Die Corona-Krise
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- 20.10.2020
- Petra Steinke
- 92 Minuten
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Kleineres Übel oder doch ein großes? Vor dem Hintergrund des neuen Infektionsschutzgesetzes fragte schuhkurier Händlerinnen und Händler nach ihren Erwartungen.
Für Markus Höhne vom Schuhhaus Hittcher ist der Fall klar: „Wir haben so viele Fälle wie noch nie zuvor und um die Ausfälle von Mitarbeitern nicht auf einen Schlag kompensieren zu müssen, sind wir weiterhin für eine Maskenpflicht“, so der Händler aus Hamburg. Zu Ostern, mit steigenden Temperaturen und einem Absinken der Inzidenzen könnte die Maske seiner Meinung nach wegfallen. „Natürlich führt die Maskenpflicht zu weniger Umsätzen, als wenn wir sie nicht hätten, aber ich halte sie trotzdem für im Moment noch sinnvoll“, so Höhne.
Alle Händler-Statements können Sie hier nachlesen.
Gute Nachrichten für den Schuhhandel in Bayern: Laut der bayerischen Corona-Schutzverordnung vom 3. Dezember gehört auch der Schuhhandel zu den Ladengeschäften des täglichen Bedarfs. Das bedeutet, dass dieser ohne Einschränkungen und ohne Kundenkontrollen öffnen kann. Laut ANWR berücksichtigte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit dieser Einstufung des Schuhhandels die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. März 2021, die durch die Klage der ANWR bewirkt wurde. „Das ist die erneute Bestätigung unserer Forderung und ein klares Zeichen für unsere Branche in der so wichtigen Vorweihnachtszeit“, so Fritz Terbuyken, Vorstand der ANWR Group. „Damit manifestiert die Bayrische Landesregierung die Bewertung des Schuhfachhandels als Grundversorger und stellt ihn dem Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Buchhandlungen sowie Blumenfachgeschäften gleich.“
Der BTE Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren kritisiert die von der MPK beschlossene 2G-Regelung für den Non-Food-Handel „aufs Schärfste.“ Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler müssen nun, so der BTE, „grundlos dafür büßen“, dass die Politik es nicht geschafft hat, die Kapazitäten in den Krankenhäusern auszubauen oder zumindest stabil zu halten und ausreichende Teile der Bevölkerung von der Impfung zu überzeugen. „Stattdessen müssen wir im wichtigen Weihnachtsgeschäft als Hilfs-Sheriffs die Ungeimpften an unseren Türen stoppen und unangenehme Diskussionen mit Impfgegnern führen“, so BTE-Präsident Steffen Jost, der mehrere Modehäuser im Südwesten Deutschlands betreibt. Für den betroffenen Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel sei nun ein Kundenschwund um weitere 30% zu erwarten. Damit werde bereits die vierte Saison in Folge durch fragwürdige und womöglich verfassungswidrige politische Maßnahmen ruiniert. Textil- und Schuhhäuser aus 2G-Gebieten meldeten bereits jetzt hohe Umsatzeinbußen von 30 bis 50%. „Weil der Umsatz des gesamten stationären Modehandels nach unseren Schätzungen jetzt schon aufgelaufen rund 30% unter Vor-Corona-Niveau liegt, werden viele Unternehmen die erneute Beschränkung ohne massive staatliche Hilfen nicht überleben“, so Steffen Jost. „Die Unternehmer haben gerne Überzeugungsarbeit für die Impfung geleistet und werden als Dank dafür jetzt mit unsinnigen Beschränkungen bestraft.“ Ein vollumfänglicher Ersatz des entstandenen Schadens sei vor diesem Hintergrund das Mindeste, was man von der Politik verlange.
Am 2. Dezember kamen Bund und Länder zu erneuten Beratungen zusammen. In einer gemeinsamen Pressekonferenz verkündeten Bundeskanzlerin Angela Merkel, der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz und NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst die beschlossenen Corona-Regeln. Demnach soll für den Einzelhandel die 2G-Regel gelten. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. „Wir sind in einer besonderen Situation“, erklärte Scholz die Entscheidung zu den Zugangsbeschränkungen für den Handel. Jeder der wolle, könne sich impfen lassen. Zudem erklärte er, dass die Händler sich auf die Wirtschaftshilfen verlassen könnten. Diese würden weiterentwickelt und verlängert. Die Länder sollen die Regeln bei Bedarf auch verschärfen können, die auf der Bundespressekonferenz beschlossenen Regeln stellen Mindestregeln dar, so Merkel in ihrer vermutlich letzten MPK-Pressekonferenz. Zudem wurde beschlossen, dass der Impfstatus im Sinne von 2G-Geboten neun Monate nach der Impfung verfällt. Eine Impfpflicht, die ab Februar gelten würde, soll im Bundestag diskutiert und abgestimmt werden. Der neue Ministerpräsident von NRW, Hendrik Wüst, rief zudem zu einem „Akt der nationalen Solidarität“ auf und appellierte an bisher ungeimpfte Personen, sich nun konsequent impfen zu lassen.
Ein vom Handelsverband Deutschland (HDE) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Rechtsanwaltkanzlei Noerr kommt zu dem Ergebnis, dass 2G-Einschränkungen für den Einzelhandel unter den derzeitigen Voraussetzungen rechtswidrig sind. „2G-Regelungen für den Einzelhandel sind nicht verhältnismäßig und greifen in die verfassungsgemäß geschützten Rechte der betroffenen Einzelhändler ein. Deshalb muss sich die Politik besinnen und von 2G-Regeln für den Einzelhandel Abstand nehmen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Das Rechtsgutachten, das insbesondere auch die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt, sieht insbesondere eine Verletzung der Berufsfreiheit (Art. 12. Abs. 1 GG) und des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG). Darüber hinaus liegt demnach auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundrechts (Art. 3 Abs. 1 GG) vor. Kurzfristig sei der Staat zur Regelung finanzieller Ausgleichsmaßnahmen zur umfassenden Kompensation verpflichtet, die im Infektionsschutzgesetz indes nicht vorgesehen ist. Das Gutachten betont, dass 2G-Regeln im Handel mittelfristig auch bei finanzieller Kompensation nicht mehr zu rechtfertigen sind, wenn der Gesetzgeber trotz Kenntnis der Gefährdungslage für die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung auf die Einführung einer Impfpflicht verzichtet.
Für Unternehmen wird das Instrument der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Ebenso wird die aktuell geltende Neustarthilfe Plus für Selbständige für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Für Weihnachtsmärkte, die aktuell besonders betroffen sind, werden erweiterte Möglichkeiten im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV zur Verfügung gestellt. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte am 24. November in Berlin: „Die Corona-Situation ist außergewöhnlich ernst. Wir haben uns deshalb in der Bundesregierung darauf geeinigt, einen Sicherheitsgurt für die Beschäftigten, die kleinen und mittleren Unternehmen und die Aussteller auf Weihnachtsmärkten anzulegen. Denn Beschäftigte und Unternehmen brauchen jetzt die Planungssicherheit für die Überwindung der letzten Durststrecke. Wir verlängern daher den bewährten Instrumentenmix aus Kurzarbeitergeld und Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende März 2022.“
Grundsätzlich werden in der Überbrückungshilfe IV die Zugangsvoraussetzungen der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Unternehmen müssen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und bekommen umfassend ihre Betriebskosten erstattet. Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs erhalten Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70% bis zu 90% der Fixkosten erstattet. In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von 100 % für diese Unternehmen.
Auch der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit gilt weiter:
Vertreter des Handelsverbandes Sachsen befürchten angesichts der seit dem 22. November durchgesetzten 2G-Regel für den Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, große Probleme für den stationären Einzelhandel des Bundeslandes. Gerade in der umsatzstarken Adventszeit wäre der Einzelhandel auf ein gut laufendes Geschäft angewiesen, um die Verluste des erneut schwierigen Jahres noch abzufedern. In den letzten zwei Jahren seien bereits viele Kredite aufgenommen worden, um Pleiten zu verhindern, so HVS-Geschäftsführer Gunter Engelmann-Merkel. Der Handel habe sich Hoffnung auf eine stetige Verbesserung der Situation in Richtung Normalität gemacht. Auch HVS-Hauptgeschäftsführer René Glaser betont in einem Interview für MDR Sachsen, dass die erneuten Einschränkungen den bereits angeschlagenen Einzelhandel vor Probleme stellen: „Gerade das Weihnachtsgeschäft in den Monaten November und Dezember ist entscheidend, um für die Händler das schwierige Jahr noch zu retten.“ Die aktuellen sächsischen Corona-Regeln gelten bis zum 12. Dezember.
Bayern reagiert auf die steigenden Inzidenzen. Ab dem 24. November müssen alle Clubs, Bars und Diskotheken in dem Bundesland schließen. Weihnachtsmärkte können nicht stattfinden. Für Restaurant gilts eine Sperrstunde um 22 Uhr. Außerdem wird die 2G-Regel verschärft. Kultur- und Sportveranstaltungen werden nur noch unter 2G+ Bedingungen erlaubt. Der Einzelhandel bleibt von 2G ausgeschlossen, es gilt künftig jedoch eine Beschränkung auf eine Person pro 10 qm. Bayern erlässt zudem eine Hotspot-Regelung für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 1.000. Dann sind Freizeit-, Sport- oder Kulturveranstaltungen generell nicht mehr erlaubt. Zudem werden die Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Beherbergungsstätten sowie Sport- und Kulturstätten geschlossen. Hochschulen dürfen ihre Vorlesungen und Seminare nur noch in digitaler Form anbieten. Für den Handel gilt dann eine Beschränkung auf eine Person pro 20 qm. Die Lockdownmaßnahmen sollen bis Mitte Dezember gelten.
Ab dem 22. November geht Österreich in einen allgemeinen und bundesweiten Lockdown. Dieser gilt vorerst für zehn Tage und soll auf maximal 20 Tage erweitert werden können, sodass er spätestens am 12. Dezember enden dürfte. Bereits seit Anfang der Woche gilt in ganz Österreich ein Lockdown für ungeimpfte Personen. Es wurde zudem die Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens für eine ab dem 1. Februar mögliche allgemeine Impfpflicht angekündigt. „Uns ist es in den letzten Monaten nicht gelungen, genug Menschen von der Impfung zu überzeugen“, erklärte Bundeskanzler Schallenberg auf einer Pressekonferenz am Freitag, den 19. November. Der Einzelhandel in Österreich rechnet mit hohen Umsatzverlusten.
Bund und Länder einigten sich auf flächendeckende Einschränkungen. Wie weit diese gehen, hängt von der Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ab (Hospitalisierungsrate). Steigt diese Hospitalisierungsrate in einem Bundesland über 3, sollen nur noch geimpfte und genesene Personen Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen besuchen dürfen. Auch Gastronomie, Beherbungen und körpernahe Diensleistungen bleiben Geimpften und Genesenen vorbehalten – das bedeutet die Umsetzung von 2G. Von den 2G-Regelungen kann wieder abgesehen werden, wenn der Schwellenwert an fünf Tagen in Folge unterschritten wird. Ausnahmen von der 2G-Regel sind für Kinder und Jugendliche unter 18 möglich.Ab einer Hospitalisierungsrate von über 6 soll die 2G-Plus-Regel gelten. In Diskotheken, Bars und Clubs zum Beispiel sollen Geimpfte und Genesene dann zusätzlich einen aktuellen Corona-Test vorzeigen. Bei einer Hospitalisierungsrate von über 9 greifen weitere Maßnahmen entsprechend dem Infektionsschutzgesetz und gemäß den landesrechtlichen Regelungen – diese wurden allerdings nicht konkretisiert.
Neben erheblichen weiteren Anstrengungen mit Blick auf die stockende Impfkampagne soll am heutigen Tag über verschiedene weitere Maßnahmen entschieden werden. Laut Beschlussvorlage für die Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK) soll beispielsweise an Arbeitsplätzen, an denen physische Konakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen sind, verpflichtend die 3G-Regel eingeführt werden. Damit dürfen nur genesene, geimpfte oder getestete Personen dort tätig sein. Der Arbeitgeber muss die entsprechenden Nachweise täglich kontrollieren. Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit anbieten. Wo immer keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen, soll den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice ermöglicht werden.
Im öffentlichen Personenverkehr (Busse, S-Bahnen, U-Bahnen, Züge, Fähren, Flugzeuge) soll ebenfalls die 3G-Regel eingeführt werden. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss dann bei der Nutzung eines Verkehrsmittels den Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) mit sich führen.
Auf Landesebene kann Ungeimpften der Zugang zu Freizeitveranstaltungen und -einrichtungen, Kulturveranstaltungen und -einrichtungen sowie Sportveranstaltungen, Gastronomie und Hotels verwehrt werden (2G-Regelung). Bei einer kritischen Hospitalisierungsrate kann eine Testpflicht auch für geimpfte und genesene Personen ergänzt werden.
Die Schließung des Einzelhandels (Lockdown) wird in der Beschlussvorlage nicht erwähnt. Allerdings wird in der Beschlussvorlage ausdrücklich gebeten, die bestehenden AHA+AL-Regeln (Abstandhalten, Hygienemaßnahmen, Alltag mit Maske, Nutzung der Corona-Warn-App und Lüften) auch weiterhin konsequent einzuhalten. Überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen, gelte die Maskenpflicht, ergänzt um „angemessene Abstands- und Zugangsregeln sowie Hygienekonzepte“. Nur mit einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung könne das Virus besiegt werden.
Die Beschlussvorlage enthält auch einen Passus zu den vorgesehenen Hilfszahlungen: Die Überbrückungshilfe III Plus sowie weitere Hilfen analog zu den Regelungen zum Kurzarbeitergeld sollen über den 31. Dezember hinaus bis zum 31. März 2022 verlängert werden.
Angesichts weiter steigenden Infektionszahlen verschärfen zahlreiche Bundesländer die Corona-Regeln. So ruft Baden-Württemberg die Alarmstufe aus. Ab dem 17. November gilt in weiten Teilen des öffentlichen Lebens im Südwesten die 2G-Regeln. Das betrifft allerdings nicht den Einzelhandel. Hier kommt die 3G-Regel zum Einsatz. Kundinnen und Kunden müssen in Geschäften demnach einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzeigen können.
Einen Schritt weiter geht Sachsen. In dem Bundesland mit der höchsten Inzidenz will die Landesregierung auch im Einzelhandel die 2G-Regel einsetzen. Eine entsprechende Schutzverordnung soll Ende der Woche beschlossen werden.
Auch Nordrhein-Westfalen will im Freizeitbereich 2G einführen. Der Einzelhandel ist nach den aktuellen Plänen der Landesregierung allerdings nicht betroffen.
Seit dem 15. November gilt in Österreich ein Lockdown für Ungeimpfte. Der Handel befürchtet massive Nachteile – und fordert Unterstützung. In Österreich haben sich die Bundesregierung und die Bundesländer auf eine Verschärfung der Covid-Schutzmaßnahmen geeinigt. Für Personen ohne 2-G-Nachweis wurde ein Lockdown verordnet. Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs wird nur mehr zu bestimmten Zwecken zulässig sein. Dies sind unter anderem:
-zur Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie zur Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
-zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
-für berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist
-zum Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung
Handels- und Dienstleistungsbetriebe dürfen von Personen ohne 2-G-Nachweis nicht mehr betreten werden. „Mit dieser Maßnahme müssen Fachgeschäfte rund 35% an potenziellen Kunden aussperren, hohe Umsatzverluste sind damit vorprogrammiert“, sagte Rainer Trefelik, der Sprecher des österreichischen Handels (WKÖ). „Mit dem Lockdown für Ungeimpfte werden die Umsätze noch weiter in den Keller rasseln, ich mache mir große Sorgen um die Existenz unsere Mitgliedsunternehmen.“ Neben dem schwierigen Problem der Kontrollen, wer geimpft und wer ungeimpft ist, werde das aus den vergangenen Lockdowns bekannte und unerfreuliche Thema der Sortimentsabgrenzung wieder massiv schlagend. „Ungeimpfte können in Supermärkten und Drogeriemärkten von der Waschmaschine, über Textilien bis hin zum Spielzeug alles kaufen und beim Fachhandel müssten sie abgewiesen werden. Die Kunden brechen weg, die laufenden Kosten wie Miete und Personal bleiben aber in voller Höhe bestehen. Das ist eine untragbare Situation“, so Trefelik. Das Weihnachtsgeschäft stehe vor der Tür und besonders betroffene Branchen im Handel bräuchten dringend finanzielle Unterstützungen. Es werde notwendig sein, die staatlichen Hilfen wieder einzuführen, forderte der Branchensprecher. In Richtung Bevölkerung appellierte Trefelik einmal mehr, sich impfen zu lassen: „Ich kann mich nur immer wieder wiederholen. Der einzige Weg aus der Pandemie ist die Impfung.“
Die Sieben-Tages-Inzidenz steigt auf immer neue Rekordhöhen. Am 15. November wurde bundesweit erstmals die Grenze von 300 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen überschritten. Am höchsten war die Inzidenz in Sachsen, hier lag die Kennziffer bei 754,3. Einen Überblick über die Inzidenz in den Bundesländern finden Sie hier.
Bei weiter steigenden Inzidenzen und dem Erreichen der nächsten Alarmstufe ist diese Situation auch für andere Landkreise Baden-Württembergs zu erwarten.
„Der Einzelhandel war durch die hervorragenden Hygienekonzepte in den vergangenen eineinhalb Jahren zu keinem Zeitpunkt Treiber der Pandemie. Der Handel war und ist nach wie vor sicher. Unsere Kundinnen und Kunden können ohne Sorge vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus im stationären Einzelhandel einkaufen“, erklärt Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg.
Die Situation bringt für den Einzelhandel zunächst im Landkreis Biberach die 3G-Kontrollpflicht mit sich. Kundinnen und Kunden müssen für den Besuch im Geschäft aufgrund der aktuellen Alarmstufe geimpft, getestet (Antigen-Test) oder genesen sein. Der Handel wird laut Handelsverband Baden-Württemberg den 3G-Nachweis stichprobenartig kontrollieren.
Um Kundinnen und Kunden aktiv auf die gültigen Corona-Regeln in der Warnstufe hinzuweisen, werden die Händlerinnen und Händler in Baden-Württemberg, etwa durch Aufsteller und Plakate an Eingangstüren, auf die geltenden 3G-Regelungen in der Alarmstufe sowie auf die Höhe des drohenden Bußgeldes im Falle eines Verstoßes (Regelsatz 200 Euro) aufmerksam machen. In kurzen Abständen soll am Eingang, im Beratungsgespräch oder spätestens an der Kasse der 3G-Nachweis kontrolliert werden.Bei weiter steigenden Inzidenzen und dem Erreichen der nächsten Alarmstufe ist diese Situation auch für andere Landkreise Baden-Württembergs zu erwarten.
„Der Einzelhandel war durch die hervorragenden Hygienekonzepte in den vergangenen eineinhalb Jahren zu keinem Zeitpunkt Treiber der Pandemie. Der Handel war und ist nach wie vor sicher. Unsere Kundinnen und Kunden können ohne Sorge vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus im stationären Einzelhandel einkaufen“, erklärt Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg.
Neuer Parameter für Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie soll die Hospitalisierung sein, also die Zahl der Erkrankten, die in Krankenhäusern behandelt werden müssen.
Einschränkungen ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern soll es künftig nicht mehr geben. Das hat das Corona-Kabinett aus Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Fachministerinnen und -ministern am 23. August beschlossen. Eventuelle Maßnahmen und Einschränkungen sollen sich an der Zahl der Erkrankten orientieren, die in Krankenhäusern behandelt werden müssen. Ausdrücklich umfasst die Hospitalisierung nicht nur die Patienten auf Intensivstationen, sondern alle in Kliniken eingewiesenen Erkrankten.
Ein entsprechender Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die 50er-Inzidenz aus dem Infektionsschutzgesetz zu streichen, soll nun im Bundeskabinett beschlossen werden.
Im der ARD-Sendung „Tagesthemen“ erläuterte Spahn, die 50er-Inzidenz sei eine „Inzidenz für eine ungeimpfte Bevölkerung“ gewesen. Nun habe man erhebliche Fortschritte in der Impfkampagne erreicht. „Drei Dinge bringen uns sicher durch den Winter“, so Spahn: „Die AHA-Regeln, 3G und Impfen, Impfen, Impfen.“
Aktuell sei ein exponentielles Wachstum wieder in ganz Deutschland erkennbar, wenngleich auf unterschiedlichen Niveaus. Man sei aber „weit weg“ von einer starken Belastung der Intensivstationen. Sein Ziel sei es, nicht ständig über neue Einschränkungen zu debattieren. Vielmehr wolle er mehr Menschen motivieren, sich impfen zu lassen: „Wir impfen Deutschland zurück in die Freiheit.“
Bundesweit gilt nun die 3G-Regel in allen öffentlichen Innenräumen wie Restaurants, Fitness-Centern oder Friseuren. Besucher und Gäste müssen geimpft, genesen oder getestet sein, um sich dort aufzuhalten.
In einigen Bundesländern, z.B. in Baden-Württemberg, hat man sich schon vor der jüngsten Entscheidung von der 50er-Inzidenz verabschiedet.
Nach der Ministerpräsidentenkonferenz werden zurzeit einige Corona-Schutz-Verordnungen in den Bundesländern neu aufgesetzt. schuhkurier bietet den Überblick, was wo gilt – und ab wann.
Baden-Württemberg – aktuelle Corona-Schutz-Verordnung gültig seit dem 16. August: Die Inzidenzstufen sind mit der aktuellen Verordnung entfallen. Für Geimpfte und Genesene sollen Beschränkungen grundsätzlich aufgehoben werden. Unter Berücksichtigung der Auslastung von Intensivbetten, der Sieben-Tages-Inzidenz, der Impfquote und schweren Krankheitsverläufen behält sich die Regierung vor, wieder einschränkende Maßnahmen zu ergreifen.
Bayern – aktuelle Corona-Schutz-Verordnung gültig seit dem 27. Juni: Die Maßnahmen richten sich nach der Inzidenzwertgrenze 50. Für den Einzelhandel macht der Grenzwert zurzeit keinen Unterschied, da Geschäfte in beiden Szenarien geöffnet bleiben dürfen und nicht zur Kontaktdatenerfassung verpflichtet werden. Für die Gastronomie gilt ab dem Wert 50 eine Testpflicht. Zum 23. August ist eine Anpassung der Corona-Schutz-Verordnung geplant, es wurden jedoch noch keine inhaltlichen Details zu dieser bekanntgegeben.
Berlin – beschlossene Corona-Schutz-Verordnung gültig voraussichtlich ab dem 20. August: In einer Pressemitteilung kündigte der Berliner Senat erste Details für die voraussichtlich ab dem 20. August gültige Verordnung an. Außer an Schulen und bei Teilnahmen an religiösen Veranstaltungen gilt unabhängig vom Inzidenzwert bei allen Veranstaltungen in Innenräumen eine Testpflicht für Nicht-genesene und Ungeimpfte.
