Das Schweizerkreuz steht in der Schweiz unter rechtlichem Schutz. Die Swissness-Gesetzgebung definiert, welche Produkte mit Schweizer Nationalsymbol gekennzeichnet werden dürfen. Das dafür zuständige IGE (Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum) hat diese Regelung gelockert. Das Symbol kann nun auch im Zusammenhang mit den Herkunftsbezeichnungen „Swiss Research“ oder „Swiss Engineering“ auf Produkten verwendet werden, die nicht in der Schweiz gefertigt werden. Das Institut erklärt die Anpassung der Regel damit, dass Schweizer Unternehmen zum Beispiel aufgrund der US-Zölle gezwungen sind, in den Zielmärkten zu produzieren. Die Bedingungen für eine solche Mitverwendung seien streng: Das Schweizerkreuz muss genau zwischen den beiden Wörtern platziert und die Seitenlänge des Quadrats darf maximal gleich groß wie die einheitlich große Schrift dargestellt sein.
Das betrifft auch den Schuhhersteller On, der gegenüber der Neuen Zürcher Zeitung erklärt: „Wir begrüßen die Präzisierung der Praxis durch das IGE. Sie ist Ausdruck eines zeitgemäßen Verständnisses von Swissness und trägt der Realität moderner Schweizer Wertschöpfung Rechnung. Wir sind überzeugt, dass diese Weiterentwicklung den Innovationsstandort Schweiz stärkt und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Volkswirtschaft auf den globalen Märkten unterstützt.“ schuhkurier hat On um ein Statement zur Neuregelung und die Folgen für On gebeten.
Es gibt jedoch auch Kritik aus der Schweizer Schuhindustrie. Roberto Martullo, Inhaber der Künzli Swiss Schuh AG, erklärt: „Mit großem Erstaunen und Verwunderung stellen wir fest, dass die IGE unter großem Druck von On kleinbeigibt und eine Lex On betreffend des Schweizerkreuzes auf On-Schuhen zulässt.“ Die Praxis schade dem in der Schweiz produzierenden Gewerbe und öffne Schlupflöcher für Firmen, die keinen Bezug zur Schweiz haben. Beispielsweise könne nun möglicherweise auch Skechers das Schweizerkreuz verwenden, da der Hauptaktionär Schweizer ist, argumentiert Martullo. Künzli kündigt an, Rechtsmittel zu prüfen, um diesen Entscheid rückgängig zu machen. Kybun Joya-CEO Claudio Minder erklärte auf Linkedin: „Wir produzieren unsere Kybun- und Kandahar-Schuhe in der Schweiz, genauer gesagt in Sennwald, und tragen das Schweizer Kreuz bewusst auf unseren Produkten. Dass die ’alten‘ Swissness-Regeln nun über den Haufen geworfen werden, ermöglicht es uns zwar, auch unsere Joya-Schuhe mit dem Schweizer Kreuz zu versehen. Gleichzeitig wertet das aber unsere echten ’Swiss Made‘-Schuhe automatisch ab. Ein großes Dilemma! Und eine weitere Katastrophen-Entscheidung des Eidgenössisches Instituts für Geistiges Eigentum.“ Auf schuhkurier-Nachfrage bestätigt Minder, dass sich Kybun Joya die Unterlagen zum Entschluss des IGE zusenden lassen und die Anfechtung der Entscheidung prüfen will. Auch werde Kybun Joya weiterhin auf die Kennzeichnung der Joya-Kollektion mit dem Schweizerkreuz verzichten, um die Abwertung von in der Schweiz gefertigten Produkten nicht zu unterstützen.