Die österreichische Bundesregierung plant eine nationale Paketabgabe von 2 Euro pro zugestelltem Paket beziehungsweise pro Bestellung für große Onlinehändler. Die Regelung soll Ende September in Kraft treten und Händler mit einem Onlineumsatz von mindestens 100 Mio. Euro betreffen.
Ursprünglich hatte die Regierung in Wien geplant, zum Schutz des stationären Handels eine Abgabe nur auf Pakete aus Drittstaaten einzuführen. Das wäre aber ein Zoll und würde gegen die Regelungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verstoßen, der eine Zollunion ist. Im EWR fallen ab Juli diesen Jahres 3 Euro für jedes aus dem Ausland eintreffende Paket mit Warenwert bis 150 Euro an. Damit soll die Paketflut, die unter anderem durch Onlinehändler wie Temu und Shein veursacht wird, eingedämmt werden. Dazu soll ab November eine von allen EU-Staaten eingehobene Bearbeitungsgebühr treten. Im Gespräch sind zwei Euro pro Paket.
Mit ihrer zusätzlichen Paketabgabe verfolgt die österreichische Regierung laut eigenen Angaben das Ziel, mehr Fairness im Wettbewerb zu erreichen, insbesondere gegenüber internationalen Plattformen. Doch beim Handel stößt die Maßnahme auf deutliche Kritik. „Bereits vor dem Start der Fußball-WM schießt sich Österreich ein Eigentor. Anstatt Kontrollen und Vollzug im E-Commerce zu verstärken, wie es der Rechnungshof empfohlen hat, schafft das Finanzministerium mit der Paketsteuer eine Innovations- und Investitionsbremse für den Wirtschaftsstandort“, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands.
Die Kritik richtet sich vor allem gegen die tatsächliche Wirkung der Abgabe: „Anstatt wie in der Regierungsklausur angekündigt eine Maßnahme gegen Drittstaatenhändler wie Temu und Shein zu setzen, schafft man eine Inländerdiskriminierung, die am Ende auch 4.000 österreichische KMU trifft, die als Marktplatzhändler agieren. Anstatt wie im Regierungsprogramm versprochen keine neuen Steuern einzuheben, kommt eine Massensteuer durch die Hintertür. Die neue Paketsteuer verteuert den Online-Einkauf für alle Konsumentinnen und Konsumenten im Land und befeuert damit die Inflation“, so Will weiter.
Neben steigenden Preisen und zusätzlicher Bürokratie sieht der Verband auch erhebliche rechtliche Risiken. Die geplante Regelung könnte gegen EU-Recht verstoßen, etwa hinsichtlich Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit. Zudem drohen durch die Konstruktion des Gesetzes langwierige Verfahren auf europäischer Ebene.
Auch operativ bringt die Abgabe Herausforderungen mit sich: Unterschiedliche Vertriebsmodelle müssten steuerlich separat erfasst werden, selbst Retouren würden nicht von der Abgabe ausgenommen sein. „Diese Paketabgabe ist ultrabürokratisch, rechtlich wackelig und ökonomisch kontraproduktiv. Damit lösen wir kein einziges bestehendes Problem, schaffen aber viele neue. Viele Unternehmen fragen sich, warum bei der Ausarbeitung eines solchen Gesetzes niemand mitdenkt, welche Kollateralschäden das in der Praxis auslöst“, erklärt Will.
Als Alternative verweist der Handelsverband auf europäische Lösungen. Mit der geplanten EU-Zollreform und Maßnahmen wie „VAT in the Digital Age“ sollen insbesondere Drittstaatenplattformen stärker in die Pflicht genommen werden. Ab Juli 2026 entfällt zudem die Zollfreigrenze für Sendungen unter 150 Euro, ergänzt um weitere Gebührenregelungen im selben Jahr.
Vor diesem Hintergrund fordert der Verband einen Verzicht auf nationale Sonderwege. Österreich solle stattdessen die europäischen Maßnahmen unterstützen, um Wettbewerbsverzerrungen gezielt zu adressieren, ohne den eigenen Markt zu belasten.