Brandenburg – aktuelle Corona-Schutz-Verordnung gültig seit dem 1. August: In Brandenburg passen sich die Regeln der Sieben-Tage-Inzidenz an. So besteht zum Beispiel bei einem Inzidenzwert von unter 20 keine Testpflicht in der Innengastronomie. Im Einzelhandel gilt weder Testpflicht noch eine Pflicht zur Angabe von Personendaten. Die aktuelle Schutzverordnung tritt mit Ablauf des 28. August außer Kraft. Das Kabinett plant, sich am 24. August über die nächste Verordnung zu beraten.
Bremen – aktuelle Corona-Schutz-Verordnung gültig seit dem 2. August: Nach der aktuellen Schutzverordnung orientieren sich die Maßnahmen am Inzidenzwert 35, wenn er an drei Tagen hintereinander überboten wird. Dann gilt eine Testpflicht für Ungeimpfte und Nicht-genesene für Veranstaltungen in Innenräumen. Die Regierung behält sich bei einem Wert von über 100 weitere Verschärfungen vor. Die aktuelle Schutzverordnung tritt mit Ablauf des 30. August außer Kraft.
Hamburg – aktuelle Corona-Schutz-Verordnung gültig seit dem 28. Juli: Im Einzelhandel darf sich der aktuellen Verordnung zufolge ein Kunde pro 10 qm im Laden aufhalten. Ungeimpfte und Nicht-getestete müssen sich unabhängig von der aktuellen Inzidenz beim Betreten von Innengastronomie testen lassen. Für die Innengastronomie und Teile der Außengastronomie gilt eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 5 Uhr. Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung gilt bis zum 25. August.
Hessen – aktuelle Corona-Schutz-Verordnung gültig seit dem 19. August: In Hessen gelten weiterhin mehrere Grenzwerte anhand der Inzidenz innerhalb einer Stadt oder eines Landkreises. Ab einem Wert von 35 gilt für Ungeimpfte und Nicht-genesene eine Testpflicht für große Veranstaltungen und Veranstaltungen in Innenräumen. Ab einem Wert von 50 gilt auch bei großen Veranstaltungen im Freien unter Umständen Maskenpflicht. Ab einem Wert von 100 gelten im Einzelhandel wieder Quadratmetervorgaben zur Einhaltung von Abständen. Auf die ersten 800 qm darf auf 10 qm ein Kunde in den Laden gelassen werden, darüber hinaus ein Kunde pro 20 qm. Die Testpflicht gilt auf dieser Stufe auch für die Außengastronomie.
Mecklenburg-Vorpommern – aktuelle Corona-Schutz-Verordnung gültig seit dem 13. August, Anpassung geplant für den 23. August: Mecklenburg-Vorpommern hält mit einer Anpassung der Verordnung am 23. August an einer Abstufung der Maßnahmen anhand der Inzidenzzahlen und der „Corona-Ampel“ fest. Nach drei Tagen oberhalb eines Schwellwertes in einem Landkreis oder einer Stadt wechselt die Ampel auf die höhere Stufe, nach fünf Tagen unterhalb des Schwellwertes wechselt die Ampel wieder zurück. Bei einer Inzidenz über 35 in einem Landkreis („orangene Ampel“) soll es Testpflichten und Ungeimpfte und Nicht-genesene für den Innenbereich geben.
Niedersachsen – aktuelle Corona-Schutz-Verordnung gültig seit dem 28. Juli. In Niedersachsen gelten die Inzidenzwerte 10, 35 und 50 als Schwellwerte, wobei die strikteren Regelungen nach drei aufeinanderfolgenden Tagen mit einer Inzidenz gelten, sie aber erst nach fünf aufeinanderfolgenden Tagen zurückgenommen werden. Bei einem Wert von unter 10 gilt auf Wochenmärkten keine Maskenpflicht. In Geschäften darf bis zu einer Größe von 800 qm ein Kunde pro 10 qm aufhalten. Für die übersteigende Größe gilt ein Kunde pro 20 qm. Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung tritt mit Ablauf des 3. Septembers außer Kraft.
Nordrhein-Westfalen – beschlossene Corona-Schutz-Verordnung gültig voraussichtlich ab dem 20. August: In Nordrhein-Westfalen sollen die Inzidenzstufen wegfallen, der einzige verbleibende Schwellwert ist der Inzidenzwert 35. Wenn ein Kreis oder eine Stadt in fünf aufeinanderfolgenden Tagen einen Wert von über 35 aufweist, gilt in Innenräumen eine Testpflicht für Ungeimpfte und Nicht-genesene. Wenn der Wert im gesamten Bundesland die Schwelle von 35 übersteigt, gelten die verschärften Regeln landesweit einheitlich. Es gibt keine konkreten Grenzwerte mehr für weitere Einschränkungen, man wolle aber weiterhin das Geschehen beobachten und sich unter Berücksichtigung mehrerer Parameter Einschränkungen vorbehalten.
Rheinland-Pfalz – geplante Corona-Schutz-Verordnung gültig ab dem 23. August: Ministerpräsidentin Malu Dreyer kündigte an, dass die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz ab dem 23. August in Form einer neuen Corona-Schutz-Verordnung in Rheinland-Pfalz gelten werden. Dabei wird sich Rheinland-Pfalz am Schwellenwert der Inzidenz 35 auf Landkreis- oder Stadtebene orientieren. Bei einem Wert über 35 wird es eine Testpflicht für Ungeimpfte und Nicht-getestete für Veranstaltungen in Innenräumen geben. Davon ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler.
Saarland – geplante Corona-Schutz-Verordnung gültig ab dem 20. August: Ab dem 20. August ist die nächste Corona-Schutz-Verordnung im Saarland fällig, es gibt jedoch nur wenige Informationen zur aktualisierten Version. Die Testpflicht in Innenräumen galt bereits vorher für Ungeimpfte und Nicht-getestete unabhängig von Inzidenzwerten. Zu erwarten ist ein Wegfall der Testpflicht für Schülerinnen und Schüler beim Besuch von Veranstaltungen in Innenräumen. Nach aktueller Verordnung darf sich in Geschäften im Saarland eine Person pro 5 qm aufhalten.
Sachsen – geplante Corona-Schutz-Verordnung gültig voraussichtlich ab dem 26. August: In Sachsen orientierte sich die Regierung bereits vor der Bund-Länder-Konferenz mit einem „Betten-Indikator“ an anderen Parametern als nur dem Inzidenzwert. Daran wolle man nun festhalten, kündigt Sozialministerin Petra Köpping angesichts der am 26. August fälligen neuen Corona-Schutz-Verordnungen an. Keine Veranstaltung soll danach noch aufgrund der Inzidenz ausfallen müssen.
Sachsen-Anhalt – aktuelle Corona-Schutz-Verordnung gültig seit dem 3. August: In Geschäften darf sich pro 10 qm ein Kunde aufhalten. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt für Ungeimpfte und Nicht-getestete eine Testpflicht, außer wenn die Inzidenz in dem Landkreis oder der Stadt seit zehn Tagen den Wert 35 unterschreitet. Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung gilt bis zum 26. August.
Schleswig-Holstein – beschlossene Corona-Schutz-Verordnung gültig voraussichtlich ab dem 23. August: Mit der neubeschlossenen Corona-Schutz-Verordnung gilt ab dem 23. August in Schleswig-Holstein bei Übersteigen der landesweiten Inzidenz von 35 für Ungeimpfte und Nicht-genesene. Für Schülerinnen und Schüler entfällt die Testpflicht, da sie ohnehin regelmäßig beim Schulbesuch getestet werden.
Thüringen – aktuelle Corona-Schutz-Verordnung gültig seit dem 28. Juli: Für den Einzelhandel gilt zurzeit, dass pro 10 qm ein Kunde den Laden betreten darf. Bei Überschreiten der Sieben-Tages-Inzidenz von 35 auf Landkreis- oder Stadtebene seien weitere einschränkende Maßnahmen zu prüfen. Die aktuelle Verordnung tritt mit Ablauf des 25. August außer Kraft.
Frank Schuffelen bewertet die Entscheidungen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 10. August positiv. Der Einzelhandel verlasse sich auf die Aussage, dass es keinen weiteren Lockdown geben werde, so der Vorstandssprecher der ANWR Group.
Die 30-Milliarden-Euro-Beteiligung vom Bund und allen Bundesländern für die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Menschen und Regionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sei ein wichtiges Zeichen der Solidarität für die Menschen und die Wirtschaft in den Regionen, so Schuffelen.
Hinsichtlich der Bewältigung der Coronapandemie bleibt für Frank Schuffelen die wichtigste Aufgabe der Politik, eine langfristige Strategie zur Bekämpfung von Covid-19 und deren Folgen sowie differenzierte Messkriterien zu entwickeln, die das Pandemiegeschehen für Bevölkerung gut abbilden und dabei die Wirtschaft nicht erneut belasten. „Dieses positive Signal haben wir gestern aus Berlin bekommen. Wir begrüßen, dass für den Einzelhandel keine weiteren Einschränkungen beschlossen wurden. Auch verlassen wir uns auf die mündlichen Äußerungen im Rahmen der gestrigen Pressekonferenz, dass es keinen weiteren Lockdown geben wird.“
Frank Schuffelen unterstützt den eindringlichen Appell der MPK an die Bevölkerung, die Impfangebote im eigenen Interesse und im Interesse der Gemeinschaft zu nutzen. Auch die betonte Einbeziehung weiterer Kennzahlen jenseits der reinen Inzidenz zur Beurteilung des Infektionsgeschehens sei der richtige Weg, der unbedingt eingehalten werden müsse. „Jetzt müssen Bund und Länder den vorgegebenen Weg in die Praxis umsetzen.“
Mit Blick auf die Ergebnisse des Bund-Länder-Treffens vom 10. August fordert der HDE die rasche Umsetzung und konkrete Maßnahmen, um die Pandemie wirkungsvoll zu bekämpfen.
„Die Beschlüsse zielen in die richtige Richtung. Insbesondere unsere Forderung nach einem ausgewogeneren Kriterienkatalog zur Beurteilung der Pandemie-Lage wurde berücksichtigt. Die Inzidenzzahlen alleine zeigen angesichts steigender Impfquoten ein verzerrtes Bild. Die Politik trägt dem nun Rechnung und hat die Aufnahme weiterer Kennziffern beschlossen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Jetzt müsse es darum gehen, weiter an der Beschleunigung der Impfkampagne zu arbeiten, um Corona dauerhaft in den Griff zu bekommen. Der Handel werde hier mit vereinten Kräften unterstützen.
Impfen ist derzeit aus Sicht des HDE die einzige Maßnahme, die eine dauerhafte Rückkehr zu mehr Normalität sicherstellen kann. Die explizite Absage an einen erneuten Lockdown begrüßt der HDE ausdrücklich: „Viele Händler könnten eine erneute Schließung nicht stemmen. Zudem braucht es mit dem Wissen von heute keine Geschäftsschließungen mehr, um die Pandemie erfolgreich zu bekämpfen. Das hat der Einzelhandel mit seinen erfolgreichen Hygienekonzepten längst bewiesen“, so Genth.
Der HDE begrüßt ebenso die Verlängerung der Überbrückungshilfen und sieht auch die Notwendigkeit des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld. Bund und die Länder müssen jetzt die heute gefassten Beschlüsse schnell in die Praxis umsetzen und eine langfristige Strategie für den Umgang mit Corona entwickeln.
Bund und Länder wollen die erreichten Lockerungen beibehalten, warnen aber vor einem Anstieg der Fallzahlen im Herbst. Grundsätzlich sollen die Schutzmaßnahmen weiterhin gelten. Neben der Inzidenz sollen weitere Indikatoren hinzugezogen werden.
Aus Sicht von Bundesregierung und Landesregierungen ist die Impfquote in Deutschland noch zu gering. Bundeskanzlerin und die Länderchefinnen und -chefs werben dafür, dass sich mehr Menschen impfen lassen. Das Versprechen, jedem Bürger im Sommer ein Impfangebot zu machen, sei inzwischen erfüllt. Nun sei es an der Zeit, „schnellstmöglich die bestehenden Impfangebote“ wahrzunehmen. Am 10. August waren 55,1% der Bevölkerung vollständig geimpft, 62,5% haben die erste Impfung erhalten. „Wir bekommen die Gefahr einer Pandemie der Ungeimpften“, so der bayerische Ministerpräsident Markus Söder. Auch mehrten sich die Fälle von Long Covid und die Belastungen insbesondere jüngerer Menschen. Zudem steige bei einer geringen Impfquote das Risiko der Ausbreitung von Mutationen.
In Erwartung weiter steigender Fallzahlen haben Bund und Länder verschiedene Beschlüsse gefasst: Die Basisschutzmaßnahmen für die gesamte Bevölkerung sollen demnach weiterhin gelten. Dies umfasst Abstandsregeln, Händehygiene, Masken in Innenräumen sowie das regelmäßige Lüften. Das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr soll weiter verbindlich vorgeschrieben bleiben. Die Erforderlichkeit dieser Maßnahme soll mindestens alle vier Wochen überprüft werden.
Geimpfte und Genesene sollen laut Beschluss der MPK von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen werden. Spätestens ab dem 23. August sollen Verordnungen und Verfügungen auf Landesebene im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) sicherstellen, dass Menschen ohne Immunisierung Schnell- oder PCR-Tests durchführen lassen müssen. Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und generell Schülerinnen und Schüler, da diese im Rahmen des schulischen Schutzkonzepts regelmäßig getestet werden.
Tests sollen Voraussetzung sein für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, für die Innengastronomie und Veranstaltungen, für körpernahe Dienstleistungen, Sport im Innenbereich und in Hotels.
Die Länder können die 3G Regel ganz oder teilweise aussetzen, so lange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt oder das Indikatorensystem eines Landes ein niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hob hervor, dass Kontakt- und weitere Beschränkungen für zweifach geimpfte Bürgerinnen und Bürger nicht mehr gelten werden. Und er erteilte auch einem erneuten Lockdown eine Absage. Dieser sei schon verfassungsrechtlich nicht durchsetzbar, weil er die Geimpften und Genesenen benachteilige. „Es muss klar sein, dass auch bei Höchstzahlen die Nichtanrechnung von voll geimpften erfolgt.“ Zudem sei er sicher, dass der Zutritt zu Veranstaltungen über kurz oder lang nur über „2G“ – also geimpft und genesen – möglich werde. Ab dem 11. Oktober sollen Bürgertests kostenpflichtig werden.
Die Überbrückungshilfen sollen verlängert werden. Die Länder bitten zudem den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.
Neben der 7-Tage-Inzidenz sollen auch die Impfquote sowie die Zahl der schweren Krankheitsverläufe berücksichtigt werden, um das weitere Infektionsgeschehen zu kontrollieren.
Wie viele Unternehmen aus dem Schuh- und Modehandel leidet Görtz unter der Corona-Krise. Nun erhält der Hamburger Schuhfilialist Unterstützung vom Staat. Wie Görtz auf Anfrage von schuhkurier bestätigte, flossen im April Gelder aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Laut Medienberichten soll es sich um einen Kredit in Höhe von 28 Mio. Euro handeln.
Das neue Infektionsschutzgesetz ist am 23. April in Kraft getreten. In Städten und Kreisen mit Inzidenz über 100 wird am 24. April die Notbremse greifen. Die Verbände BTE, BLE und BDSE kritisieren das Vorhaben scharf.
Der Bundesrat passierte das Gesetz am 22. April in einer Sondersitzung und kritisierte das Vorhaben scharf. Kanzlerin Angela Merkel verteidigte die neuen Regeln indes als unverzichtbar. „Mir ist bewusst, dass sich die Beliebtheit der Notbremse in Grenzen hält“, sagte sie in einer aufgezeichneten Rede bei den digitalen Familienunternehmer-Tagen. „Aber wir brauchen sie als Wellenbrecher für die dritte Welle.“
Die beschlossene bundesweite Notbremse gilt, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Dann dürfen Menschen ab 22.00 Uhr die eigene Wohnung in der Regel nicht mehr verlassen. Alleine spazieren gehen und joggen ist bis Mitternacht erlaubt. Es darf sich höchstens noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen, wobei Kinder bis 14 Jahre ausgenommen sind. Läden dürfen nur noch für Kunden öffnen, die einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Darüber hinaus ist ausschließlich Click & Collect erlaubt. Präsenzunterricht an Schulen soll ab einer Inzidenz von 165 meist gestoppt werden.
In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren die Verbände BTE, BDSE und BLE das nun beschlossene neue Infektionsschutzgesetz scharf. Es beschere dem stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel nun endgültig die dritte Katastrophen-Saison in Folge. Das in den allermeisten Städten und Landkreisen noch zugelassene Click & Collect sei für die überwiegende Mehrzahl der Modehäuser, Schuh- und Lederwarengeschäfte keine wirkliche Hilfe, da die damit erzielten Umsätze in der Regel nicht einmal die Kosten der Ladenöffnung decken. „Der stationäre Fashionhandel braucht jetzt vielmehr zeitnah Schritte in Richtung einer weitgehenden Öffnung, damit die Unternehmen überleben können. Andernfalls werden auch viele Cities endgültig zu Geisterstädten“, so BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
Vollkommen unverständlich ist der Shutdown für BTE, BDSE und BLE angesichts der Erkenntnis, dass das Einkaufen im Einzelhandel weitgehend risikolos ist. Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen vom Robert-Koch-Institut (RKI) und der Technischen Universität (TU) Berlin belegten, dass das Shopping mit Maske und einer Begrenzung auf eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche kaum Ansteckungsgefahren berge. Pangels: „Die Schließung des betroffenen Non-Food-Fachhandels leistet also keinen sinnvollen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie!“
Überdies seien die realen Ansteckungsrisiken speziell im Mode-, Schuh- und Lederwarenhandel noch geringer als in den Studien errechnet. So gingen nach Recherchen von BTE, BDSE und BLE die Forscher von RKI und TU bei ihren Modellen zum situationsbedingten R-Wert im Nonfood-Fachhandel von einer Einkaufdauer von zwei Stunden aus. Gemäß einer aktuellen Umfrage der drei Fachverbände lag die Besuchsdauer der Kunden zuletzt aber in der Regel nur zwischen 30 und 60 Minuten, und zwar sowohl in kleinen Fachgeschäften als auch in großen Modehäusern. Außerdem werde nur extrem selten die bei der Studie angesetzte Grenze von einem Kunden pro 10 qm erreicht. „Nach unseren Schätzungen dürfte der R-Wert in der Realität beim Modeshopping derzeit also bei maximal 0,5 liegen“, so Pangels.
BTE, BDSE und BLE fordern daher die Politik auf, endlich sinnvolle Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie zu ergreifen. Pangels: „Der stationäre Fachhandel darf nicht weiterhin als Bauernopfer dienen, weil die Politik die wahren Treiber der Pandemie nicht fassen kann oder will!“
Das Tübinger Modellprojekt steht vor dem Aus. Oberbürgermeister Boris Palmer erklärt laut einem Medienbericht, dass ab kommenden Montag Handel, Theater, Schulen und Kitas wieder schließen werden.
Angesichts erheblich steigender Inzidenzzahlen im Landkreis Tübingen sei die Beendigung des Modellprojekts unausweichlich. Boris Palmer weist aber auch darauf hin, dass die Zahlen der Stadt Tübingen nicht ausschlaggebend waren. Während der Landkreis über 180 liege, bewege sich die Stadt konstant unter 100.
Der Deutsche Bundestag hat das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Die von der Bundesregierung erarbeitete sogenannte Corona-Notbremse soll bundesweit einheitliche Regeln ab einem Inzidenzwert von 100 festlegen. Unter anderem ist eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr und eine Schließung des Handels enthalten. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 ist Shoppen mit Terminbuchung und vorherigem Test möglich. Ab einer Inzidenz von 150 ist nur Click & Collect gestattet. Die Notbremse kann frühestens ab Samstag gelten. Zuvor muss sich noch der Bundesrat mit den Vorschriften befassen und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht die beschlossene Corona-Notbremse kritisch. „Die Corona-Notbremse geht in wesentlichen Bereichen am Ziel vorbei. Eine Schließung der Geschäfte bringt uns im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter, damit bleibt es weiterhin bei Symbolpolitik“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Politik müsse endlich zielgerichtet vorgehen und in den Bereichen ansetzen, in denen die Infektionsgefahr am höchsten ist. Genth: „Ansonsten kommen wir aus dem Lockdown nicht so bald heraus.“ Insgesamt seien die Regelungen der Corona-Notbremse aus Sicht des Einzelhandels nicht verhältnismäßig und verletzen grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter. Die Maßnahmen treffen nur einzelne Branchen der Wirtschaft, ohne Rücksicht auf das tatsächliche Infektionsrisiko zu nehmen. „Deshalb wird der HDE mit seinen Unternehmen die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde verfolgen“, so Genth.
Die Händlerinitiavite sieht sich in ihrem Vorhaben, gegen die Gesetzesnovelle gemeinsam und geschlossen vorzugehen, bestätigt. Am 19. April hätten die Beteiligten, darunter die Verbundgruppe Intersport, Rose Bikes, Ernstings Family, Tom Tailor, Engelhorn, L&T, Bonita, Modehaus Fischer, ANWR und EK Servicegroup von Rechtsexperten der Kanzlei Heuking die Empfehlung bekommen, eine Verfassungsbeschwerde einzuleiten und in Form einer Sammelklage vor das Verfassungsgericht zu ziehen.
Alexander von Preen, CEO der Intersport Deutschland eG, sieht in dem Änderungsvorschlag zum Infektionsschutzgesetzt eine Ungleichbehandlung im Wettbewerb zementiert: „Sollte das Infektionsschutzgesetz durch den Bundestag kommen, dann werden qua Gesetz einzelne Handelskategorien privilegiert. Diese dürfen unabhängig von den Inzidenzen ihre stationären Geschäfte geöffnet halten, während andere, in Augen der Politik nicht systemrelevante Geschäfte, ab einer Inzidenz größer 100 wieder schließen müssen.“
Marcus Diekmann, Initiator von „Händler helfen Händlern“ und CEO von Rose Bikes ergänzt: „Wir wollen nicht falsch verstanden werden: Wir sind nicht gegen einheitliche Regelungen, natürlich brauchen wir bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen. Aber wir sind für einen einheitlichen Rahmen, der alle Protagonisten zu gleichen Teilen in die Verantwortung nimmt und nicht nur den Handel, Gastronomie und Privatpersonen sondern auch Großraumbüros, staatliche Einrichtungen sowie die Industrie. Ein falsch gesteckter Rahmen ist genauso schädlich wie ein Flickenteppich. Hierbei möchten wir unsere Gesprächsbereitschaft signalisieren: Wir hoffen wirklich sehr und sind optimistisch, dass wir mit der Regierung im gemeinsamen Gespräch Lösungen und Konzepte zur Pandemiebekämpfung finden, die das Leben der Menschen schützen und Wirtschaft und Handel gleichermaßen in Einklang bringen.“
Neben der Ungleichbehandlung sieht das Händlergremium in dem Änderungsvorschlag des Infektionsschutzgesetzes eine große Unverhältnismäßigkeit, die insbesondere den stationären Einzelhandel hart treffe: „Schon heute haben wir vom RKI die Gewissheit, dass der Einzelhandel kein Infektionsherd ist. Dennoch verschärft die Gesetzesnovelle die Beschränkungen im Einzelhandel unverhältnismäßig stark. So ist beispielsweise die unter Infektionsgesichtspunkten völlig unproblematische Möglichkeit von Click & Collect ab einem gewissen Inzidenzwert nicht mehr möglich“, so Intersport-CEO von Preen.
