Die EU-Kommission hat nach mehr als zweijährigen Ermittlungen entschieden, dass Google bei der Anzeige von Suchergebnissen gegen Vorgaben des Digital Markets Act verstoßen hat. Geprüft wurde, ob der Konzern eigene Dienste gegenüber anderen Anbietern bevorzugt behandelt.
Der Handelsverband Deutschland bewertet die Entscheidung grundsätzlich positiv. Nun müsse die Umsetzung zu einer diskriminierungsfreien Darstellung der Suchergebnisse führen. Dabei dürften weder Händler noch Preisvergleichsdienste unverhältnismäßig bevorzugt oder benachteiligt werden.
„Der DMA muss durchgesetzt und Rechtsklarheit über die Auslegung der Vorgaben geschaffen werden“, sagt Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. Für den Handel sei entscheidend, dass auch direkte Vertriebswege sichtbar blieben und Verbraucher Angebote unmittelbar bei Händlern finden könnten.
Garantierte Platzierungen für Preisvergleichsplattformen lehnt der HDE ab. Aus Sicht des Verbandes könnte dadurch eine zusätzliche Vermittlungsebene zwischen Handel und Kundschaft entstehen. Die Kommissionsentscheidung dürfe daher nicht zu einer neuen Benachteiligung von Einzelhändlern führen.
Google befindet sich nach Angaben des HDE bereits im Austausch mit der EU-Kommission, dem Handel und weiteren Beteiligten über die praktische Umsetzung der Entscheidung.