„Händler, die ihren Kunden bestimmte Kartenzahlungsarten anbieten, müssen an die Banken in einigen Fällen, die nicht von der europäischen Verordnung der Interbankenentgelte erfasst sind, hohe Gebühren bezahlen. Für diese Fälle brauchen die Händler auch weiterhin die Möglichkeit, die Kosten an die Karteninhaber weiterzureichen“, sagt HDE-Experte Ulrich Binnebößel. Bereits heute sei dabei gesetzlich geregelt, dass ein Aufpreis nur bis zu der Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten gefordert werden könne.
„Wenn die Händler die Gebühren nicht weitergeben können, geht das auch auf Kosten aller Kunden. Denn dann müssten die hohen Gebühren über höhere Verkaufspreise für alle Verbraucher ausgeglichen werden“, so Binnebößel weiter. Aus diesem Grund setzt sich der HDE im Zuge der Umsetzung der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie in deutsches Recht ein, die EU-Richtlinie in diesem Punkt 1:1 umzusetzen und einen Aufpreis unter anderem für sogenannte Drei-Parteien-Systeme und Firmenkreditkarten weiter zu ermöglichen. In der Folge könnten die Händler für alle Zahlungsarten, für die es nicht bereits eine Deckelung bei der Gebührenhöhe durch die Verordnung zu Interbankenentgelten gibt, die Aufpreise entsprechend weiterreichen.
Der HDE will sich ferner stark machen, dass die Interbankenentgeltverordnung auf alle Karten ausgeweitet wird. Dann könnte auch die Weitergabe von Zahlungsgebühren an die Kunden für alle Kartenzahlungen verboten werden.