Vor der für Mittwoch geplanten Abstimmung im Bundestag will das Bündnis noch einmal den Dialog mit der Politik suchen. „Faktisch ist die Gesetzesvorlage in der jetzigen Form der Freifahrtschein für einen Dauerlockdown. Deutschland kann mehr als nur Lockdown. Wir wollen Lösungskonzepte, die Mittel dafür sind da: FFP-Masken, Apps zur Kontaktnachverfolgung, Hygienekonzepte. Lasst uns darüber reden, bevor das Gesetz in Stein gemeißelt ist,“ so Diekmann.
Die Gruppe ist nach eigenen Angaben auch mit dem Handelsverband HDE im engen Austausch und hat sich für einen Zusammenschluss mit der Initiative „Das Leben gehört ins Zentrum” ausgesprochen. Ein erster Schritt des gemeinsamen Handelns sei das Aufsetzen einer zentralen Datenbank, in der alle Rechtsgrundlagen, bisherigen Urteile und Gutachten als Arbeitsgrundlage für die Sammelklage einfließen werden. Daneben will die Händlerinitiative auch zivilrechtliche Verfahren prüfen und sich dabei auf vergangene Urteile auf Landesebene berufen, etwa auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass Schuhhändler systemrelevant sind und in Bayern öffnen. Neben der geplanten Verfassungsbeschwerde werden die Vertreter der Initiative zusammen mit politischen Oppositionsfraktionen ferner prüfen, ob ein eigenes Normenkontrollverfahren gegen die Gesetzesnovelle eingeleitet werden kann. Auch würden Möglichkeiten in Erwägung gezogen, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.
Auf fünf Seiten erklärt die baden-württembergische Landesregierung „auf einen Blick“, welche regeln seit dem 19. April relevant sind. So gilt die Notbremse ab einer Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, einhergehend mit Ausgangsbeschränkungen im Land- oder Stadtkreis zwischen 21 und 5 Uhr. Wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt, können Lockerungen ermöglicht werden. Der Einzelhandel darf bei einer Inzidenz unter 100 neben Click & Collect unter verschiedenen Bedingungen auch Click & Meet anbieten. Erforderlich ist dann das Tragen von medizinischen Masken, eine vorherige Anmeldung bzw. Terminbuchung sowie die Dokumentation der Kontaktdaten.
Liegt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, ist Click & Meet verboten. Lediglich Click & Collect darf angeboten werden. Bau- und Raiffeisenmärkte müssen schließen; Gartenmärkte dürfen weiterhin öffnen.
Ab einer Inzidenz unter 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen darf der gesamte Einzelhandel mit Hygienekonzept und verpflichtendem Tragen von medizinischen Masken öffnen.
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, will offenbar nicht auf einen möglichen bundesweiten Lockdown warten. Laut einer Beschlussvorlage für den Landtag sind nächtliche Ausgangssperren, die Schließung von Schulen bis auf die Abschlussklassen sowie die Schließung von Kindertagesstätten vorgesehen. Auch der Einzelhandel muss bis auf Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien, Baumärkte, Buch- und Blumengeschäfte wieder schließen. Wann die Beschränkungen in Kraft treten, ist noch nicht bekannt. Zunächst soll über die Beschlussvorlage beraten werden. Es wird mit einer Entscheidung noch in dieser Woche gerechnet.
Auch in Baden-Württemberg will die Notbremse vorziehen. Ab kommendem Montag (19. April) soll es zu deutlichen Verschärfungen in dem Bundesland kommen. Man habe vom Bund vorgeschriebene Schritte in die neue Corona-Verordnung eingearbeitet, heißt es aus der Landesregierung.
Im Saarland, das nach Ostern zur Modellregion mit Öffnungen, flankiert von einer Schnelltest-Strategie, deklariert wurde, droht das Konzept zu scheitern. Seit Montag steht die Ampel in dem Bundesland auf Gelb; die Inzidenz und der R-Wert steigen, die Intensivstationen füllen sich. Am Freitag soll der Ministerrat über das weitere Vorgehen beraten.
Angesichts steigender Infektionszahlen legen mehrere Kommunen ihre geplanten Öffnungsschritte auf Eis. So wurde unter anderem in Münster entschieden, den für kommende Woche geplanten Start als Modellkommune vorerst zu stoppen. Bedingung für Öffnungsschritte sind stabile Inzidenzen. Aktuell liegt die 7-Tage-Inzidenz in Münster bei 103,1. Auch Mönchengladbach verzichtet vorerst auf Öffnungsschritte. Hier liegt die Inzidenz aktuell bei 145,6.
Laut dem Entwurf der Bundesregierung darf bei einer Inzidenz von 100 bis 200 (sobald diese drei Tage in Folge erreicht wird) nur noch der Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs für einen Kunden pro 20 qm (bis 800 qm) bzw. pro 40 qm geöffnet bleiben. Der übrige Einzelhandel muss schließen, ebenso wie die Außengastronomie. Zudem gilt eine Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr. Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen, Kultureinrichtungen bleiben geschlossen, Individualsport ist nur allein, zu zweit bzw. mit Mitgliedern des eigenen Haushalts erlaubt. Körpernahe Dienstleistungen sind nur noch mit tagesaktuellem negativem Corona-Test möglich. Ab einer Inzidenz von 200 müssen die Schulen und Kitas schließen. Diese dürfen bis zu diesem Zeitpunkt Präsenzunterricht, einhergehend mit regelmäßigen Tests, durchführen.
Die Bundeskanzlerin warb in einem Statement am 13. April für das bundesweite Vorhaben: Dies sehe zwar „harte Einschnitte“ vor; die Maßnahmen dienten jedoch dem einzigen Ziel, das Land aus der aktuellen Phase der Pandemie herauszuführen.
Bei einer Inzidenz unter 100 bleiben die Maßnahmen im Rahmen der zwischen Bund und Ländern beschlossenen Regeln Ländersache und können regional den Infektionszahlen entsprechend umgesetzt werden.
In einem beschleunigten Verfahren soll das Gesetz den Bundestag vorgelegt werden und anschließend den Bundesrat passieren. Der Bundesrat kann das Gesetz allerdings nicht mehr verhindern.
Am 31. März hatte das bayerische Verwaltungsgericht festgestellt, dass Schuhgeschäfte ähnlich wie Baumärkte und Buchhandlungen als „sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte“ anzuzusehen seien. Damit konnten die Schuhläden im Land wieder uneingeschränkt öffnen.
Auf diese Entwicklung hat das bayerische Kabinett unter Ministerpräsident Markus Söder am 7. April reagiert und neue Regelungen erlassen. Demnach werden in Bayern nach den Beschlüssen des Landes ab dem 12. April auch Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Für sie entfallen damit die bisher geltenden Sonderregelungen.
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Schuhhandel habe man ein „juristisch ausbalanciertes Konzept“ finden müssen, sagte Ministerpräsident Markus Söder. Dieses haben man nun gefunden. Inzidenzunabhängig dürfen laut einer Mitteilung der Staatsregierung nur die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung „abschließend aufgezählten Geschäfte öffnen“. Das Problem: Die aktualisierte Fassung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung liegt noch nicht vor. Sollte der Schuhhandel in die Liste der aufgezählten Geschäfte aufgenommen werden, könnte er weiterhin öffnen. Geschieht dies nicht, gelten für den Schuhhandel die Regelungen des sonstigen Einzelhandels. Allerdings wird u.a. von Seiten des Handelsverbands Bayern damit gerechnet, dass der Schuhhandel ähnlich wie Baumärkte und Buchhandlungen eingestuft wird und damit künftig wiederum nur abhänging von der Inzidenz öffnen kann.
Auch SABU-Geschäftsführer Stephan Krug rechnet damit, dass der Schuhhandel in Bayern wieder schließen muss. „Diese Entscheidung ist sehr bedauerlich, wir haben diese Entwicklung leider genau so befürchtet. Ich kann nur nochmals betonen, dass die Schließung des Schuh- und Modehandels die Falschen trifft. Der Schuh- und Modehandel ist, wie mehrfach wissenschaftlich nachgewiesen, kein Inzidenztreiber. Der Einkauf dort ist dank gut durchdachter Hygiene- und Abstandskonzepte sicher.“ Die Branche werde immer noch in „Sippenhaft“ genommen. Stephan Krug: „Uns droht aus meiner Sicht in den kommenden Wochen ein harter Lockdown. Dies auf Grund von mangelnd durchdachten Konzepten, schlechter Planung und Ideenlosigkeit der Politik. Jetzt hilft wohl nur noch impfen, impfen und nochmals impfen.“
Adressat des Schreibens von GMS ist Finanzstaatssekretär Werner Gatzer. In dem Brief heißt es: „Die aktuell sehr heterogene und sowohl von der Bevölkerung als auch von den Unternehmern als ungerecht empfundene Situation im Einzelhandel führt bundesweit Situation im Einzelhandel führt bundesweit zu Diskussionen. (…) In den einzelnen Bundesländern wird die Versorgung der Bevölkerung mit Schuhen höchst unterschiedlich bewertet.“ Die Mitglieder der GMS hätten in den letzten Monaten umfassende und sichere Hygienekonzepte entwickelt, durch die die Ansteckungsgefahr in den Geschäften auf ein sehr geringes, gut vertretbares Maß reduziert werde.
„Aus den genannten Gründen plädieren wir dafür und bitten Sie eindringlich, dass der Schuhfacheinzelhandel bundesweit unter den bewährten und sicheren Hygieneauflagen wieder öffnen kann, um seiner wichtigen Funktion in der Versorgung der Bevölkerung nachzukommen. Wir fordern Sie auf und bitten Sie, Ihren Einfluss im Ministerium und in den relevanten Gremien für den von der Pandemie besonders stark betroffenen Einzelhandel geltend zu machen und im Sinne des Gemeinwohls zu agieren.“
Es war ein Paukenschlag, der am Abend des 31. März die Schuhbranche erschütterte. Im besten Sinne, wohlgemerkt, denn was das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ um 22.20 Uhr als Pushmeldung an seine Leser schickte, ist für alle Schuhhändler ein wichtiges – und vor allem positives – Signal. Wenig später am selben Abend übermittelte die ANWR Group eine Pressemitteilung an schuhkurier. Der Inhalt: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte entschieden, dass Schuhhändler ebenso wie Lebensmittelgeschäfte, Drogerien und Babymärkte zur Grundversorgung gehören und damit – zumindest im Freistaat Bayern – unabhängig von Inzidenzwerten öffnen dürfen. Das geschah dann auch unmittelbar am 1. April. Händler in Bayern informierten ihre Beschäftigten noch in der Nacht, um gleich am nächsten Morgen ihre Läden zu öffnen, unabhängig vom Inzidenzwert, ohne vorherige Terminbuchung.
schuhkurier sprach mit ANWR-Vorstandsmitglied Fritz Terbuyken über die für die Schuhbranche bahnbrechende Gerichtsentscheidung. Zur Motivation der Verbundgruppe erklärt er: „Die Gründe für die Normenkontrolle und parallel hierzu einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen, lagen für uns zum einen darin, dass für uns nicht nachvollziehbar ist, warum Schuhe im Lebensmittelhandel verkauft werden dürfen, aber nicht im Schuhfachhandel. Dabei haben wir argumentiert, dass Schuhe zur Grundversorgung gehören, da insbesondere gutes und richtiges Schuhwerk der Fußgesundheit dient, und dies insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, weil Kinderfüße wachsen.“ Daneben sehe man die Ungleichbehandlung der Schuhfachgeschäfte im Vergleich zum Schuhverkauf in Lebensmittelgeschäften und bei Schuhmachern. „Aus Infektionsschutzgesichtspunkten sehe ich keinen Unterschied zu einem Baumarkt und den Buchhandlungen“, so Terbuyken.
Mit diesem Ansatz wurde der Antrag, den das ANWR-eigene Schuhhandelsunternehmen Schuh Mücke gestellt hatte, am 31. März interessanterweise abgelehnt, weil Schuhgeschäfte nach der Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Sinne der § 12 Bay Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ’sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte‘ sind und daher nicht in den Anwendungsbereich der Betriebsuntersagung gehören. „Schuhgeschäfte gehören zur Grundversorgung und auf jeden Fall geöffnet und fallen nicht unter diese Regeln“, erläutert Terbuyken. „Ganz konkret steht in dem Urteil, und ich glaube, das wird jeden unserer Schuhhändler freuen: Die Versorgung mit passenden Schuhen dient einem Grundbedürfnis. Sie ist nicht nur Voraussetzung für die Ausübung zahlreicher beruflicher Tätigkeiten, sondern im Regelfall auch für die Gesunderhaltung dienende Bewegung und Sportausübung im Freien sowie für eine gesunde Entwicklung und Erhaltung des Bewegungsapparats.“
In den zurückliegenden Monaten hatte es auf kommunaler oder regionaler Ebene Entscheidungen gegeben, die Händlern mit Kinderschuh-Sortiment eine Öffnung unter Auflagen trotz allgemeinen Lockdowns gestattet hatten. „Wir wollten grundsätzlich und höchstrichterlich geklärt wissen, dass Schuhe Grundversorgung sind“, betont Terbuyken.
Die Reaktionen aus der Branche waren und sind laut dem ANWR-Warenvorstand, in dessen Zuständigkeitsbereich auch Schuh Mücke fällt, enorm: „Wir bekommen viel Feedback von der Händlerschaft. Das schönste Statement kam von einem Händler, der sagte: Das gibt auch unseren Verkäuferinnen und Verkäufern die Würde zurück. Es ist eine wichtige Botschaft, dass sich das Schuheverkaufen von anderen Handelssparten unterscheidet, denn hier geht es um Fußgesundheit. Das schwingt ja schon lange in unserer Branche mit, und jetzt wurde es gerichtlich bestätigt.“
Geprüft werden soll jetzt laut dem Schuhexperten, inwieweit der Klageweg auch in anderen Bundesländern funktionieren würde. „Zugleich wollen wir über unsere Lobbyarbeit darauf einwirken, dass die Erkenntnis, dass Schuhe Grundversorgung sind, auch auf politischer Ebene einfließt, damit die Länder dies schnellstmöglich in ihre föderalen Verordnungen aufnehmen. Unglücklicherweise wurden fast alle Länderverordnungen zum 29. März nochmals wesentlich geändert, so dass die Prüfung etwas Zeit in Anspruch nimmt“, so Terbuyken.
Für die ANWR Group hat sich der enorme Aufwand, den die Vorbereitungen des Antrags in Anspruch nahmen, gelohnt. „Da die Existenz vieler unserer Händler auf dem Spiel steht, stehen die Kosten für diesen Prozess nicht im Vordergrund. Wir geben alles, was geht, und aktivieren Top-Anwälte, damit das funktioniert.“
Zur Frage, ob die Gerichtsentscheidung angesichts steigender Infektionszahlen Bestand hat, äußert sich Terbuyken zuversichtlich: „Es besteht die Gefahr, dass die bayerische Verwaltung ihre Verordnung jetzt anpasst. Da daraus wieder sehr viele Klagemöglichkeiten entstehen können, sehen wir eine Chance, dass dieses Urteil jetzt so gilt, wie das Gericht es letztinstandlich festgestellt hat: Schuhe gehören zur Grundversorgung.“ Dies sei vor allem auch mit Blick auf einen möglichen harten Lockdown wichtig: „Wenn dieser jetzt kommt, ist die Frühjahrs-Saison auch gelaufen. Dann wird es hart. Gerade deshalb ist es gut, dass Schuhe jetzt in Bayern zur Grundversorgung gehören und diese Signalwirkung in die Länder geht.“ Das Erreichte sei, so Terbuyken, „ein gutes Zeichen für unsere Mitglieder und Anschlusshäuser und viele Schuhhändler.“
Der zur ANWR gehörende Händler Schuh Mücke hatte bereits im Februar gegen die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zur Eindämmung der Coronapandemie eine Normenkontrollklage eingereicht und beantragt, sie für den Schuhhandel außer Vollzug zu setzen. Dies erklärt die ANWR in einer Mitteilung auf schuhkurier-Anfrage.
Dieser Antrag wurde zwar abgelehnt. Allerdings erklärten die Richter in ihrem Beschluss vom 31. März (Az. 20 NE 21.540), dass das Schuhgeschäft als „sonstiges für die tägliche Versorgung unverzichtbares Ladengeschäft“ anzusehen sei: Wenn der Verordnungsgeber auch Buchhandlungen das für eine „Unverzichtbarkeit“ erforderliche Gewicht zumesse und gleichzeitig an der Auffangklausel zu Gunsten „sonstige(r) für die tägliche Versorgung verzichtbare(r) Ladengeschäfte“ festhalte, müsse ein entsprechendes Gewicht selbst bei strenger Auslegung auch bei Schuhgeschäften vorliegen, so die Richter.
Die Versorgung mit passenden Schuhen diene einem Grundbedürfnis. Sie sei nicht nur Voraussetzung für die Ausübung zahlreicher beruflicher Tätigkeiten, sondern auch für die der Gesunderhaltung dienenden Bewegung und Sportausübung im Freien sowie – insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, deren Wachstum noch nicht abgeschlossen sei und bei denen sich ein entsprechender Bedarf sehr kurzfristig und dringend stellen könne, für eine gesunde Entwicklung und Erhaltung des Bewegungsapparats.
Weil der Verordnungsgeber zudem durch die ausdrücklich geregelten Ausnahmen zu Gunsten von Babyfachmärkten und gesundheitsbezogenen Ladengeschäften (Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker und Hörgeräteakustiker) selbst signalisiert habe, dass er Kinder- und gesundheitsbezogenen Bedürfnissen ein gesteigertes Gewicht zumesse, sei nicht erkennbar, warum ein solches Gewicht nicht auch den Schuhgeschäften zukommen solle, so die Richter.
Aufgrund dieser Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gelten für Schuhgeschäfte lediglich die Schutz- und Hygienebeschränkungen, die auch beispielsweise für den Lebensmittelhandel gelten. Auf Inzidenzwerte kommt es daher mit Blick auf Schuhgeschäfte nicht mehr an.
Für Fritz Terbuyken, Warenvorstand der ANWR Group eG, folgt das Gericht damit dem Grundverständnis seiner Anschlusshäuser, dass Schuhe zur Grundversorgung gehören. Er sei zuversichtlich, dass dieses Urteil auch für die anderen Bundesländer Signalwirkung haben werde.
Der für die Sport 2000 zuständige ANWR-Vorstand Matthias Grevener will nach diesem Urteil umgehend die notwendigen Klageschritte prüfen, um auch den Sporthandel zügig öffnen zu dürfen.
„Ein wegweisendes Urteil und ein wichtiges Signal zur richtigen Zeit für die vielen, durch die über sechs Monate andauernde Zwangsschließung gebeutelten Schuhhändler“, erklärt Frank Schuffelen, Vorstandssprecher der ANWR Group eG.
In einer Regierungserklärung fordert die Bundeskanzlerin, sich auf kommunaler Ebene zu engagieren und dem Beispiel von Tübingen und Rostock zu folgen. Die Bundeskanzlerin erklärte, die Situation sei aktuell nicht mit der vom letzten Jahr vergleichbar. Durch die so genannte britische Mutation erlebe man derzeit eine „neue Pandemie“; dieses Virus sei aggressiver, infektiöser und tödlicher.
Ausdrücklich wies Merkel aber darauf hin, dass auf kommunaler Ebene Engagement erwünscht sei: „Wir sind ein föderaler Staat. Es ist keinem Bürgermeister verwehrt, das zu tun, was in Tübingen und Rostock getan wird.“
Ebenfalls forderte die Bundeskanzlerin die Bevölkerung auf, das Angebot der kostenlosen Schnelltests zu nutzen. Zugleich gab sie zu, dass die Corona-Pandemie „gravierende Schwachstellen“ in den bürokratischen Strukturen offenbare. Ausdrücklich erwähnte sie die Nutzung des digitalen Sormas-Systems durch die Gesundheitsämter: „Wir müssen besser und schneller werden.“ Das Sormas-System ermöglicht die Nutzung der Luca-App, die eine schnelle und datenschutzkonforme Kontaktnachverfolgung sicherstellt. Sie wäre für Öffnungsschritte im Einzelhandel ein hilfreiches Tool.
Die Verbundgruppen zeigen sich von den jüngsten Beschlüssen erwartungsgemäß enttäuscht. „Es kann nicht sein, dass der Einzelhandel, der die Hygienevorschriften vorbildlich umsetzt und laut RKI ein niedriges Infektionsrisiko darstellt, die Zeche für das erhöhte Risiko und eventuell auch das Fehlverhalten an anderer Stelle zahlt“, erklärt Frank Schuffelen, Vorstandssprecher der ANWR Group eG. „Wir müssen wegkommen von der reinen Inzidenzbetrachtung und brauchen angesichts der unterschiedlichen Ansteckungsrisiken in den diversen Lebenssituationen eine differenzierte Vorgehensweise und eine neue Öffnungsstrategie. Es gilt, die Pandemie an den Infektionsherden zu packen. Es stehen uns mittlerweile mehr Instrumente für die Erhaltung des Gesundheitsschutzes zur Verfügung als die fortdauernde Schließung des Einzelhandels.“
Gemeinsam mit dem HDE und der Initiative „Das Leben gehört ins Zentrum“ stehe die ANWR-Unternehmensgruppe zu ihrer Zusage, die umfassenden Konzepte inklusive einer digitalen Kontaktnachverfolgung im Handel, zum Beispiel mit der Luca App, zu unterstützen. Damit brächten sich Schuh-, Sport- und Lederwarenhändler aktiv für eine Öffnung aller Einzelhandelsgeschäfte unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln ein. „Die Ungleichbehandlung des Non Food Handels ist eine politische Entscheidung, die von unseren Anschlusshäusern nicht mehr verstanden wird“, betont Frank Schuffelen. Die Lage in dem vom Lockdown betroffenen Einzelhandel sei trotz erster zaghafter Öffnungsschritte weiterhin dramatisch. Hinsichtlich des angekündigten „ergänzenden Hilfsinstruments“ im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben erwarte man „schnelle und konkrete Vorschläge sowie die Einbeziehung der im hohen Maße betroffenen Schuh-, Sport- und Lederwarenhändler in dieses Konzept“, so Schuffelen.
