einleitung von Schutzschirmverfahren gestellt.
42 Salamander- und 40 Klauser-Standorte sind vom Verfahren betroffen. Das Verfahren laufe planmäßig, berichtete Ende Januar Salamander-Geschäftsführer Jens Peter Klatt gegenüber schuhkurier. Die Beschäftigten seien sehr engagiert und sähen die Situation als Chance an, und auch bei Frequenz und Nachfrage zeigten sich positive Tendenzen. Das seien, so Klatt, gute Voraussetzungen, um die Neuausrichtung wie geplant durchzuführen. Jetzt stehen offenbar Gespräche mit den Vermietern an: „Ohne diese wird es nicht gehen, denn Ziel muss es sein, die Kostenseite in den Griff zu bekommen, damit Klauser und Salamander am Ende profitabel sind.“ Klarer Ansatz der Geschäftsführung sei es, das Verfahren möglichst „ohne Kollateralschaden“ durchzuführen – also ohne Filialschließungen.