Auch vom GMS aus Köln kommt scharfe Kritik an den jüngsten Beschlüssen: Diese seien ein „Armutszeugnis“. Es sei versäumt worden, eine ausreichende Anzahl an Impfdosen zu beschaffen und es fehlten noch immer die Tests für eine flächendeckende Teststrategie. „Nun fällt der Politik nichts Besseres ein, als den Lockdown zu verlängern und hart erkämpfte Öffnungen wieder zu beenden. Ausbaden muss dies alles der Bürger durch eine massive Einschränkung der Grundrechte und der Facheinzelhandel, der sich in einem beispiellosem Lockdown befindet. Wir sehen unverändert keine bedrohlichen Ansteckungen im Einzelhandel und können daher nicht nachvollziehen, warum nicht weitere Geschäfte öffnen dürfen. Die Hygienekonzepte sind inzwischen ausgereift und erprobt. Wir alle dürfen eine intelligente Lösung erwarten, die uns die Politik nicht liefert. Es bleibt die letzte Hoffnung, dass die Impfungen an Fahrt aufnehmen.“ Jeder Fachhändler sei jetzt gefordert, die Überbrückungshilfe III zu beantragen. Wer dies bisher nicht genutzt habe, weil er glaube, ohne die Zuschüsse auszukommen, oder den Antragsprozess scheue, sollte spätestens jetzt
alles daran setzen, die Gelder der Staates zu beantragen, um sein Unternehmen zu schützen.
Stephan Krug, Geschäftsführer des SABU, stellt klar: „Die Beschlüsse sind leider die konsequente Fortsetzung einer falschen, ideenlosen und irregeleiteten Strategie. Anstatt die Inzidenztreiber private Zusammenkünfte, Betriebe, Schulen und Kindergärten mit einer verbindlichen, gut durchdachten Test- und Impfstrategie auszustatten, trägt wiederum der Handel, der nachgewiesenermaßen kein Inzidenztreiber ist, einen Großteil der Last eines verfehlten Umgangs der politischen Entscheider mit der Pandemie.“ Dies sei mittlerweile unerträglich für viele Händler, die vor den Scherben ihrer wirtschaftlichen Existenz stünden. „Der Handel ist das ’Bauernopfer‘ für die unzureichende Abarbeitung der Teststrategie, die schlecht organisierte Impfstrategie und den ideenlosen Umgang mit der Krise“, so Krug.
Mittlerweile könnten auch die milliardenschweren Hilfsprogramme den volkswirtschaftlichen Schaden nicht mehr aufwiegen und es dämmere allen, dass die Unternehmen und Bürger in Zukunft hierfür über höhere Steuern zur Kasse gebeten werden. „Die zusätzlichen Hilfen, die angekündigt wurden, mögen da zwar auf den ersten Blick positiv erscheinen, nutzen aber nur bedingt. Die derzeitige Überbrückungshilfe findet nach wie vor zu selten und zu langsam den Weg zu den notleidenden Unternehmen.“
Die alleinige Fixierung auf die Corona-Inzidenzwerte sei zu kurz gesprungen, die Infektionsgefahr beim Einkaufen sei erwiesenermaßen niedrig. „Wir stehen zu unserer Forderung der sofortigen Öffnung des Einzelhandels unter der Einhaltung intelligenter, gut durchdachter Hygiene- und Abstandskonzepte“, so Krug weiter.
Beim Corona-Gipfel am 22. März wurden Entscheidungen für die kommeden Wochen getroffen: So werden die derzeit geltenden Beschränkungen werden auf weitere vier Wochen ausgedehnt. Und auch die bereits beim letzten Corona-Gipfel vereinbarte Notbremse soll „konsequent“ durchgesetzt werden. Überall, wo die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100 steigt, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft. Die Notbremse kann dabei um weitere Maßnahmen ergänzt werden, wo sich die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 einpendelt. Das können Ausgangssperren sein, tagesaktuelle Schnelltests und auch verschärfte Kontaktbeschränkungen.
Öffnungsschritte hängen im Gegenzug von einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 ab. Damit scheiden zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der Neuinfektionen auch unterhalb dieser Inzidenzschwelle aus. Zudem sollen Öffnungsschritte, die bereits am 3. März beschlossen worden waren, auf den 6. April verschoben werden und „maßgeblich von einer konsequenten Testung“ der Menschen abhängen.
Die drei Tage vor Ostern werden als „erweiterte Ruhezeit“ definiert, an denen private Zusammenkünfte auf maximal zwei Hausstände und höchstens fünf Personen beschränkt und Ansammlungen im öffentlichen Raum untersagt werden. Am Gründonnerstag soll auch der Lebensmitteleinzelhandel geschlossen bleiben. Am Samstag vor Ostern dürfen dann ausschließlich Lebensmittelhändler im engeren Sinne öffnen. Wo Außengastronomie geöffnet ist, muss sie über die fünf Tage des erweiterten Osterwochenendes schließen.
Bis zur nächsten Konferenz von Bund und Ländern, die am 12. April geplant ist, soll das RKI einen Bericht darüber vorlegen, ob bzw. ab welchem Zeitpunkt geimpfte Personen nicht mehr infektiös sind, um sie aus möglichen Testkonzepten herauszunehmen.
Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können Länder in einigen ausgewählten Regionen mit Schutzkonzepten und Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen. Bedingungen hierfür sind lückenlose negative Testergebnisse, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktnachverfolgung und eine räumliche Abgrenzung auf kommunaler Ebene. Auch eine Rückkopplung an den öffentlichen Gesundheitsdienst ist zwingend erforderlich.
Für Unternehmen die derzeit besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, will die Bundesregierung ein „ergänzendes Hilfsinstrument“ im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln.
Deutschland hat die Inzidenz von 100 überschritten. Für diesen Zeitpunkt wurde während der letzten Bund-Länder-Runde eine „Notbremse“ beschlossen. In einige Bundesländern greift diese ohnehin bzw. wurde vor Kurzem beschlossen. So positionieren sich die Bundesländer kurz vor dem Corona-Gipfel:
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg kratzt an der 100er-Inzidenz. Ministerpräsident Winfried Kretschmann stellt die Verschärfung der geltenden Regeln in Aussicht.
Bayern
Ministerpräsident Markus Söder hat weitere Lockerungen abgesagt. Das Bundesland hat die 100er-Inzidenz überschritten.
Berlin
In Berlin wird es keine Lockerungen geben. Zwar ist das Bundesland im Hinblick auf die Inzidenz noch im sicheren Bereich, jedoch nicht mehr allzu weit von der 100 entfernt. Die Öffnung der Außengastronomie, die jetzt vorgesehen war, wurde zurückgestellt.
Brandenburg
Das Bundesland hatte zunächst für die vereinbarte Notbremse eine Inzidenz von 200 definiert. Inzwischen wurden Lockerungen in einigen Landkreisen ab 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern zurückgenommen. Das Bundesland liegt deutlich über der 100er-Inzidenz.
Bremen
Im nicht systemrelevanten Einzelhandel ist nur „Click & Meet“ erlaubt. Ab einer Inzidenz von 100 soll dies zurückgenommen werden. Am 21. März hatte Bremen diese Schwelle überschritten.
Hamburg
Der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher hat die Notbremse bereits in der vergangenen Woche gezogen, weil die Inzidenz mehrere Tage über 100 gelegen hatte. Seit dem 20. März ist für den Einzelhandel nur noch „Click & Collect“ erlaubt. Auch private Kontakte wurden erneut eingeschränkt.
Hessen
Das Bundesland liegt deutlich über 100. Entscheidungen sollen nach den am 22. März beim Corona-Gipfel gefassten Beschlüssen folgen.
Mecklenburg-Vorpommern
Das Bundesland ist noch deutlich von der 100er-Inzidenz entfernt und könnte weitere Lockerungen erlassen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig will jedoch zunächst die Beschlüsse des Corona-Gipfels am Montag abwarten.
Niedersachsen
Ministerpräsident Stephan Weil will Modellprojekte in einigen Regionen ermöglichen. Definiert werden sollen „sichere Zonen“, in denen Lockerungen erlaubt sind und von einer Teststrategie begleitet werden. Die Inzidenz in Niedersachsen liegt im hohen 80er-Bereich.
Nordrhein-Westfalen
Das Bundesland hat die 100er-Inzidenz überschritten. Ministerpräsident Armin Laschet erteilte daher weiteren Lockerungen eine Absage.
Rheinland-Pfalz
Ab dem 22. März soll in dem Bundesland die Außengastronomie wieder öffnen, begleitet von einer Teststrategie. Weitere Öffnungsschritte stellte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nicht in Aussicht.
Saarland
Ministerpräsident Tobias Hans erwartet, dass die derzeit geltenden Beschränkungen für die kommenden Wochen fortgesetzt werden. Die Inzidenz im Saarland liegt um die 65. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichs in Saarlouis darf der Einzelhandel im Saarland uneingeschränkt öffnen und muss keine Termine vereinbaren. Allerdings gilt eine Beschränkung der Kundenzahl pro Quadratmeter.
Sachsen
Ministerpräsident Michael Kretschmer schließt weitere Lockerungen aus, auch, weil das Bundesland einen Inzidenzwert von deutlich über 100 aufweist. Ab dem 22. sollen in mehreren Landkreisen Schulen und Kitas geschlossen bleiben.
Sachsen-Anhalt
Ministerpräsident Reiner Haseloff will weiter Öffnungen durchführen und machte sich zuletzt dafür stark, die ab dem 22. März in Aussicht gestellten Lockerungen umzusetzen. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen steigenden Infektionszahlen und den bereits realisierten Öffnungsschritten.
Schleswig-Holstein
Die Inzidenz in dem Bundesland liegt deutlich unter 100. Damit wären weitere Lockerungen wie die Öffnung der Außengastronomie theoretisch möglich. Vor der Ministerpräsidenten-Konferenz am 22. März will Ministerpräsident Daniel Günter aber keine konkreten Entscheidungen treffen. In einigen Regionen bzw. Städten in Schleswig-Holstein gilt angesichts höherer Inzidenzen „Click & Meet“.
Thüringen
Angesichts einer Inzidenz von durchschnittlich 200 galten in Thüringen ohnehin keine Lockerungen wie Click & Meet. Ministerpräsident Bodo Ramelow hat Lockerungen im Rahmen von Modellversuchen in einigen Regionen gestattet; größer angelegte Lockerungen sollen nur mit elektronischer Kontaktnachverfolgung und einer intensivierten Teststrategie möglich sein.
Ab Ende März sollen in Niedersachsen die Geschäfte unter Bedingungen öffnen dürfen. Das hat ein Sonder-Koalitionsausschuss am Donnerstag bestätigt. Geplant sind laut Medienberichten sogenannte sichere Zonen, die Besucherinnen und Besucher mit einem negativen Corona-Test betreten dürfen. Innerhalb dieser sicheren Zonen sind Besuche in Geschäften möglich – mit Hygienekonzept. Ziel sei es, auf die Sehnsucht der Gesellschaft nach mehr Normalität einzugehen. Gemeinsam mit den Kommunen will die Landesregierung nun ein Konzept erarbeiten. Weitere Entscheidungen hängen laut niedersächsischer Landesregierung allerdings vom Bund-Länder-Gipfel ab, der am Montag, den 22. März, stattfinden wird.
Angesichts steigender Neuinfektionen und einer Inzidenz über 100 seit vergagenen Mittwoch zieht der Hamburger Senat die Notbremse und nimmt beschlossene Lockerungen zurück. Der Hamburger Bürgermeister Peter Tschentscher und Sozialsenatorin Melanie Leonhard (beide SPD) kündigten die Maßnahmen ab dem 20. März an. Dann wird im Einzelhandel nur noch „Click and Collect“ statt „Click and Meet“ möglich sein. Private Kontakte müssen wieder auf eine Person außerhalb des eigenen Hausstands beschränkt werden. „Wir wissen aus den Analysen der letzten Monate, dass Mobilität ein Pandemie-Treiber ist“, begründete Tschentscher diese Entscheidung. „Wir sind mit sehr steigenden Infektionszahlen deutschlandweit konfrontiert, wir sind in einer sehr starken Dritten Welle.“
Click & Meet sowie die Beschränkung pro Quadratmeter stellen laut Auffassung des Gerichts eine Ungleichbehandlung von Einzelhändlern dar. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass diese Ungleichbehandlung einzelner Branchen im Hinblick auf die aktuellen Regeln und das Infektionsgeschehen nicht zu rechtfertigen sei.
Seit dem 6. März vor müssen Kunden einen Termin vereinbaren, wenn sie im Non-Food-Einzelhandel einkaufen wollen („Click & Meet). Zudem ist nur eine Person sowie eine weitere Person aus dem gleichen Hausstand pro 40 qm in den Geschäften erlaubt. Dagegen klagte eine Unternehmerin, die ein Geschäft für IT-Technik betreibt – mit Erfolg. Laut dem Gericht gibt es keine Rechtfertigung dafür, dass das Geschäft der Antragstellerin anders zu behandeln sei als Buchhhandlungen oder Gartenmärkte, die derzeit ohne Terminvergabe öffnen dürfen.
Die gegenwärtige Regelung verletze das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG). Es bestünden erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Betriebseinschränkungen“, so die Begründung des Gerichts. Aufgrund der derzeitigen Beschränkungen drohe den betroffenen Einzelhändlern „erheblicher, mit zunehmender Dauer existenzbedrohender Schaden“.
Das Gericht verweist zudem auf die aktuelle Corona-Lage. So seien die Kapazitäten der saarländischen Kliniken derzeit nicht erschöpft. Auch auf die vom RKI veröffentlichte Tabelle, die dem Einzelhandel ein „niedriges“ Infektionsgeschehen ausweist, bezieht sich das Gericht in seiner Begründung. (Az. 2 B 58/21)
Terminshopping ist ab dem 8. März auch im Schuhhandel in beiden Bundesländern möglich, solange die Inzidenz unter 100 bleibt.In beiden Bundesländern ist in Stadt- und Landkreisen mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ab dem 8. März Terminshopping („Click & Meet“) erlaubt. Bei einer Inzidenz stabil unter 50 sollen Geschäfte wieder einen Kunden pro 10 qm bzw. pro 20 qm je nach Verkaufsfläche begrüßen dürfen.
Nach Schleswig-Holstein öffnet auch Rheinland-Pfalz den Einzelhandel am 8. März. In beiden Bundesländern liegt die 7-Tages-Inzidenz unter 50. „Rheinland-Pfalz liegt heute mit einer Inzidenz von 47,5 den 7. Tag in Folge unterhalb der 7-Tagesinzidenz von 50. Neben Schleswig-Holstein ist Rheinland-Pfalz Spitzenreiter in Deutschland. Damit erfüllen wir die Voraussetzungen für die 3. Öffnungsstufe des Perspektivplans, der in der Bund-Länder-Schalte am Mittwoch beschlossen wurde. Das haben wir gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und Bürgern erreicht. Es verschafft uns jetzt die Möglichkeit, Perspektiven für unterschiedliche Bereiche in Wirtschaft, Sport und Kultur zu eröffnen“, erklärten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler am 5. März.
Für den Einzelhandel bedeutet das: Die Geschäfte können wieder öffnen. Dabei kann für die ersten 800 qm Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 qm bedient werden, ab 801 qm Fläche darf ein Kunde pro 20 qm einkaufen. „Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, weiterhin sehr vorsichtig zu sein. Wir riskieren alle Fortschritte und auch die erreichten Öffnungen, wenn die Infektionszahlen wieder ansteigen. AHA bleibt trotz Schnelltests wichtig“, so Dreyer und Bätzing-Lichtenthäler.
Das Bundesland hat die Coronaschutzverordnung zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert. Öffnungsschritte sollen sich an der landesweiten Inzidenz orientieren. Damit ist Click & Meet ab dem 8. März möglich.
Die Landesregierung will zudem prüfen, inwieweit für Kreise und kreisfreie Städte mit einem nachhaltig geringeren Infektionsgeschehen unter Berücksichtigung der Situation in den umliegenden Regionen zusätzliche Öffnungen vorgenommen werden können.
Zunächst aber gilt: Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte dürfen ab dem 8. März unter den gleichen Bedingungen öffnen, wie die bereits derzeit geöffneten Geschäfte: Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Kundin bzw. einen Kunden pro zehn Quadratmeter (für Verkaufsflächen oberhalb 800 qm pro zwanzig Quadratmeter) der Verkaufsfläche nicht übersteigen.
Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen ab kommenden Montag Termin-shopping („Click & Meet“) anbieten, unter der Voraussetzung, dass die Anzahl gleichzeitig anwesender Kunden auf einen pro 40 qm beschränkt ist. Eine vorherige Terminbuchung und eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts sind dabei zwingend notwendig.
Nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Runde vom 3. März informierte Daniel Günther (CDU) den Landtag in einer Sondersitzung über die nächsten Schritte im nördlichsten Bundesland. Demnach kann der Handel ab dem kommenden Montag (8. März) wieder öffen. In Geschäften bis 800 qm Verkaufsfläche gilt jedoch eine Beschränkung von 10 qm pro Kunde. Oberhalb von 800 qm gelten 20 qm pro Kunde. Diese Regelung gilt landesweit. Bund und Länder hatten am 3. März beschlossen, dass in Ländern und Regionen mit einem stabilen Inzidenzwert unter 50 der Einzelhandel ab dem 8. März geöffnet werden kann. „Wir sind ein Land mit einer Inzidenz unter 50. Das Regelwerk lässt zu, dass ein Öffnungsschritt verantwortbar ist“, so der Ministerpräsident.
Die nächsten geplanten Öffnungsschritte
Im Rahmen der gestrigen Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten wurde eine grundsätzliche Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März vereinbart. Handelsverbände und Initiativen hatten im Vorfeld des Corona-Gipfels eine bundesweite Wiedereröffnung des stationären Handels zum 8. März gefordert. Dazu wird es jedoch nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Runde nicht kommen.
Allerdings rückten die Beteiligten in stundenlangen Verhandlungen von der 35er-Inzidenz als Richtwert für Lockerungen im Handel ab, die noch im Rahmen der Konferenz vom 10. Februar beschlossen worden war. In den vergangenen Tagen hatten zahlreiche Experten kritisiert, dass dieser Wert angesichts der zunehmenden Verbreitung der Corona-Virusmutation B.1.1.7. nicht zu erreichen sei. Nun gilt wieder eine Inzidenz von 50 als Grenze für Lockerungen.
„Dem Handel geht es, abgesehen vom Lebensmittel- und Onlinehandel, dramatisch schlecht – vor allem für die Modehändler wird die Situation immer bedrohlicher“, so Heinrich Deichmann im Gespräch mit dem Handelsblatt. Deichmann beteiligt sich an der Initiative „Das Leben gehört ins Zentrum“, das die Öffnung des Handels zum 8. März fordert. 50.000 Unternehmen und 250.000 Arbeitsplätze seien in Gefahr, so Heinrich Deichmann weiter. „Das ist die Realität. Das kann keinen Politiker kaltlassen. Es ist nicht mehr erträglich.“ Die Entschädigungen durch den Staat seien „völlig unzureichend“. Der Non-Food Einzelhandel habe in der Krise bis einschließlich Januar 2021 52 Mrd. Euro Umsatz verloren, die Unternehmen hätten im Gegenzug aber lediglich Hilfszahlungen in Höhe von 90 Mio. Euro erhalten.
Eine kluge Öffnungspolitik für den Handel dürfe nicht nur von Inzidenzwerten abhängig machen, sondern müsse auch andere Kennziffern wie die Belegung der Intensivbetten und die Todeszahlen mit betrachten. Zudem würden immer mehr ältere Menschen geimpft. „Und wenn die Politik dafür sorgt, dass man sich überall testen lassen kann und über Kampagnen dafür wirbt, dann können wir diesen Lockdown am 8. März beenden“, so Deichmann weiter. Als Christ unterstütze er die Zielsetzung der Politik, alles für den Schutz des Lebens zu tun. Allerdings habe es die Bundesregierung im Verlauf der Krisenbekämpfung versäumt, frühzeitig alternative Öffnungsperspektiven für alle Branchen zu schaffen. Der Handel erbringe ein Sonderopfer, sei aber genauso wichtig für die deutsche Wirtschaft wie die Industrie.
Generell habe er, so räumt der Deichmann-Chef ein, nicht mit einem zweiten Lockdown gerechnet. „Wir sind im Handel alle auf dem falschen Fuß erwischt worden – und dass der Inzidenzwert nun auf 35 festgelegt wurde, war auch nicht denkbar. Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass sich die Politik in einem solchen Maße über die Interessen des Handels hinwegsetzt.“ Das Unternehmen Deichmann habe 2020 in Deutschland 20% Umsatz verloren.
Am 24. Februar nahm der Schweinfurter Schuhhändler Axel Schöll an der TV-Sendung „Jetzt red i“ im Bayerischen Rundfunk teil. Schöll berichtete gleich zu Beginn der Sendung über seine Situation. Click & Collect und Onlinehandel machten nur 4 bis 5% des Gesamtumsatzes aus und könnten die durch die verordnete Schließung verursachten Verluste nicht ausgleichen. Die für Anfang März angekündigte Öffnung von Baumärkten und Gartencentern sei für ihn unverständlich, so Schöll: „Die Entscheidungen sind völlig willkürlich getroffen. Warum darf ich meinen Schuhhandel nicht öffnen?“ Es gehe ihm nicht allein um seine eigene Existenz, sondern auch um seine zehn Mitarbeitenden, erklärte der Händler.
Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder hielt Schöll entgegen, die Schließung von Teilen des Handels sei nicht ungerecht. Die jetzt beschlossene Öffnung von Baumärkten habe damit zu tun, dass diese, ebenso wie Gartencenter, meist über Freiluft-Verkaufsflächen verfügten. Kommende Woche werde beim Corona-Gipfel über Öffnungsstrategien für den Handel gesprochen und entschieden, so Söder. Zudem sei „bis heute nicht ermittelbar“, ob Schulen oder der Handel stärkere Infektionstreiber sein.
Axel Schöll hielt dem entgegen, dass es sehr wohl Studien gebe, die speziell dem Handel ein höchst geringes Infektionsgeschehen attestierten. Der Ministerpräsident erklärte jedoch, diese Studien seien „alle widerlegt“. Würden ihre Ergebnisse stimmen, „hätte es keine zweite Welle gegeben.“
Der Schweinfurter Schuhhändler beklagte auch, dass Supermärkte und Discounter unter anderem Schuhe, Mode und Fitnessgeräte verkaufen dürften, während der Schuhhadel geschlossen bleibe müsse. Er schloss seinen Beitrag mit einem Appell: „Wir wollen wieder arbeiten und unser Geld verdienen.“
Richard Arnold, Boris Palmer und Matthias Klopfer, die drei Oberbürgermeister der Städte Tübingen, Schwäbisch Gmünd und Schorndorf, haben eine Offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Finanzminister Olaf Scholz und Ministerpräsident Winfried Kretschmann geschrieben. Der im letzen November begonnene und im Dezember verschärfte Lockdown für Gastronomie, Kultur und Handel treibe immer mehr Betriebe in die Insolvenz, heißt es darin. „Wir wenden uns daher mit dem dringenden Appell an Sie, dem Handel in den Zentren der Städte eine Perspektive zu verschaffen. Dafür ist es notwendig, dass die Geschäfte möglichst bald mit guten Hygienekonzepte öffnen dürfen. Nach unserer Überzeugung ist dies machbar, ohne allzu große Risiken für den Verlauf der Pandemie einzugehen. Mit Masken, Abstand, Personenzahlbegrenzungen, und Zeitfenstern für die Risikogruppe ließe sich sicher handeln.“Die drei Oberbürgermeister schlagen vor, dass Städte mit einer Inzidenz unter 35 sofort den Anfang machen dürfen und Innenstadtbezirke komplett öffnen können, wenn ein negativer Schnelltest vorgewiesen wird. Konkret hieße das: Die Stadt errichtet Schnellteststationen an den Zugängen zur Innenstadt. Einlass in Geschäfte, Restaurants und Kultureinrichtungen erhalte nur, wer den an der Teststation ausgegebenen personalisierten Badge als Nachweis für einen negativen Test sichtbar mit sich führe. Zudem plädieren sie für eine höhere Mehrwertsteuer für den Online-Handel. Mit einem dritten Steuersatz von 25% statt 19% könne der Innenstadthandel gegenüber dem aggressiven Wettbewerb global agierender Konzerne mit großer Steuervermeidungskompetenz wieder mithalten. Das würde auch eine bestehende Schieflage ausgleichen. „Es ist eben sehr viel leichter, Steuern im Internet als in der Fußgängerzone zu umgehen. Ein Teil des Ertrags aus einer solchen Mehrwertsteuererhöhung sollte den Städten und Gemeinden zweckgebunden für Konzepte zum Wiederaufbau der Innenstädte zur Verfügung gestellt werden.“
Das Verwaltungsgericht in Mannheim hat den Eilantrag des Modehauses Breuninger abgelehnt. Das Unternehmen hatte eine Wiederöffnung seiner Geschäfte erreichen wollen.
Breuninger hatte erklärt, man beschäftige über 5.000 Mitarbeiter und habe 2019 als großes mittelständisches Familienunternehmen einen Umsatz von deutlich über 750 Mio. Euro bei einem positiven Jahresergebnis im zweistelligen Millionenbereich erzielt. Seit dem 16. Dezember seien die Breuninger-Standorte geschlossen, und man habe aber aufgrund der Umsatzgröße keinen Zugang zu den Förderprogrammen des Bundes, weil der Jahresumsatz auch 2020 voraussichtlich oberhalb von 750 Mio. Euro gelegen habe. Die Corona-Verordnung führe, so Breuninger, zu einem rechtswidrigen Eingriff in das Eigentumsrecht des Unternehmens, der entschädigungspflichtig sei. Die Betriebsschließung sei unverhältnismäßig. Auch in der Corona-Pandemie gelte es nicht, jedes Leben um jeden Preis zu schützen und alles andere dahinter zurückstehen zu lassen. Auch verstoße es gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass Supermärkte ihre Bekleidungsabteilung weiterhin betreiben dürften, Textilhändler wie Breuninger ihre Verkaufshäuser jedoch geschlossen halten müssten.
In der Begründung seiner Ablehnung des Eilantrags erklärt das Verwaltungsgericht, Breuninger habe „den Sachverhalt teils unvollständig und teils tendenziös“ dargestellt. Die Einrichtung von Abholstellen und Lieferdiensten sei der Antragstellerin auch im Lockdown erlaubt. Zudem erziele Breuninger nach eigenen Angaben 30% des Umsatzes mit einem eigenen Online-Shop. Darüber hinaus sei die Argumentation Breuningers zur Überbrückungshilfe III nicht nachvollziehbar, da sich der Umsatz – ausgehend von den Unternehmensangaben zum Jahresumsatz 2019 und zum Umsatzrückgang in 2020 – unter der maßgeblichen Bezugsgröße von 750 Mio. Euro befinde.
Laut dem Gericht liegt kein Eingriff in das Eigentumsgrundrecht vor. Die Betriebsuntersagung sei zeitlich befristet und gelte „nur“ für den Publikumsverkehr. Die angeordneten Geschäftsschließungen seien weiterhin verhältnismäßig. Der Verkauf beispielsweise von Textilien durch den Lebensmitteleinzelhandel führt laut dem Gericht darüber hinaus „zu keinem zusätzlichen Anstieg der durch die Öffnung des Einzelhandels ohnehin geschaffenen Infektionsquellen“. Eine Öffnung des Textileinzelhandels hingegen würde zusätzliche Infektionsquellen schaffen. Die Urteilsbegründung des Gerichts liegt schuhkurier vor.
Der baden-württembergische Ministerpräsident und Grünen-Politiker Winfried Kretschmann hat angekündigt, weitere Öffnungsschritte zu veranlassen, sobald die 35-er-Inzidenz stabil in Baden-Württemberg erreicht ist. Gegenüber mehreren Medien sprach Kretschmann von zwischen drei und fünf Tagen am Stück. Bei den dann angedachten Öffnungen sollte, so Kretschmann, „als erstes der Einzelhandel“ berücksichtigt werden, allerdings nur mit einem klaren Hygienekonzept und einer Begrenzung von 20 qm pro Kunde.
In einem Interview mit dem ZDF erklärte der Bundeswirtschaftsminister am Morgen des 16. Februar: „Wir haben gehandelt seit Beginn der Pandemie, mit dreistelligen Milliardenbeträgen.“ Diese seien „nicht hängengeblieben“, sie seien das ganze Jahr geflossen. „Es gab allerdings in der Tat eine Verzögerung zu Beginn diesen Jahres. Das hängt damit zusammen, dass es zu den Überbrückungshilfen Wünsche gab aus den Verbänden, die erst vor wenigen Tagen geeinigt wurde.“ Dies beziehe sich auf Saisonware, die erstattet werden sollte. „Für ganz viele Einzelhändler wegen des ausgefallenen Weihnachtsgeschäfts ein Riesenproblem. Das haben wir durchgesetzt“, so Altmaier.
„Es gibt eine berechtigte Erwartungshaltung, dass wir helfen. Viele hatten Saisonware bereits gekauft, die sie nicht mehr verkaufen konnten. Das muss anerkannt werden. Dafür habe ich mich erfolgreich eingesetzt bei meinem Kollegen, dem Bundesfinanzminister. Aber es hat eben gedauert, bis das entschieden war. Danach haben wir die Antragsbearbeitung sofort freigegeben. Es sind inzwischen viele Millionen an Abschlagszahlungen geleistet. Und es sind viele tausend Anträge seit einer Woche eingegangen.“
Mit Blick auf eine mögliche neue Teststrategie erklärte Altmaier, dieses und weitere Stellschrauben würden heute besprochen. Aber: „Die Wirtschaft kann nicht florieren, wenn wir eine dritte Welle gekommen. Alles, was wir tun, muss so sein, dass wir der Wirtschaft helfen“, aber eine erneute dramatische Situation müsse verhindert werden.
Die jüngsten Entscheidungen von Bund und Ländern zum Lockdown haben in der Schuhbranche Entsetzen ausgelöst. Patrick Röseler, CEO der Ara Shoes AG, richtet einen eindringlichen Appell an die Verantwortlichen in Berlin: „Man würde mit dem Wissen heute, das kann ich Ihnen sagen, keine Friseure mehr schließen und keinen Einzelhandel mehr schließen. Das wird nicht noch mal passieren.“ – Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister am 2. September 2020. Worte, gesprochen inmitten der Orderrunde für die Frühjahr/Sommer-Saison 2021. Dass wir uns in einigen Monaten viel zu verzeihen haben werden, ist ein Zitat, mit dem er dann wohl richtiger gelegen haben dürfte. Aktuell sieht es eher so aus, als würde man mit dem Wissen von heute den Einzelhandel nicht wieder öffnen wollen. In Anbetracht der deutlich zu geringen und viel zu späten Hilfen wohl nie wieder. Zumindest dürfen die Friseure bald wieder aufsperren, so sehen wir wenigstens ordentlich aus, wenn wir dann mit Wumms gegen die Wand gefahren werden. Am Steuer Peter Altmaier und Bazooka Scholz, an Bord zigtausende Unternehmer und hundertausende Arbeitnehmer, zum Zuschauen verurteilt.“
Gemeinsam mit der Rechtsanwaltskanzlei Nieding+Barth werde ein Eilantrag zur Wiedereröffnung der Geschäfte in Bayern und weiteren Bundesländern erarbeitet, teilt die Unitex mit. Dieser Vorgang werde von der Verbundgruppe gemeinsam mit Händlern finanziert. „Es gibt keine belastbare Grundlage, dass Läden und [der] Einzelhandel zu Corona Hotspots geworden sind“, meint Gerhard Albrecht, Geschäftsführer der Unitex. „Die Zwangsschließung der Bekleidungseinzelhändler einfach fortzuschreiben, ist rechtlich weder verhältnismäßig noch angemessen“, sagt Klaus Nieding von der Kanzlei Nieding+Barth. „Ohne jeden Beleg für eine erhöhte Ansteckungsgefahr – etwa im Vergleich zum verarbeitenden Gewerbe – eine ganze Branche in Sippenhaft zu nehmen und an den Rand des Ruins zu drängen, ist schlicht verfassungswidrig“, ergänzt Andreas M. Lang, ebenfalls von Nieding+Barth.
„Die Friseure dürfen ab Anfang März öffnen – und der Schuhhandel bleibt zu? Unfassbar!“ – die erste Reaktion eines großen Filialisten kam noch während Bundeskanzlerin Angela Merkel die Presse über die getroffenen Entscheidungen informierte. „Wie soll das gehen, bei einem Inzidenzwert unter 35 je nach Bundesland öffnen? Wir sind in mehreren Bundesländern aktiv, wie sollen wir das steuern, wo geöffnet ist und wo nicht, wo Ware angenommen wird und wo nicht? Das kostet zusätzlich Geld und Ressourcen“, so die erzürnte Reaktion eines anderen Händlers.
Auch SABU-Geschäftsführer Stephan Krug hat eine klare Meinung zu den jüngsten Beschlüssen: „Insgesamt sind wir mit den gestern getroffenen Entscheidungen natürlich überhaupt nicht zufrieden, es fehlt nach wie vor eine konkrete, nachvollziehbare und realistische Eröffnungsperspektive!“ Der Modeeinzelhandel werde weiterhin in „Sippenhaft“ für das Fehlverhalten einzelner Gruppen im privaten Bereich genommen, obwohl er doch nachgewiesenermaßen nicht für die hohen Inzidenzen verantwortlich ist.
Krug stellt konkrete Forderungen an die Entscheider in Berlin: „Statt einer Lockdown-Verlängerung bis zum 7. März 2021 fordern wir eine sofortige Öffnung unserer Geschäfte, dies konsequenterweise unter strikter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen. Gesundheit steht auch bei unseren Händlern über allem.“ Man empfinde die 7 Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner als willkürliche und nicht nachvollziehbare Zahl. „Im Mittelpunkt der präventiven Aktivitäten sollten vielmehr ein unkompliziertes, schnell zugängliches Corona-(Schnell-)Testkonzept sowie konkrete, zeitnahe und umfassende Impfungen der Bevölkerung stehen. Der Modehandel soll hier die Fehler der Politik ausbaden – das kann und darf nicht sein!“
Die Ungleichbehandlung des Modehandels im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen, was die Öffnung und den Verkauf von Schuh-, Sport- und Textilsortimenten betrifft, sei weiterhin nicht hinnehmbar, so Krug.
Positiv zu erwähnen sei immerhin, dass die seit langem versprochene Überbrückungshilfe III jetzt nach vielen, „auch von uns eingebrachten und erfolgten Nachbesserungen“, ab sofort beantragt werden könne und dass Abschlagszahlungen voraussichtlich ab 15. Februar erfolgen können. Die nach den erzwungenen Schließungen dringend erforderliche Rekapitalisierung des Handels und die Erhöhung der Attraktivität der Innenstädte müssten, so Krug, zeitnah auf die weitere Agenda.
Auch aus Mainhausen kommt Kritik an den jüngsten Entscheidungen: „Die Verlängerung des Lockdowns bis mindestens zum 7. März bedeutet eine Verschärfung der finanziellen und mentalen Belastungen für den selbständigen Einzelhandel“, erklärt ANWR-Vorstandssprecher Frank Schuffelen gegenüber schuhkurier. Mit dem angestrebten Inzidenzwert von jetzt 35 sei die Latte noch einmal etwas höher gelegt worden als der bisherige Zielwert von 50. Auch stellten sich bei Erreichen dieses Zielwertes eine Vielzahl von weiteren Fragen, die keine klare Perspektive zur Öffnung der Geschäfte erkennen ließen. Zudem würde die Zuständigkeit der Öffnungsschritte auf die Bundesländer verlagert, was eher für eine regionalen Flickenteppich sprechen würde. „Neben der fehlenden klaren Öffnungsstrategie wurde das niedrige Infektionsrisiko auf den Ladenflächen bei sachgerechter Umsetzung der Hygieneregeln im Einzelhandel nicht berücksichtigt“, so Schuffelen weiter. „Die Existenz vieler Unternehmen ist aktuell massiv bedroht. Die Händler müssen neben den laufenden Verpflichtungen zusätzlich die aktuelle Frühjahr-/Sommer Ware bezahlen, die derzeit zur Auslieferung bereitsteht. Deswegen sollten die Voraussetzungen für eine Erweiterung der Höchstgrenzen für den KfW-Schnellkredite und eine unbürokratische Möglichkeit einer höheren Inanspruchnahme der KfW-Kreditprogramme geschaffen werden. Daneben erwarten wir, dass dem Versprechen, die Überbrückungshilfe III schnell auszuzahlen, umgehend Taten folgen.“
Im Schuh-, Sport- und Modehandel würde zwischen Januar und März gut ein Drittel des Wareneingangs der Frühjahrsware ausgeliefert. „Die Zahlung dieser Lieferungen verschiebt sich in diesem Jahr, durch die Gewährung von Zahlungszielen, überwiegend in den März. Mit jeder Verlängerung des Lockdowns steigt die Unterdeckung und Belastung der Liquidität in Höhe des fehlenden Umsatzes“, betont Schuffelen.
Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung der geltenden Beschränkungen bis zum 7. März verständigt. Ab einer Inzidenz von 35 sollen die Länder Lockerungen vornehmen können – auch die Öffnung des Handels. Zuvor hatte Uneinigkeit über den Termin für Öffnungen geherrscht. Während Bundeskanzlerin Angela Merkel zunächst den 14. März anvisiert hatte, wollten die Chefinnen und Chefs der Länder Lockerungen ab dem 7. März. Insbesondere Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hatten offenbar auf eine Öffnungsperspektive gedrängt, weil in diesen Ländern am 14. März Landtagswahlen stattfinden.
Der nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels umfassen mit einer Begrenzung von einem Kundin pro 20 qm. Außerdem sollen dann Museen und Galerien sowie noch geschlossene körpernahe Dienstleistungsbetriebe öffnen können.
Friseure sollen schon ab dem 1. März öffnen dürfen.
In einer Pressekonferenz im Anschluss an die Konferenz kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel an, dass man sich am 3. März erneut treffen werde, um „angesichts des zunehmenden Anteils der Mutationen die Lage neu zu bewerten.“
Sie wies außerdem darauf hin, dass der Bundeswirtschaftsminister am heutigen Tage die „sehnlichst und dringlichst erwartete“ Ankündigung gemacht habe, dass die Überbrückungshilfen III ab jetzt online beantragt werden können.
Aus dem Schuhhandel kommt gemischtes Echo auf die jüngsten Beschlüsse. Erleichterung herrscht bei Händlern, weil der Lockdown immerhin nicht bis zum 14. März verlängert wurde. Zugleich birgt die angestrebte Inzidenz von 35 eine unklare Öffnungsperspektive. „Für uns wäre ein fixer Termin besser gewesen“, so ein Schuhhändler gegenüber schuhkurier.
Andere, die sich auf ein Lockdown-Ende Ende Februar eingestellt haben, zeigten sich entsetzt.
Im Roundtable-Gespräch mit schuhkurier Ende Januar hatte SABU-Geschäftsführer Stephan Krug mit Blick auf ein Lockdown-Ende erst im März erklärt: „Die Auswirkungen werden schlicht katastrophal sein. Das betrifft die gesamte Modebranche.“ Ähnlich äußerte sich Tobias Eichmeier, Geschäftsführer der ANWR Schuh GmbH, während des Roundtables: „Alles nach Anfang März wäre für den gesamten Einzelhandel eine absolute Katastrophe.“
Laut den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom 3. Januar wird der steuerliche Verlustrücktrag gesetzlich für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung erweitert. Es soll ein Mechanismus eingeführt werden, mit dem der Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann. Dies kann beispielsweise über die Bildung einer steuerliche Corona-Rücklage erfolgen. Damit schaffe der Bund, so eine Erklärung des Koalitionsausschusses, schon heute die notwendige Liquidität. Das Verfahren sei bürokratiearm zu verwalten. Die Auflösung der Rücklage erfolge dann spätestens bis zum Ende des Jahres 2022.
Darüber hinaus wurden im Koalitionsausschuss unter anderem auch ein erneuter Kinderbonus sowie die Verlängerung der Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie bis zum 31. Dezember 2021.
Die Entscheidung, den Verlustrücktrag zu erweitern, ist aus Sicht des BDSE „völlig richtig“. BSDE-Geschäftsführer Prof. Siegfried Jacobs erklärt gegenüber schuhkurier: „Das bringt jenen Schuhhändlern, welche die Verluste in 2020 und 2021 mit Vorjahresgewinnen verrechnen können, dringend notwendige Liquidität und ist zudem unbürokratisch zu organisieren. Das hatten wir in der Vergangenheit auch von der Bundesregierung gefordert.“
Dass nicht alle Schuhhäuser von der neuen Regelung profitieren können, sei bedauerlich, so Jacobs, es ändere aber nichts am grundsätzlich positiven Effekt für einen Teil der Unternehmen der Branche.
Wie die Welt berichtet, sollen die Corona-Hilfen für Unternehmen teilweise erheblich ausgeweitet werden. Vor allem Einzelhändler, die Saisonware verkaufen, sollen davon profitieren. Laut dem Bericht sollen betroffene Händler Ausgaben für diese Saisonware neben der Miete und Versicherungskosten zu 100% auf die ungedeckten Fixkosten anrechnen können. Diese wiederum erstattet der Bund zu bis zu 90%.
Zudem soll die maximale Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III (Januar bis Juni) von aktuell 500.000 Euro auf 1,5 Mio. pro Monat erhöht werden. Insgesamt sollen die Hilfen großzügiger gestaltet werden und leichter zugänglich sein. So sollen alle Betriebe eine Förderung für jeden Monat erhalten, in dem sie einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% nachweisen können. Darüber hinausgehende Belege sollen nicht mehr nötig sein. Auch für Selbstständige sollen höhere Hilfen angeboten werden. Sie können im Rahmen der Überbrückungshilfe III künftig eine Kostenpauschale von bis zu 7.500 Euro beantragen.
Nils Busch-Petersen im RBB-Interview.
In einem Interview mit dem RBB äußert Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brancenburg, seine Sorge um die Zukunft der Schuh- und Modehändler.
Sicherlich seien die Maßnahmen im Sinne der Pandemiebekämpfung nachvollziehbar, „und wir sind auch Partner und machen alles zähneknirschend mit, aber wer uns die Freiheit der Berufsausübung nimmt, der muss auch faire Wege aufzeigen, wie den Unternehmen geholfen werden kann.“
Von den 11 Mrd. Überbrückungshilfen für den Lockdown komme nicht viel im Handel an. Händler wüssten nicht, was sie tun sollen, weil die Überbrückungshilfe 3 Warenbestände nicht berücksichtige. Während Gastronomen in November und Dezember bis zu 75% des Umsatzes erhielten, seien für Händler Zuschüsse zu Fixkosten vorgesehen. Der Warendruck im Handel sei enorm. Ohne weitere Hilfen würden bis zu 70% der Händler die kommenden Monate nicht überstehen. „Wir brauchen klare, kompetente Hilfe, die berechenbar ist und wirklich beim Handel ankommt“, so Busch-Petersen.
Durch den verlängerten Lockdown wird sich nach Schätzungen der Handelsverbände Textil (BTE), Schuhe (BDSE) und Lederwaren (BLE) im stationären Handel bis Ende Januar eine riesige Lawine von einer halben Milliarde unverkaufter Modeartikel auftürmen. „Allein die Umsatzverluste des gesamten Winter-Lockdowns dürften sich bis Ende Januar auf rund 10 Mrd. Euro aufsummieren“, prognostiziert Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer des BTE Handelsverband Textil. „Durch den Wert- und Preisverfall der Ware am Saisonende sind diese Einbußen später nicht mehr aufzuholen.“ BTE, BDSE und BLE fordern daher von der Politik schnelle und ausreichende Kompensation und Unterstützung, die unbedingt auch die besondere Warenproblematik in der Modebranche berücksichtigt. Die bisher angekündigten Hilfen seien dafür absolut unzureichend und böten dem stationären Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel keine Perspektive. „Die angekündigte Bazooka des Bundesfinanzministers legt derzeit den stationären Fashionhandel und damit auch viele lebenswerte Innenstädte in Schutt und Asche“, schimpft Pangels. „Wenn die Politik nicht schnellstens umsteuert, gehen tausende Geschäfte und damit zehntausende Arbeitsplätze allein im stationären Fashionhandel verloren!“
Angesichts der beschlossenen Verlängerung des Lockdowns im Non-Food-Handel fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) einen klaren Fahrplan zur Wiedereröffnung der Geschäfte und eine Anpassung der staatlichen Hilfen. „Den Lockdown einfach nur zu verlängern und keinerlei Perspektiven oder Pläne für eine Wiedereröffnung der Geschäfte zu präsentieren, ist zu wenig. Die geschlossenen Handelsunternehmen brauchen jetzt klare Aussagen, unter welchen Bedingungen sie wann ihren Betrieb wieder aufnehmen können“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Zudem moniert der HDE, dass die staatlichen Hilfen auch weiterhin für viele notleidende Händler keine wirksame Unterstützung bringen. „Für den Handel steht die schnelle Eindämmung der Pandemie an erster Stelle. Wenn die Politik dazu aber den Non-Food-Handel schließt, dann muss sie auch die entstehenden wirtschaftlichen Schäden abfedern. Da muss der Bundesfinanzminister Wort halten“, so Genth weiter. „Der Bundesfinanzminister muss sich jetzt bewegen. Wenn die Hilfen nicht angepasst werden, gibt es für viele Händler keine Zukunft mehr. Es zeichnet sich eine Pleitewelle ab, wie wir sie noch nicht erlebt haben.“
Wie erwartet hat die Bund-Länder-Konferenz eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 31. Januar beschlossen. „Die vor uns liegenden Monate Januar, Februar und März werden jedoch noch erhebliche Geduld und Disziplin aller erfordern“, heißt es in dem Beschluss von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten. „Die Wintermonate begünstigen durch die saisonalen Bedingungen die Ausbreitung des Virus und die Impfungen werden sich erst dann auf die Infektionsdynamik dämpfend auswirken, wenn auch ein größerer Teil der jüngeren Bevölkerung geimpft ist“, heißt es weiter. Deshalb sei es unter Abwägung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren erforderlich, über den 10. Januar hinaus die weitgehenden Beschränkungen aufrecht zu erhalten. Am 25. Januar 2021 soll erneut beraten werden.
Die ECE will angesichts des zweiten Lockdowns in Deutschland die betroffenen Händler und Gastronomen erneut entlasten. Für Mieter, die ihre Läden derzeit nicht öffnen dürfen, gibt es ein konkretes Angebot.
Vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Investoren und Banken will die ECE bei betroffenen Händlern für den Zeitraum der Ladenschließung seit Mitte Dezember die Kaltmiete um die Hälfte reduzieren. Dies gilt laut dem Unternehmen auch für mögliche weitere Lockdowns im Jahr 2021. Bei einem Lockdown von einem Monat bedeute dies ein Mietverzicht von bis zu rund 50 Mio. Euro in Deutschland.
Darüber hinaus verzichtet der Shoppingcenter-Betreiber nach eigenen Angaben auf die Werbebeiträge für das erste Quartal 2021 sowie auf mögliche Sonderwerbebeiträge in 2021. Hierdurch sollen die Händler Anfang 2021 um weitere rund 25 Mio. Euro entlastet werden.
In Summe werde die Entlastung daher bis zu rund 75 Mio. Euro betragen und damit der Summe entsprechen, auf die die jeweiligen Investoren bereits im Frühjahr nach dem 1. Lockdown verzichtet hatten, teilt ECE mit.
Mehrere Händler aus Süddeutschland haben eine Initiative gegründet. Sie fordern eine „politische Richtungsänderung“. Die Händler aus unterschiedlichen Branchen haben in den zurückliegenden Tagen bei Kollegen für ihre Initiative „Handel steht zusammen“ geworben. Mehrere hundert kleine und mittelgroße Unternehmen hätten sich seitdem der Aktion angeschlossen, teilen die Initiatoren mit. Am 24. Dezember wollen sie in Publikumsmedien auf die Lage der stationären Händler aufmerksam machen. Zu den Gründern des Bündnisses gehören Friedrich Werdich (Schuhhaus Werdich, Dornstadt), Simon Bittel (Parfümerie Bittel, Böblingen), Benjamin Rupp (Rupp OHG Lederwaren und Spielwaren, Wangen), Roland Reischmann (Reischmann, Ravensburg) und Klaus Michelberger (Herrenmoden Michelberger, Bad Wurzach).
Die Händler wollen nicht den Weg über Verbände einschlagen, um auf ihre Situation hinzuweisen. Vielmehr wollen sie Politik und Öffentlichkeit direkt erreichen – etwa über Pressemitteilungen oder auch Aushänge in Schaufenstern.
Laut einer gemeinsam verfassten Erklärung erkennen die Unternehmen den Ernst der Lage an und seien bereit, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Sie kritisieren jedoch die Beschlüsse der Regierung. „Die privat geführten mittelständischen Handels-Unternehmen kämpfen um ihr Überleben und sind äußerst besorgt aufgrund der aktuell angeordneten Ladenschließungen für den Einzelhandel. Ganz besonders schmerzhaft ist der Wegfall des Weihnachtsgeschäfts“, so die Erklärung weiter.
Eine Umfrage bei den unterzeichnenden Unternehmen habe ergeben, dass die Infektionszahlen bei den Mitarbeitern in den Einzelhandelsbetrieben „sehr deutlich unterdurchschnittlich“ seien. In vielen Unternehmen gebe es keinen einzigen Infektionsfall. Und: „Wir wissen um keinen einzigen Fall, in welchem sich eine/r unserer Mitarbeiter/innen bei der Arbeit angesteckt hat. Weder durch eine Ansteckung von Kunden noch durch eine Ansteckung bei Kollegen. Unsere aufwändigen Hygienemaßnahmen haben das Einkaufen äußerst sicher gemacht“, so die Händler. Es gebe viele andere Wirtschaftsbereiche, die noch geöffnet seien, obwohl sie deutlich höhere Infektionszahlen als der Einzelhandel aufwiesen. „Daher sehen wir die derzeitigen Maßnahmen als an der falschen Stelle getroffen“, so das Händler-Bündnis.
„Wir können die Schließung der Einzelhandelsbetriebe nur unter der Prämisse nachvollziehen, dass das Symbol ’Schließung der Läden‘ für die Bevölkerung weithin sichtbar ist und möglicherweise einen Effekt auslöst. Die Existenz vieler Händler, Mitarbeiter und gewachsener Einkaufsstrukturen wird der Symbolik dieser Maßnahme geopfert“, argumentieren die Initiatoren.
Zeitgleich seien die angebotenen Entschädigungen der Überbrückungshilfe III „willkürlich, ungerecht und völlig unzureichend.“ Die Hilfen kompensierten „nicht annähernd“ die Verluste im Schließungszeitraum und seien lediglich ein Ersatz für einen kleinen Teil der Betriebskosten.
Der Einzelhandel ist nach Überzeugung der Unterzeichner nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung: „Wer einkauft, macht das mit allen Sicherheitsvorkehrungen und nimmt keine anderen, potentiell gefährlicheren Aktivitäten wahr. Je mehr Händler geöffnet haben, desto mehr verteilt sich das Kundenvolumen auf eine größere Fläche. Bei der Beschränkung auf Supermärkte, Drogerien, Postämter, etc. bilden sich viel größere Menschansammlungen. Unter anderem in den Abteilungen, die die Sortimente der geschlossenen Geschäfte anbieten.“
Das Bündnis „Handel steht zusammen“ fordere daher „eine sofortige oder sehr zeitnahe Wiedereröffnung des derzeit geschlossenen stationären Einzelhandels oder angemessene Entschädigungen.
Der Lockdown hat im Einzelhandel extrem unterschiedliche Auswirkungen. Während Online-Handel und Händler aus dem Lebensmittelbereich gute Geschäfte machen, muss der von den Schließungen betroffene Handel ein Fünftel seiner Umsätze abgeben. Das berichtet der Handelsverband Deutschland. Für den stationären Handel insgesamt bedeute das für 2020 ein Minus von 2,7%. Das entspricht rund 13 Mrd. Euro. „Der Lockdown-Handel verzeichnet in diesem Jahr voraussichtlich Umsatzeinbußen in Höhe von 36 Mrd. Euro. Das kann die Branche ohne passgenaue Hilfen nicht mehr überstehen. Insbesondere im Modehandel stehen viele Betriebe kurz vor der Insolvenz“, so HDE- Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Einzelhändler treffe der Lockdown mitten im Weihnachtsgeschäft, der wichtigsten Zeit des Jahres. „Die sonst so umsatzstarke Phase zum Jahresende wird für viele Händler zum Fiasko“, so Genth.
Der HDE rechnet für November und Dezember nun mit einem Umsatzminus von 7% im Vergleich zum Vorjahr. Dabei kann der Online-Handel in dieser Zeit seine Umsätze um fast ein Drittel auf knapp 20 Mrd. Euro steigern, während der stationäre Handel ein Minus von 14% hinnehmen muss. Die stationären Geschäfte, einschließlich des gesamten Lebensmittelhandels, setzen damit im Weihnachtsgeschäft 2020 rund 79 Mrd. Euro um.
Schnell, kreativ und mit persönlichen Botschaften reagierten viele Schuhhändler auf den bevorstehenden Lockdown. Wenn am Mittwoch alle Non-Food-Geschäfte schließen müssen, heißt das auch für die Schuhhäuser: Bis zum 10. Januar bleibt der Laden zu. Unmittelbar nach den Regierungsbeschlüssen am Vormittag des 13. Dezember wandten sich Unternehmer via Facebook und Instagram an ihre Kunden: „Ab Mittwoch könnt Ihr alles aus unseren Geschäften bestellen, abholen, reservieren oder liefern lassen“, postete das Gladbecker Schuhhaus Große-Kreul auf Instagram und Facebook. Bestellungen würden über Social Media-Kanäle und Whatsapp entgegen genommen.
Das Schuhhaus Heimann aus Arnsberg hat für Montag und Dienstag kurzerhand seine Öffnungszeiten geändert: Von 9 bis 20 Uhr will das Team für seine Kunden da sein. Schuh Mücke aus Scheßlitz startet eine Gutschein-Aktion: „100 Euro Geschenkgutschein holen und dafür nur 80 Euro bezahlen“, postet das Unternehmen. Die Aktion soll am 14. und am 15. Dezember laufen; die Gutscheine sind in allen Filialen des Unternehmens erhältlich und soll auch an allen Standorten einlösbar sein.
Schuhhaus Lang aus Merzig weist darauf hin, dass man zwar ab Mittwoch keine Schuhe verkaufen könne, jedoch orthopädische Serviceleistungen und Schuhreparaturen anbieten wolle. Auch das Schuhhaus Tscheche in Herford will trotz Lockdown am Mittwoch „in jede Ecke Herford“ liefern. Montag und Dienstag habe man durchgehend geöffnet.
Aus Berchtesgaden meldet sich das Schuhhaus Angerer mit dem Appell: „Kafts Dahoam!“ Bis 20 Uhr sei man am Montag und Dienstag das Geschäft öffnen. Und das Schuhhaus Cordes aus Herzebrock-Clarholz verweist auf seine Präsenz in den sozialen Netzwerken: „Wir sind für Sie da – auch im kommenden Lockdown!“ Fragen aller Art, Telefonberatung, Auswahlen für Kunden mit Kunden-Konto, Auswahlen nach telefonischer Beratung – mit vielen Services will man die Kunden auch über den Mittwoch hinaus betreuen.
In einem emotionalen Video wendet sich Händlerin Sabine Toonen-Schönell vom Schuhhaus Schönell aus Goch auf Facebook an ihre Kunden: „Ich wollte die Gelegenheit nutzen und Danke sagen für die lieben Worte, die Unterstützung und die Likes. Das hat uns unheimlich gefreut und weiter gebracht.“ Man werde sich im nächsten Jahr wieder sehen, so die Händlerin.
Der Non-Food-Handel in Deutschland muss ab dem 16. Dezember schließen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Darunter fallen Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsgeschäfte, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.
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Die erneute Schließung des Non-Food-Handels bringt mehr als die Hälfte der Innenstadthändler in Existenzgefahr. Das geht aus einer Trendumfrage des (HDE) hervor. Der Handelsverband fordert umfassende Hilfen für die Unternehmen.
„Der Einzelhandel hat in den letzten Monaten mit seinen Hygienekonzepten einen großen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geleistet. Wenn jetzt Geschäftsschließungen als notwendig angesehen werden, darf die Bundesregierung die Branche nicht im Regen stehen lassen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die bisher vorgesehenen Gelder reichen bei weitem nicht aus, um eine Pleitewelle in den Innenstädten zu verhindern. Der betroffene Nonfood-Handel wird nach HDE-Einschätzung bei einem bundesweiten Lockdown ab Mittwoch in einem Bereich von Minus 60% für den Monat Dezember landen. Im Vorjahresvergleich würden so zwölf Milliarden Euro Umsatz für die Händler verloren gehen. Der Lockdown treffe knapp 200.000 Handelsunternehmen, 99% seien kleine und mittelständische Unternehmen. Der Innenstadteinzelhandel stehe für bis zu 600.000 Beschäftigte, von denen durch den Lockdown bis zu 250.000 Jobs verloren gehen könnten.
„Dass viele Händler jetzt mitten im Weihnachtsgeschäft, der umsatzstärksten Zeit des Jahres, zusperren müssen, trifft die Branche und die Innenstädte hart. Das werden viele Unternehmen ohne entsprechende Staatshilfen nicht überstehen“, so Genth. Der HDE fordert deshalb für den Dezember eine Gleichbehandlung mit der Gastronomie und die Aufnahme der Branche in die Dezemberhilfen. Ab Januar müsse dann eine neue Form der Finanzhilfe gefunden werden. Die Überbrückungshilfen alleine reichten nicht aus, um die betroffenen Handelsunternehmen zu retten.
„Natürlich geht es jetzt um die Gesundheit aller. Es geht beim Einzelhandel aber auch um unsere Innenstädte als Ganzes. Wenn wir mit dem Handel die Kernbranche unserer Stadtzentren weitgehend in die Insolvenz zwingen, ist das nach der Krise nicht einfach wieder zu beheben. Deshalb muss die Politik jetzt mit einem starken Hilfsprogramm dafür sorgen, dass es nicht zu einer nicht mehr wieder gut zu machenden Pleitewelle kommt“, so Genth.
Mit Blick auf die diskutierten und in einigen Bundesländern bereits angeordneten Geschäftsschließungen fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) staatliche Hilfsprogramme für den betroffenen Einzelhandel. Gerade im Weihnachtsgeschäft würden viele Unternehmen den Umsatzausfall wirtschaftlich nicht mehr überleben. „Ein erneuter Lockdown des Non FoodHandels hätte fatale Folgen für die Überlebensfähigkeit vieler kleiner und mittelständischer Handelsunternehmen. In der Folge würden der Wirtschaftsstandort und der Kulturraum Innenstadt enorm leiden und tausende Arbeitsplätze gefährdet“, so HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. In der umsatzstarken Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr würden Umsatzausfälle von bis zu einer Milliarde Euro pro Tag auflaufen. Der HDE fordert deshalb für den Fall eines Lockdowns staatliche Hilfsprogramme, auch unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten. „Von Schließungen betroffene Unternehmen müssen für den entsprechenden Zeitraum entschädigt werden“, erklärte Sanktjohanser. Für den Monat Dezember sollten dabei dieselben Konditionen wie für die Gastronomie gelten. Werden die Geschäftsschließungen im kommenden Jahr fortgesetzt, muss es auch dann weiterhin Hilfsprogramme geben.
Bald könnte es bundesweit zu einem harten Lockdown kommen, bei dem auch weite Teile des Handels schließen müssten. ANWR und SABU fordern für diesen Fall konkrete Konzepte und Hilfen für den stationären Schuhhandel.
„Aus dem politischen Berlin mehren sich die Anzeichen für einen erneuten harten Lockdown zwischen dem 27. Dezember und dem 10. Januar. Es wird offensichtlich hinter den Kulissen noch recht hart darüber diskutiert – aber eine erneute Schließung weiter Teile des Einzelhandels deutet sich an“, schildert SABU-Geschäftsführer Stephan Krug. Ein solcher Schritt bedeute für den Schuh- und Modehandel wiederum einen signifikanten Umsatzausfall. „Wenn das so kommt, müssen wir über die Hilfen für die betroffenen Branchen diskutieren“, so Krug weiter. „Die November- und Dezember-Hilfen sind aus meiner Sicht noch relativ unausgegoren. Und es reicht nicht, die Schwierigkeiten des Handels über Zwischenfinanzierungen lösen zu wollen. Was die Unternehmen brauchen, sind echte Entlastungen, und zwar auf breiter Front. Denn es geht um ihre Existenz.“
Kurzarbeit sei ein wichtiges Werkzeug. Aber es werde weitere brauchen, etwa den erweiterten Verlustrücktrag. „Und nicht zuletzt benötigen wir eine klare Regelung im Hinblick auf die Mieten bzw. Mietkürzungen“, so Krug weiter. „Es gibt zurzeit keine eindeutige rechtliche Situation, weil Gerichte in diesem Zusammenhang unterschiedlich geurteilt haben. Und das Gesetzesvorhaben der Justizministerin ist aus unserer Sicht noch nicht ausreichend. Ganz davon abgesehen, dass es wahrscheinlich nicht rückwirkend anwendbar sein wird – und damit den vom Lockdown betroffenen Händlern nicht hilft.“
Auch aus Mainhausen kommen besorgte Signale. „Nicht nur die Entwicklung der Corona-Situation ist besorgniserregend, sondern damit verbunden auch die Folgen für den Non Food-Handel“, heißt es seitens der ANWR. „Wir unterstreichen die Haltung des HDE im Zusammenhang mit der Diskussion um die Schließung des Nicht-Lebensmittelhandels und teilen auch die Besorgnis, dass eine Schließung die schon deutlich sichtbaren und fatalen wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen und damit verbunden auch für die Innenstädte verstärken wird.“ Absolut wünschenswert wäre aus unserer Sicht der ANWR, dass mit einem erneuten – falls notwendigen – flächendeckenden Lockdown erst nach Weihnachten gestartet werden sollte, besser noch im neuen Jahr und dann für maximal zwei Wochen. „Der Handel ist seit Monaten bestens auf Hygiene- und Abstandsregeln eingestellt, setzt diese um und ist sicherlich kein Hotspot. Um Verzerrungen wie zunächst Frühjahr zu vermeiden, ist zudem wichtig, dass bei verordneten Geschäftsschließungen der Lebensmittelhandel keine Non Food-Artikel verkaufen darf. Durchaus eng verbunden mit einem Lockdown ist wichtig, dass staatliche Hilfen schnell greifen und fließen.“
Nach Sachsen kommt der harte Lockdown auch in Berlin. „Es geht nicht anders“, erklärte der Regierende Bürgermeister Michael Müller mit Blick auf die hohen Corona-Infektionszahlen. Wann genau Geschäfte und Schulen in der Hauptstadt schließen müssen, ließ der SPD-Politiker jedoch noch offen. Dies hänge unter anderem von der Abstimmung mit Brandenburg ab, so Müller. Der harte Lockdown solle jedoch mindestens bis zum 10. Januar gelten. Auch ein geplanter verkaufsoffener Sonntag am 20. Dezember könne nicht wie geplant stattfinden, so Müller weiter. „Das können wir nicht zulassen.
Ab dem 14. Dezember schließen in Sachsen Schulen, Kitas und Einzelhandelsgeschäfte. Ausgenommen bleiben Geschäfte für den täglichen Bedarf. Die entsprechende Verordnung gilt bis zum 10. Januar 2021. „Wir haben eine der härtesten Regeln, was Ausgangsbeschränkungen angeht, aber es reicht nicht“, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) zur Begründung. Die Situation in den Krankenhäusern sei mittlerweile extrem gefährlich. „In manchen Regionen gibt es keine Intensivbetten mehr“, so Kretschmer. Patienten aus der Oberlausitz müssten nach Dresden oder Leipzig verlegt werden. Die geplanten Einschränkungen seien die einzige Möglichkeit, um das Infektionsgeschehen zu stoppen.
Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) nannte die Lage ebenfalls „dramatisch“. Apotheken, Sanitätshäuser, Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Poststellen oder Friseure dürfen nach Angaben von Dulig geöffnet bleiben. Auch der Verkauf von Weihnachtsbäumen bleibe gestattet. Er warf den Maskenverweigerern und Corona-Leugnern in Sachsen vor, die Hauptschuld an dem hohen Infektionszahlen zu haben. Für ganz Sachsen wies das Robert Koch-Institut am 8. Dezember eine Sieben-Tage-Inzidenz von 319 aus, bundesweit waren es 147.
Die Bundesregierung hat entschieden, dass staatliche Überbrückungshilfen auch für den Einzelhandel zugänglich gemacht werden sollen. Die Verbände BTE und BDSE reagieren unmittelbar darauf.
Laut BDSE und BTE sollen die so genannten Novemberhilfen ab einem Umsatzrückgang um 40% zugesprochen werden können. Die Verbände raten vor diesem Hintergrund allen Textil-, Schuh- und Lederwarenhändlern, die aktuell in der Nähe dieses Umsatzwertes liegen und die Beantragung der so genannten „Novemberhilfe“ erwägen, kurzfristige Rabattaktionen in diesem Monat zur Umsatzsteigerung gut zu durchdenken. Gegenfalls sollten bereits angekündigte Preisaktionen modifiziert werden, heißt es von BDSE und BTE.
Bundeskanzerlin Angela Merkel sprach in ihrer Pressekonferenz am Abend des 25. November von „einer weiteren großen Kraftanstrengung“, die den Bürgern abverlangt werden müsse. Beschlossen wurden weitere Einschränkungen für den Einzelhandel. So darf sich künftig pro 20 qm Fläche nur je ein Kunde in einem Geschäft aufhalten. Diese Regelung soll für Läden ab einer Größe von 800 qm gelten. In kleineren und mittleren Geschäften bis 800 qm soll je 10 qm ein Kunde erlaubt sein. Vor Einzelhandelsgeschäften sowie auf entsprechenden Parkplätzen müssen künftig Masken getragen werden.
Der HDE reagierte umgehend und bezeichnete die Maßnahmen als kontraproduktiv. „Es gibt keinen sachlichen Grund, unterschiedliche Regelungen für Verkaufsflächen über und unter 800 qm zu erlassen. Die Hygienekonzepte im Einzelhandel haben sich sowohl in kleinen wie auch in den größeren Räumlichkeiten von Geschäften, Supermärkten, Kaufhäusern und Einkaufszentren bewährt. Die neue Regelung könnte auch kontraproduktiv sein, wenn sich Warteschlangen vor den Geschäften und in den Innenstädten bilden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
In einer Schaltkonferenz am Montagabend verständigten sich die Ministerpräsidenten auf das weitere Vorgehen in den kommenden Wochen. So soll der Teil-Lockdown noch bis zum 20. Dezember fortgeführt werden. Während die meisten Maßnahmen wie gehabt weitergeführt oder sogar verschärft werden sollen, einigten sich die Teilnehmer der Konferenz nach Medienberichten zufolge auch auf eine regionale Differenzierung. Sollte die Sieben-Tages-Inzidenz auf unter 50 fallen, dürfen Länder Einrichtungen auch früher öffnen.
Der Groß- und Einzelhandel bleibt weiterhin geöffnet, Gastronomiebetriebe, Freizeit- und Kultureinrichtungen jedoch geschlossen. Zudem ist eine Verschärfung der Maskenpflicht geplant. So soll zukünftig auch vor Geschäften und auf Parkplätzen Masken getragen werden.
Des weiteren gibt es nun einheitliche Kontaktregelungen für die Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar. Dann dürfen sich Menschen aus mehreren Haushalten bis 10 Personen treffen. Für die Zeit davor gibt es jedoch eine deutliche Verschärfung der Regeln. Private Treffen sind auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen zu begrenzen.
Alle Änderungen sollen am Mittwoch bei Beratungen von Bund und Ländern endgültig entschieden werden.
Seit dem 17. November gilt in Österreich ein harter Lockdown. Im Interview mit schuhkurier erklärt Wilfrid Harml, Geschäftsführer der Verbundgruppe Ringschuh, wie der Schuhhandel mit der neuen Lage umgeht und welche Unterstützung jetzt wichtig ist. „Jetzt wird’s eng“, sagt Harml. Zugleich befürworteten viele Händler den harten Lockdown jedoch aus sozialer Verantwortung und zum Wohle der Allgemeinheit, um möglichst schnell wieder die Infektionszahlen zu senken. Das Interview lesen Sie hier.
Mehrere Händler in Österreich, darunter auch der Schuhfilialist Humanic, versuchten am Wochenden vor dem Beginn des harten Lockdowns mit hohen Rabatten Ware loszuschlagen. Vor einzelnen Geschäften bildeten sich aufgrund der Zutrittskontrollen lange Menschenschlangen. Das sorgte verbreitet für Kritik, so dass sich Humanic letztlich öffentlich entschuldigte. Dennoch veröffentlichte die Verbundgruppe Ringschuh einen Offenen Brief.
In einem Interview mit der Tageszeitung Kurier (Paywall) erklärt Michael Rumerstorfer, Vorstand der Leder & Schuh AG, den Hintergrund der vielfach kritisierten „50% auf alles“ Aktion, die zu langen Schlangen vor den Humanic-Filialen gesorgt hatte. Er habe „in der Hitze des Gefechts“ versucht, vor dem zweiten Lockdown noch möglichst viel Saisonware abzuverkaufen, so Rumerstorfer.
Sinkende Umsätze und geringe Kundenzahlen bringen immer mehr Händler in finanzielle Schieflage. Der Handelsverband Deutschland (HDE) erneuert deshalb seine Forderungen nach Not- und Überbrückungshilfen für die Einzelhändler. Die Umsätze im innerstädtischen Einzelhandel verharren auch in der zweiten Novemberwoche auf einem Niveau weit unter den Vorjahreswerten. Nach der aktuellen HDE-Umfrage verzeichnen die Händler in den Stadtzentren im Vorjahresvergleich durchschnittlich einen Umsatzrückgang von mehr als einem Drittel.
Die Bundesregierung will gemeinsam mit den Ländern über eine Verschärfung der bislang geltenden Corona-Verordnungen diskutieren. Laut einer Beschlussvorlage sollen die Menschen ihre Kontakte weiter einschränken. Das dürfte den Handel in erheblichem Maße betreffen.
Demnach sollen die Menschen „auf freizeitbezogene Aktivitäten und Besuche in Bereichen mit Publikumsverkehr sowie nicht notwendige private Reisen und touristische Tagestouren gänzlich verzichten“. Ebenso sollen „nicht notwendige Aufenthalte in geschloseenen Räumen mit Publikumsverkehr oder nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen Beförderungsmitteln“ unterbleiben.
Das dürfte die Situation im Einzelhandel nochmals deutlich verschärfen. Schon jetzt stellen Händler bundesweit fest, dass die Frequenz durch den seit Anfang November geltenden „Lockdown Light“ erheblich nachgelassen hat. Zum Start des wichtigen Weihnachtsgeschäfts dürften nochmalige Verschärfungen der geltenden Verordnung für weiteren Frequenzrückgang sorgen.
Laut einem Bericht von NTV ist der „Sturm“ im Modehandel nicht vorbei. Corona und der für den November verhängte Teil-Lockdown erschweren das Weihnachtsgeschäft für die Unternehmen. Bereits in den letzten Oktoberwochen seien die Besucherzahlen in den Einkaufsstraßen wieder deutlich zurückgegangen, habe das Unternehmen Hystreet festgestellt, das auf die Messung von Kundenfrequenzen in den Innenstädten spezialisiert ist.
Den vollständigen Artikel lesen Sie hier.
Schuhgeschäfte in Bayern bleiben ab dem 18. März geschlossen. (Foto: Tim Mossholder/Unsplash)
In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht München entschieden, dass ein Einzelhändler aufgrund der behördlich angeordneten Covid-19-Maßnahmen die Miete um bis zu 80% mindern darf. Geklagt hatte ein Möbel- und Wohnaccessoires-Händler aus der Münchener Innenstadt. Er hatte seinem Vermieter mitgeteilt, die Miete ab April aufgrund höherer Gewalt um 100% kürzen zu wollen. Dagegen wiederum hatte der Vermieter geklagt.
Laut dem Landgericht München ist die Corona-bedingte Schließung des Geschäftes als Mietmangel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches anzuerkennen. Eine Mietminderung von bis zu 80% – je nach Ausmaß der Beschränkungen – sei gerechtfertigt.
Der Mietzweck habe nach den öffentlich-rechtlichen Beschränkungen infolge der Corona-Pandemie nicht mehr eingehalten werden können. Dies falle nicht in den Risikobereich des Mieters, begründet das Gericht sein Urteil.
Für den Zeitraum der Schließung im April sind laut dem Gericht 80% Mietminderung angemessen, ab Mai, als das Geschäft wieder auf begrenzter Fläche öffnen durfte, eine Minderung um 50%. Im Juni war die Flächenbegrenzung aufgehoben worden, dennoch habe es, so das Gericht, erhebliche Einschränkungen für den Händler gegeben. Gerechtfertigt sei daher eine Mietminderung um 15%.
Das Urteil (AZ 3O 4495 – 2020) ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde bereits Berufung eingelegt.
Fußgänger in Innenstadt (Foto: Fotolia)
In einem Bericht schildert der „Spiegel”, wie es derzeit in deutschen Innenstädten aussieht. Während Malls und viele Einkaufsstraßen erheblich weniger Frequenz aufweisen, läuft es in kleineren Geschäften in Randlagen sowie auch im hochwertigeren Segment besser. Den Artikel finden Sie hier.
„Insgesamt sind acht große textile Einzelhändler in den ersten neun Monaten des Jahres in die Insolvenz geschlittert“, sagt Ron van het Hof, CEO von Euler Hermes in Deutschland, Österreich und der Schweiz. „Das sind fünf mehr als im Vorjahreszeitraum, das ist eine Zunahme um rund 166%. Auch im Non-Food Einzelhandelssektor gab es 2020 vier weitere große Pleiten. Dies ist insofern besonders besorgniserregend, weil es entgegen dem bisherigen Insolvenztrend in Deutschland ist, der zuletzt noch eine deutlich rückläufige Entwicklung bei den Fallzahlen zeigte. Neben der Liquidität wird insbesondere eine maßgeschneiderte Multichannel-Strategie immer stärker zum Erfolgsfaktor. Wer auch online kann, kommt jetzt besser durch die Krise.“
Deutliche Umsatzeinbußen werden allerdings fast alle Branchenteilnehmer hinnehmen müssen: „Für 2020 erwarten wir Umsatzverluste von rund 12 Mrd. Euro im Bekleidungseinzelhandel“, sagt Aurélien Duthoit, Senior Branchenanalyst bei Euler Hermes. „Nach dem drastischen Einbruch während des Lockdowns im März und April, haben sich die Umsätze zwar sukzessive erholt, allerdings sind sie mit -26% von Januar bis September deutlich unter dem Vorjahresniveau. Unterschiede zwischen Bekleidung und Accessoires gibt es dabei kaum. Geht man für den restlichen Jahresverlauf davon aus, dass der Umsatz weiterhin rund 10% unter Vorjahresniveau bleibt, ergibt sich für das Gesamtjahr ein Minus beim Umsatz von etwa 19% zurückgehen, das entspricht etwa 12 Mrd. Euro.“
Der Onlinehandel legte bei den Umsätzen von Januar bis August 2020 laut Euler Hermes um insgesamt 22% zu. Zwar habe sich der rasante Zuwachs seit Juni mit den Lockerungen etwas verlangsamt, allerdings dürften Umsätze im Gesamtjahr 2020 um satte 18% zulegen im Vergleich zu 8% im Jahr 2019. Die Aussichten im E-Commerce seien auch für 2021 gut. Zwar erwarten die Euler Hermes Experten kein erneutes Rekordjahr wie 2020, aber mit rund +10% Umsatzwachstum dürfte auch 2021 deutlich über dem Langzeitdurchschnitt von 7 bis 8% liegen. „Viele Verbraucher haben in diesem Jahr ihre Konsumgewohnheiten drastisch verändert“, sagt Duthoit. „Auch vorher nicht online-affine Verbraucher kaufen plötzlich verstärkt im Netz. Wenn sie dort zufrieden sind – und die Onlinehändler tun alles dafür, dass das der Fall ist – könnten sie eventuell für den stationären Handel nachhaltig verloren sein. Dafür müssen die Einzelhändler in Zukunft passende Konzepte entwickeln, um sie wieder zurück zu locken.“
Neben zahlreichen Sorgenkindern gibt es nach Angaben des Kreditversicherers im stationären Handel allerdings auch einige Unternehmen, die sehr gut aufgestellt sind. „In jeder Krise gibt es Gewinner und Verlierer“, sagt Van het Hof. „Die Krise, in diesem Fall Covid-19, wirkt dabei wie ein Katalysator und verstärkt die Wirkung in beide Richtungen. Zu den Gewinnern gehören Unternehmen, die ihre Strategie, Zielgruppe und Kostenstruktur kennen und deren Geschäftsmodell nicht nur auf einem Standbein steht. Wer sich schon vor der Pandemie gut auf den Strukturwandel vorbereitet und investiert hatte, konnte vom Online-Boom in Zeiten von Covid profitieren. Wer diesen Trend verpasst hat, dürfte noch weiter abgehängt werden und hängt am seidenen Faden.“ Ob dieser Faden reiße oder nicht, hänge nun vor allem am Weihnachtsgeschäft, denn der bisherige Jahresverlauf habe bereits deutliche Spuren in der Branche hinterlassen. „Die traditionell eher umsatzschwache Saure-Gurken-Zeit von Januar bis März ist lang und wird für einige Unternehmen zu einer Zerreißprobe“, sagt Van het Hof. „Die Bonität der Branche ist seit Jahren unterdurchschnittlich. 2020 war für viele ein verlorenes Jahr und sie setzen jetzt auf 2021. Aber nur wer jetzt wenigstens im Weihnachtsgeschäft ein kleines Polster anlegen kann, wird sich bis zum Frühjahrsgeschäft über Wasser halten können. Und auch Weihnachtsgeschenke werden in diesem Jahr voraussichtlich eher online gekauft als im Laden. Es wird also weiterhin Insolvenzen geben – aber auch einige, die sich mit dem Weihnachtsgeschäft in eine gute Ausgangssituation für das kommende Jahr bringen können.“
Steffen Jost
Nach einer Mitteilung des BTE Handelsverband Textil sind die Umsätze der Mode- und Schuhgeschäfte in der ersten November-Woche um rund 40% eingebrochen.
Der stationäre Fashionhandel ist handelsweit unverändert die Branche, die am stärksten unter der Corona-Pandemie leidet. Bereits Mitte Oktober waren mit dem Anstieg der Infizierten-Zahlen und den damit verbundenen Warnungen der Politik die Kundenfrequenzen und Umsätze in den Mode- und Schuhgeschäften massiv eingebrochen, teilt der BTE Handelsverband Textil mit. Der Shutdown der Gastronomie und der Freizeitbranche habe die Kundenfrequenzen noch einmal nach unten gedrückt.
„Nach ersten BTE-Berechnungen liegen die Umsätze in der ersten November-Woche branchenweit rund 40% unter Vorjahr, in etlichen Fällen kamen Modehändler nicht mal auf die Hälfte ihrer üblichen Umsätze“, berichtet BTE-Präsident Steffen Jost. „Aktuell machen die meisten Geschäfte jeden Tag Verlust, weil die Umsätze nicht mal die anfallenden Kosten decken.“
Betriebswirtschaftlich sei das Jahr ohnehin nicht mehr zu retten. Bis auf wenige glückliche Ausnahmen dürften 2020 so gut wie alle Textil- und Schuhgeschäfte tief in den roten Zahlen landen. Diese Geschäfte würden nur überleben, wenn sie auf Reserven und Gespartes zurückgreifen könnten. Bei vielen Unternehmern sei das gleichbedeutend mit dem Verzehr oder sogar vollständigen Verlust der Altersversorgung. „Im Gegensatz zu Großunternehmen können sich die meisten Mittelständler auch nicht über eine Insolvenz entschulden, da sie in der Regel persönlich haften“, sagt Jost.
Das Leben der Menschen wird zunehmend von der Corona-Krise beherrscht. Das hat Einfluss auf das Konsumverhalten. Im Oktober sagten 86%, sich mit Corona und den Folgen des Virus häufig oder fast immer zu beschäftigen. Während der ersten Welle im Juni waren es nur 73%. Das ist eines der aktuellen Ergebnisse einer interdisziplinären Studie im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums, an der unter anderem das ifo-Institut und das Meinungsforschungsinstitut Forsa beteiligt sind.
Die Einkommenssituation der Menschen ist bislang stabil: Im Juni gaben 76% der Befragten an, das Einkommen im Haushalt sei im Vergleich zum Februar unverändert geblieben. Im Oktober hat sich für 77% das monatliche Netto-Einkommen des Haushalts nicht verändert. „Das liegt zu einem guten Teil an den von der Politik beschlossenen Überbrückungshilfen, wie zum Beispiel dem Kurzarbeitergeld“, sagt Clemens Fuest, Präsident des ifo-Instituts. „Deutlich größer sind die Sorgen geworden, sich selbst mit dem Corona-Virus zu infizieren“ berichtet Forsa-Chef Manfred Güllner. Diese Sorge spiegelt sich unter anderem im Sparverhalten wider: 30% der Haushalte geben einen kleineren Teil ihres Einkommens aus als vor Beginn der Krise.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) geht für die letzten beiden Monate des Jahres von einem Umsatzplus aus. Aber: Der stationäre Bekleidungshandel, Parfümerien und Spielwarenhändler dürften extrem unter geringeren Frequenzen leiden.
„Das Weihnachtsgeschäft ist für viele Einzelhändler die umsatzstärkste Zeit des Jahres. Viele Branchen wie der Buchhandel, Händler mit Uhren und Schmuck oder der Spielwarenhandel machen in den beiden letzten Monaten mehr als ein Fünftel ihres Jahresumsatzes“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Der HDE rechne in diesem Jahr damit, dass der Einzelhandel in November und Dezember seine Umsätze insgesamt um 1,2% im Vorjahresvergleich auf knapp 104 Mrd. Euro steigern kann.
Allerdings gebe es dabei einen klaren Wachstumstreiber: Die Weihnachtsumsätze im Online-Handel dürften laut HDE voraussichtlich um 19% auf dann über 17 Mrd. Euro zulegen. Gleichzeitig macht eine aktuelle Umfrage des Handelsverbands deutlich, dass die Innenstadthändler und dort insbesondere der Bekleidungshandel von starken Beeinträchtigungen durch den Teil-Lockdown und in der Folge sinkenden Kundenfrequenzen sowie schrumpfenden Umsätzen ausgehen. „Der Handel in den Innenstädten darf zwar öffnen, gleichzeitig appelliert die Politik aber an die Kunden, zuhause zu bleiben. In der Folge können die Geschäfte mit Blick auf extrem sinkende Kundenfrequenzen vielerorts wirtschaftlich nicht mehr überleben“, so Genth weiter. Daher fordere man die Bundesregierung auf, ihr Nothilfeprogramm für wegen der Corona-Pandemie geschlossene Betriebe auch für Einzelhändler zu öffnen. Zudem müssten die Kriterien für die Überbrückungshilfen des Bundes angepasst werden.
Statement eines Modehändlers zum aktuellen Teil-Lockdown
Der baden-württembergische Einzelhandel sei kein Hotspot und Einkaufen sei auch in der Pandemie sicher, heißt es seitens des Verbandes. Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann erklärt: „Wir haben seit dem letzten Lockdown gezeigt, dass unsere Hygiene- und Abstandskonzepte sehr gut funktionieren. Unsere Kunden können sich auch weiterhin in den Geschäften so sicher wie möglich fühlen.“
Zugleich sei feststellbar, dass die Kunden im baden-württembergischen Einzelhandel ebenfalls sehr verantwortungsbewusst mit der Situation umgingen und sich an Abstandsgebote und Maskenpflicht hielten. In ganz Baden-Württemberg sei bislang kein einziger Fall einer Ansteckung mit dem Corona-Virus beim Einkaufen bekannt. Hagmann: „Die umfangreichen Hygienemaßnahmen und Hygienekonzepte sorgen für einen hohen Sicherheitsstandard beim Einkaufen.“ In vielen Geschäften seien zudem die Mitarbeiter speziell geschult worden. Zudem würden insbesondere in größeren Unternehmen Hygiene-Verantwortliche die Einhaltung der Schutzkonzepte überwachen.
„Der Handel lebt vom Vertrauen der Verbraucher. Dies gilt natürlich besonders in der Corona-Krise, und dafür tun wir alles“, so Hagmann. „Es bleibt daher dabei, nirgends ist es so sicher wie im Einzelhandel.“
Der Einzelhandel brauche Kunden, die ihren Einkauf und ihre Weihnachtsgeschenke dort erledigen.
Das HDE-Konsumbarometer zeigt für den November eine Verschlechterung der Verbraucherstimmung an. Nach dem Erholungsprozess in der Folge des ersten Corona-Lockdowns sinkt der Index damit zum ersten Mal ab. Die Verbraucher sind aufgrund der steigenden Infektionszahlen und wachsender Unwägbarkeiten auf dem Arbeitsmarkt verunsichert. Sollte die derzeitige steigende Entwicklung bei den Infektionszahlen weiter anhalten und mit neuen Eindämmungsmaßnahmen einhergehen, dann ist davon auszugehen, dass die Erholung der Verbraucherstimmung gestoppt ist und sich die Stimmung wieder dauerhaft eintrüben wird.
„Ohne staatliche Nothilfen werden viele mittelständische Innenstadthändler diesen zweiten faktischen Lockdown wirtschaftlich nicht überleben. Das reißt in der Folge ganze Stadtzentren mit in den Abgrund“, so HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. Denn obwohl der Einzelhandel weiterhin öffnen darf, seien die Unternehmen vielerorts in einer schwierigen Lage. Nach Einschätzung des HDE wird das zur Eindämmung der Pandemie notwendige Herunterfahren des öffentlichen Lebens dafür sorgen, dass nur wenige Kunden den Weg in die Stadtzentren zum Einkaufen finden. Ohne Kunden drohe dem innerstädtischen Handel eine einem Lockdown mit Geschäftsschließungen ähnliche Situation. Mietkosten laufen weiter, während die Umsätze fehlen.
„Viele Händler befinden sich durch die Coronakrise in einer unverschuldeten Notlage. Deshalb muss die Bundesregierung auch Handelsunternehmen mit einem Umsatzausfall von 70% oder mehr in ihr Unterstützungsprogramm aufnehmen“, so Sanktjohanser weiter. Eigene finanzielle Rücklagen und Reserven seien insbesondere im Bekleidungshandel bereits für die Bewältigung des ersten Lockdowns aufgebraucht worden. In den ersten acht Monaten des Jahres verlor der Bekleidungseinzelhandel ein Drittel seiner Umsätze unwiederbringlich. Allein in März und April fehlten der Branche nahezu 80% der gewohnten Einnahmen. Sanktjohanser: „Es ist die Existenz eines großen Teils der Kernbranchen unserer Innenstädte, wie Händler mit Mode und Textilien, Sport- und Schuhgeschäfte sowie Kauf- und Warenhäuser, die hier auf dem Spiel steht. Umsatzausfälle in dieser Höhe sind ohne Hilfe nicht zu kompensieren. Hier stehen Existenzen und Arbeitsplätze auf dem Spiel.“
Der Handelsverband Deutschland (HDE) reagiert auf die Beschlüsse und macht deutlich, dass durch das Herunterfahren des öffentlichen Lebens viele Handelsunternehmen auf die zugesagte staatliche Hilfe angewiesen seien. Positiv sei, dass in den Geschäften nun statt ursprünglich geplant einem Kunden pro 25 qm zumindest ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche zugelassen sein soll. Der faktische Lockdown gefährde jedoch viele Einzelhändler in der Innenstadt.
„Die Politik hat zumindest den Vorschlag zur strengen Begrenzung der Kundenzahl noch einmal abgeschwächt. Das ist gut so und wird den Händlern helfen, längere Schlangen vor den Geschäften und in der Folge unnötige Ansteckungsrisiken zu vermeiden“, so HDE- Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Offensichtlich habe der Einzelhandel mit seinen über Monate funktionierenden Hygienekonzepten auch die an der Beschlussfassung beteiligten Politiker überzeugen können. „Einkaufen ist auch in der Pandemie sicher, der Einzelhandel ist kein Hotspot“, so Genth weiter.
Das weitgehende Herunterfahren des öffentlichen Lebens mit Schließungen in der Gastronomie und verschärften Kontaktbeschränkungen bringe allerdings auch die Handelsunternehmen in den Innenstädten in eine schwierige Lage und komme einem faktischen Lockdown gleich. Es sei zu erwarten, dass nur wenige Kunden den Weg in die Stadtzentren finden. „Wenn die Geschäfte als einzige geöffnet sind, alle anderen Branchen rundherum schließen müssen und die Menschen zuhause bleiben, dann sind die Händler in einer sehr schwierigen Lage. Die Handelsunternehmen können nur bei entsprechenden Kundenfrequenzen wirtschaftlich arbeiten“, so Genth.
Deshalb sei die Branche für die kommenden Wochen mehr denn je auf schnelle und unkomplizierte Hilfen für unverschuldet in Not geratene Geschäfte angewiesen. Genth: „Wir nehmen den Finanzminister beim Wort. Viele innerstädtische Händler sind auf schnelle Ausgleichszahlungen des Staates angewiesen. Eigene finanzielle Reserven sind insbesondere im Bekleidungshandel schon lange aufgebraucht.“
Ab dem 2. November ist für einige Branchen vorerst wieder Schluss. Dann dürfte es auch in den Innenstädten wieder deutlich ruhiger werden. Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten einigten sich am 28. Oktober in einer Videoschalte auf weitreichende Maßnahmen. Bundeskanzlerin Angela Merkel fasste in einer Pressekonferenz am frühen Abend des 28. Oktober die wichtigsten Beschlüsse zusammen. „Die Kurve muss wieder abflachen, die Zahl der Neuinfektionen muss sich erst stabilisieren und danach wieder sinken, damit wir die Nachvollziehbarkeit der Kontakte wieder herstellen können“, so Merkel. Im November sei daher eine „nationale Kraftanstrengung“ erforderlich. Man habe „drastische Maßnahmen für das gesamte Land“ beschlossen, wolle aber das Wirtschaftsleben soweit wie möglich intakt halten. Ziel sei es jetzt, 75% der Kontakte einzuschränken. Positiv sei, so Merkel, dass die Beschlüsse von allen Ministerpräsidenten mitgetragen werden – obwohl es teils sehr unterschiedliche Inzidenzwerte gebe.
Für den Groß- und Einzelhandel gilt: Die Geschäfte dürfen geöffnet bleiben, jedoch ist nur ein Kunde pro zehn Quadratmeter erlaubt. In der Beschlussvorlage, die schuhkurier vorliegt, war noch ein Kunde pro 25 qm vorgesehen gewesen.
In der Öffentlichkeit dürfen sich laut ersten Medienberichten nur noch maximal zehn Personen aus zwei Hausständen treffen.
Gastronomiebetriebe müssen für den gesamten November schließen, dürfen aber Speisen ausliefern bzw. zur Abholung für den Verzehr zuhause bereitstellen.
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege sollen im November schließen, also unter anderem Massagepraxen und Kosmetikstudios. Friseure sollen weiter unter den bestehenden Auflagen öffnen dürfen, ebenso Physiotherapeuten.
Kulturelle Einrichtungen und Angebote wie Theater, Oper, Messen und Kinos müssen schließen; Konzerte müssen abgesagt werden. Sportvereine müssen ebenfalls pausieren. Private Reisen sind weitgehend untersagt; Hotels dürfen lediglich Gäste auf Dienstreisen beherbergen.
Schulen und Kindergärten sollen auch im November verlässlich geöffnet bleiben.
Zwei Wochen nach Inkrafttreten wolle man sich, so die Bundeskanzlerin, wieder mit den Ministerpräsidenten treffen und den Status Quo beleuchten. „Das dient dem Zweck, das öffentliche Leben – natürlich unter Corona-Bedingungen – wieder aufnehmen zu können.“
Die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen sollen, so Merkel, mit einer „außerordentlichen Hilfe“ unterstützt werden. Details dazu sollen noch in dieser Woche erarbeitet werden.
Vor dem heutigen Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten warnt der Handelsverband Deutschland (HDE) vor allzu drastischen Maßnahmen. „Wir alle müssen Corona gemeinsam und entschlossen bekämpfen. Aber die Politik sollte bei ihren heutigen Beschlüssen Maß und Mitte wahren. Überreaktionen würden die gesellschaftliche Akzeptanz für die Regeln gefährden“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Händler hätten seit dem letzten Lockdown gezeigt, dass ihre Hygienekonzepte funktionieren. „Der Einzelhandel ist kein Hotspot, Einkaufen ist auch in der Pandemie sicher“, so Genth weiter. Deshalb sei es auch nicht sinnvoll, neue Einschränkungen für die Ladengeschäfte zu erlassen oder gar wieder Geschäftsschließungen zu verordnen. Die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie führen nach Auffassung des HDE zu einem faktischen Lockdown. Genth: „Die Geschäfte dürfen zwar geöffnet bleiben, die Kunden werden jedoch aufgefordert, nicht mehr in die Innenstädte zu kommen. Die Begrenzung der Kundenanzahl in den Geschäften mit einer Vorgabe von 25 qm pro Kunde ist zudem unverhältnismäßig und führt besonders auch bei den zur Versorgung der Bevölkerung wichtigen Lebensmittelgeschäften zu unnötigen Warteschlangen und damit zu vermeidbaren Ansteckungsrisiken.“
Das aktuelle Infektionsgeschehen wirkt sich negativ auf die Kauflaune der Deutschen aus. „Die rasant steigenden Infektionszahlen führen zu Verschärfungen Pandemie-bedingter Einschränkungen. Zudem steigt die Furcht vor einem weiteren Lockdown, sollte das Infektionsgeschehen in den kommenden Wintermonaten außer Kontrolle geraten“ erklärt Rolf Bürkl, GfK-Konsumexperte. „Die zum Teil kräftige Erholung der Stimmung vom Frühsommer dieses Jahres ist damit zum Stillstand gekommen und lässt das Konsumklima wieder abrutschen. Dazu hat auch eine im Oktober steigende Sparneigung mit beigetragen.“ Rund drei Viertel der Verbraucher in Deutschland gehen aktuell davon aus, dass Covid-19 eine große bzw. sehr große Bedrohung darstellt und etwa die Hälfte macht sich große bzw. sehr große Sorgen, wenn es um die persönliche Zukunft geht. Ob sich das Konsumklima in den kommenden Monaten wieder stabilisieren kann wird vor allem vom weiteren Verlauf des Infektionsgeschehens abhängen.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. (Foto: Bundeswirtschaftsministerium)
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier
beim Runden Tisch zur Zukunft der Innenstädte am 20. Oktober
„Regionale Schließungen oder auch nur eine flächendeckende Zutrittsbeschränkung der Geschäfte würde die Händler ins Mark treffen“, erklärt Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbandes Baden-Württemberg (HBW). „Das wäre der letzte Sargnagel für die sowieso schon stark gebeutelten Händler.“ Viele Händler, insbesondere die Modehändler im Land, hätten sich vom ersten Lockdown noch nicht erholt und verzeichnen nach wie vor unaufholbare, hohe Umsatzdefizite. „Einen weiteren Lockdown oder weitere Beschränkungen werden viele nicht überleben.“
In der verschärften Corona-Verordnung des Landes sind flächendeckende Zutrittsbeschränkungen von Handelsgeschäften derzeit nicht vorgesehen. Es gilt weiterhin: die Abstandsregel von 1,5 Metern in den Geschäften, die vom Handel konsequent durchgesetzt wird. „Der Handel wird auch künftig alle Hygieneanforderungen vorbildlich umsetzen. Die Hygienemaßnahmen sind, das wissen wir mittlerweile sicher, sinnvoll. Gerade die AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) einzuhalten, ist dem Handel zu jeder Zeit wichtig“, so Hagmann.
Das wisse auch die Politik. Im Handel, so habe sich sowohl Gesundheitsminister Jens Spahn sowie die zuständigen Minister im Land als auch zahlreiche Virologen und andere Experten geäußert, habe es zu keiner Zeit nennenswerte Infektionsherde gegeben. Daher gebe es auch keinen Grund, flächendeckende Zutrittsbeschränkungen zu verordnen.“
Einen Appell richtet Hagmann auch an die Verbraucher: „Wir verstehen die Verunsicherung der Kundschaft und möchten an dieser Stelle deutlich machen, dass es sicher ist und bleibt, im stationären Handel vor Ort einzukaufen – der Schutz unserer Kunden hat oberste Priorität.“ Für die Konsumenten bedeute dies: „Gehen Sie shoppen! Der Innenstadthandel braucht Sie jetzt! Es liegt auch an Ihnen, ob der stationäre Handel diese Krise übersteht.“
Eine Klarstellung vorweg: Im Landkreis Berchtesgadener Land gelten ab Dienstag, den 20. Oktober um 14 Uhr, zwar drastische Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Pandemie. So dürfen die Bürger ihre Wohnung nur noch „mit triftigem Grund“ verlassen. Der Einzelhandel muss seine Geschäfte aber nicht schließen, sagt Bernd Ohlmann, Pressesprecher des HDE Handelsverbands Bayern, im Gespräch mit schuhkurier und Lederwaren Report.
Gleichwohl sei der Handel natürlich „indirekt“ stark betroffen, wenn Cafés und Restaurants geschlossen seien und auf stark frequentierten Plätzen, wie in Fußgängerzonen, eine Maskenpflicht gelte. Ohlmann: „Die Erfahrungen in München oder Augsburg zeigen, dass der Umsatz zurückgeht.“ Der stationäre Handel erfahre in der beginnenden Vorweihnachtszeit somit einen „erheblicher Dämpfer“.
Davon geht Schuhhändlerin Evi Schlagbauer aus. Sie führt mit ihrer Familie das Schuhhaus Angerer in Berchtesgaden. Am 20. Oktober seien alle Touristen aufgefordert, die Region zu verlassen. Zwar dürfen die Schuhgeschäfte weiter öffnen. Sie sei aber „gespannt“, wie sich die Lage entwickele, so Evi Schlagbauer gegenüber schuhkurier.
Die Entscheidungen im Berchtesgadener Land bewertet der Handelsexperte als „Blaupause“ für andere Landkreise in Bayern. Sie zeigten die Konsequenzen auf, wenn sich die Corona-Situation nicht verbessert. „Es ist ein Warnschuss.“ Aktuell lägen in Bayern drei Landkreise über einem Inzidenzwert von 100.
Tom van Geemen (Foto: van Geemen)
Als am 13. Oktober um 19 Uhr der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte die von seiner Regierung geplanten Corona-Maßnahmen erläuterte, war für den Schuhhändler Tom van Geemen relativ klar, was kommen würde. „Es gab schon seit einigen Wochen erste Hinweise, dass ein Teil-Lockdown folgen könnte. Nun hat die Regierung die letzte Möglichkeit ergriffen, intelligente Beschränkungen durchzuführen und das wirtschaftliche Leben nicht ganz herunterzufahren.“ Man habe in den Niederlanden viel zu lange über die Vor- und Nachteile von Masken diskutiert worden – „und viel zu wenig darüber, dass Masken einem selber Sicherheit geben können“, so van Geemen, der unter anderem drei Wolky-Shops führt. Schon früh habe er in seinen Geschäften Masken angeboten und die Kunden darauf hingewiesen. „Dass das Maskentragen jetzt nicht mehr freiwillig erfolgt, sondern Pflicht ist, daran werden sich die Kunden gewöhnen“, ist der Händler überzeugt.
Niek Jansen, Geschäftsführer der Rexor, blickt sorgenvoll auf die kommenden Wochen und Monate. „Die Unsicherheit für jeden, privat und geschäftlich, nimmt aktuell in den Niederlanden stark zu. Die große Frage ist, wie die Verbraucher auf die neuen Maßnahmen reagieren werden. Die Geschäfte können geöffnet bleiben, das ist positiv. Aber solange die Konsumenten Angst haben, in die Einkaufsstraßen vor allem der großen Städte zu gehen, wird es der Handel dort schwer haben. In den Kleinstädten haben es die Händler dagegen bislang geschafft, die Umsatzverluste mit viel Kreativität auf 10 bis 25% zu begrenzen. Unter normalen Umständen sind das schreckliche Zahlen, aber so ist die Lage aktuell nun mal.“
Auch Tom van Geemen sieht die klare Tendenz der Verbraucher, größere Städte zu meiden: „Die Händler in kleinen Orten haben manches besser hinbekommen. Kunden wollen derzeit nicht in große Städte. Sie gehen lieber zum Händler nebenan, auch, weil sie ihn unterstützen wollen.“ In der Folge verzeichnet der Händler stationär einen Umsatzrückgang um 50%. „Vielleicht schaffen wir es an einigen Standorten auf -30%. Zwar wachse der E-Commerce. „Aber leider fängt er den Rückgang im Umsatz nicht vollständig auf.“ Das bestätigt Niek Jansen: „Der Onlinehandel in den Niederlanden kann zwar wachsen, ohne aber riesige Steigerungen zu erzielen.“
Auch Shopping-Center sind derzeit ein Problem für stationäre Händler in den Niederlanden: „Wir haben ein Kiosk-Modell entwickelt, das heißt, es gibt eine Art Showroom in einem Einkaufscenter, wo man sich eine Auswahl Schuhe ansehen und sie anprobieren kann“, berichtet van Geemen. „Der gewünschte Schuh kann dann in einer Variante der Wahl bestellt werden und wir schicken ihn direkt zum Kunden. Eigentlich ein guter Ansatz. Aber viele Kunden meiden Shoppingcenter derzeit, weil sie sich dort unsicher fühlen.“
Ganz allgemein sei eine große Vorsicht bei den Kunden spürbar: „Die Verbraucher in den Niederlanden sparen. Sie machen keinen Urlaub, essen gehen können sie jetzt auch nicht. Autofahren ist auch weniger erforderlich. Und das Geld wird auf die hohe Kante gelegt, weil man nicht weiß, was noch kommt.“ Niek Jansen bestätigt: „In der Krise leidet eben die Lust der Konsumenten auf Mode generell.“
Für den stationären Schuhhandel ist derzeit wichtig, die nächsten Monate zu überstehen. Tom van Geemen wünscht sich mehr Rückhalt durch die Regierung: „Wir haben eine Unterstützung im Lohnkosten-Bereich bekommen. Aber unsere Fixkosten laufen weiter und viele Vermieter sind nicht bereit, uns entgegenzukommen. Hier wünschen sich die Händler Hilfsmaßnahmen der Regierung.“ Für den Unternehmer bleiben viele Unwägbarkeiten. Am meisten sorge ihn, dass man derzeit nicht richtig planen könne. „Wie wird es sein, wenn Corona vorbei ist? Werden die Verbraucher zu dem Verhalten zurückkehren, das sie vor der Krise hatten? Wird man wieder in die Innenstädte gehen und werden wir unseren Umsatz vor Corona wieder erreichen? Vieles ist zurzeit völlig unklar.“
Weihnachtsmärkte in ihrer gewohnten Form wird es 2020 nicht geben. (Foto: Daniil Silantev/Unsplash)
Die zweite Welle der Corona-Pandemie rollt auf uns zu. Zugleich nähert sich das Jahr seinem Ende und das Weihnachtsgeschäft steht bevor. Wie könnten Weihnachtsmärkte gestaltet werden? Ein Überblick.
Reges Treiben in der Fußgängerzone. Die hell erleuchteten Buden des Weihnachtsmarkts haben viele Passanten angelockt. Rund um den Glühweinstand herrscht trotz Gedränge ausgelassene Stimmung. Die Menschen sind mit Tüten bepackt und lassen den Einkaufsbummel bei Currywurst und Punsch ausklingen. Ein Bild aus vergangenen Zeiten. 2020 wird alles anders sein. Und wie genau, das ist in vielerlei Hinsicht unklar. Weihnachtsmärkte – sind die überhaupt möglich? Und sind sie sinnvoll?
Grundsätzlich gilt: Kommunen haben über die Selbstverwaltung alle Angelegenheiten in ihrem Hoheitsgebiet selbst zu regeln. Das betrifft auch Weihnachtsmärkte. Es gibt aber einen Rahmen, innerhalb dessen sich die Kommunen bewegen dürfen. „So können die Länder selbstverständlich regeln, ob im Fall einer Pandemie ein Weihnachtsmarkt eine unverhältnismäßige Ansteckungsgefahr mit sich bringt und Auflagen erteilen oder diese untersagen“, heißt es dazu seitens des Handelsverbands Deutschland auf schuhkurier-Anfrage. Abgesehen von diesem Fall ist die Zulassung von Weihnachtsmärkten innerhalb der Gewerbeordnung geregelt. Die Länder können zwar eigene Gesetze erlassen; dies ist aber nur in Rheinland-Pfalz erfolgt.
Stellt ein Veranstalter den Antrag für einen Weihnachtsmarkt und dieser erfüllt die Voraussetzung der Gewerbeordnung, hat die zuständige Behörde den Weihnachtsmarkt festzusetzen. Diese Festsetzung umfasst unter anderem die Laufzeit, Öffnungszeiten und den Ort, an dem der Weihnachtsmarkt stattfinden soll. „Es wird also auch abzuwarten sein, wie sich die (meist) privaten Veranstalter verhalten werden“, so der HDE.
Ob Weihnachtsmärkte während einer Pandemie eine sinnvolle Sache sind? Zu dieser Frage äußert sich der HDE gegenüber schuhkurier zurückhaltend. „Weihnachtsmärkte sind immer schon wichtige Anziehungspunkte für den winterlichen Besuch der Innenstädte und auch des Einzelhandels. In Corona-Zeiten ist es eine enorme Herausforderung, den unbeschwerten Besuch der Stadtzentren mit dem maximalen Schutz der Gäste in Einklang zu bringen. Oberste Priorität hat die symbiotische Verknüpfung von Shopping und Weihnachtsmarktbesuch bei gleichzeitiger Einhaltung aller Hygieneregeln. Die Weihnachtszeit muss im Jahr 2020 deshalb mehr denn je ein Fest der gegenseitigen Rücksichtnahme und Empathie sein.“
Auch aus den Bundesländern kommen zurückhaltende Signale. Eine Blitz-Umfrage des baden-württembergischen Handelsverband ergab, dass zahlreiche Kommunen in diesem Jahr keine Weihnachtsmärkte organisieren wollen oder können. Die Landesregierung will den Städten bislang keine Vorgaben machen. Solange die allgemeine Corona-Infektionslage das erlaube, sollten die Kommunen entscheiden, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen die Märkte stattfinden, heißt es seitens des Handelsverbands Baden-Württemberg.
In Nordrhein-Westfalen dürfen Weihnachtsmärkte grundsätzlich stattfinden, wenn sie alle Anforderungen der Corona-Schutzverordnung erfüllen. „Jede Kommune muss letztendlich selbst entscheiden, ob das zu stemmen ist“, ergänzt eine Sprecherin des Landesverbandes gegenüber schuhkurier. Man halte es für herausfordernd, aber machbar, in der Weihnachtszeit Märkte zu öffnen, beispielsweise „mit Einbahn-Regelungen und einreihig aufgestellten Hütten in größerem Abstand.“ Die Resonanz sei in den Kommunen bislang sehr unterschiedlich. Während einige bereits entschieden hätten, in diesem Jahr keinen Weihnachtsmarkt zu veranstalten, seien andere noch in Überlegungen. Unzweifelhaft sei, dass die Vorbereitung mit enormem Aufwand und Kosten verbunden ist.
Uneinheitlich ist das Bild zurzeit auch in Bayern. Weihnachtsmärkte seien für den Einzelhandel im Land enorm wichtig, heißt es seitens des bayerischen Handelsverbandes. „Sie könnten manchem Händler helfen, das Jahr noch mit einem blauen Auge zu beschließen“, so ein Sprecher des Verbands gegenüber schuhkurier. Da es aber grundsätzlich – abgesehen von der Erfüllung gültiger Hygienekonzepte – keine Vorgaben zur genauen Gestaltung von Weihnachtsmärkten gebe, sei es für die Kommunen schwierig, Konzepte zu entwickeln. In den größeren bayerischen Städten sind laut Verband Märkte in Planung. Auch in Nürnberg soll der berühmte Christkindelmarkt stattfinden, wenn auch in abgespeckter Version.
Kleinere Städte täten sich auch aufgrund der räumlichen Gegebenheiten schwer; etliche hätten den diesjährigen Weihnachtsmarkt bereits abgesagt: Nicht überall sei es möglich, für ausreichend Abstand zu sorgen. Der Handelsverband will die Organisatoren ermutigen: „Vielleicht ist es besser, einen Weihnachtsmarkt in abgesteckter, kleiner Form zu veranstalten, als ganz darauf zu verzichten“, so ein Verbandssprecher im Gespräch schuhkurier. Andererseits: „Es ist auch nachvollziehbar, dass sich Veranstalter und Teilnehmer von Weihnachtsmärkten vorsichtig verhalten. Schließlich geht man in Vorleistung, schafft in großen Mengen Ware an. Und läuft Gefahr, am Ende darauf sitzen zu bleiben, wenn der Weihnachtsmarkt in letzter Minute wegen steigender Fallzahlen doch abgesagt werden muss.“
Nils Busch-Pedersen, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Berlin-Brandenburg, bringt die Situation auf den Punkt: „Angesichts der aktuellen Situation lässt sich keine verlässliche Aussage zum Weihnachtsgeschäft treffen. Jede Prognose ist Stochern im Nebel, das sich die Lage innerhalb weniger Wochen deutlich ändern kann. Es ist zum heutigen Zeitpunkt völlig unklar, unter welchen Umständen und Einschränkungen es Weihnachtsmärkte geben kann. Generell würden diese Märkte und damit verbundene verkaufsoffene Sonntage dem Einzelhandel in Berlin und Brandenburg jedoch mit Sicherheit weiterhelfen.”
Helge Neumann (Foto: Redaktion)
Corona ist zurück. Mit voller Wucht. Viel wurde in den vergangenen Monaten über die zweite Welle gesprochen und spekuliert. Nun ist sie da – und hat nahezu das ganze Land erfasst. Die Liste der so genannten Risikogebiete wächst stetig. Betroffen sind neben den großen Ballungsgebieten auch ländliche Regionen. In der Folge werden neue Regelungen erlassen, darunter Beherbergungsverbote, die Einführung von Sperrstunden und die Ausweitung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Dank Föderalismus in 16 unterschiedlichen Ausführungen. Es fällt zunehmend schwer, den Überblick zu bewahren. Und die Ruhe. Doch genau darauf kommt es in der aktuellen Situation besonders an. Nur mit einem kühlen Kopf können die neuen Herausforderungen bewältigt werden. Das verlangt viel von Führungskräften. Sie müssen sowohl intern als auch extern transparent und ruhig kommunizieren. Anders geht es nicht.
Die derzeit wohl wichtigste Frage betrifft die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus. Bleibt es dabei? Oder kommt noch mehr? Die Antwort kennt derzeit wohl niemand. Es macht jedoch durchaus Mut, wenn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn derzeit keine Veranlassung sieht, über einen erneuten Lockdown nachzudenken. Im Gegensatz zur Gastronomie und privaten Feiern komme es beim Einkaufen aktuell kaum zu Neuinfektionen. Es gehe daher momentan um gezielte Einschränkungen und nicht um flächendeckende Geschäftsschließungen. Darüber hinaus habe die Politik in den vergangenen Monaten dazugelernt. Maßnahmen, die im Frühjahr vor dem Hintergrund des damaligen Wissens richtig gewesen seien, seien nicht geplant. Natürlich schränkt Spahn seine Aussage ein. „Aktuell“ und „nach derzeitigem Stand“ sei kein Lockdown geplant. Festlegen mag sich der CDU-Politiker nicht. Das ist verständlich. Und trotzdem sind seine Aussagen ein Lichtblick.
Der Handel hat während des Lockdowns im März und April große Solidarität erfahren. Viele Kunden haben bewusst in lokalen Geschäften eingekauft. Auf dieser Erfahrung gilt es in diesen Tagen aufzubauen. Nicht nur in Ausnahmesituationen, sondern auch im „Normalbetrieb“ lohnt es sich immer, möglichst nah dran an den Wünschen der Menschen zu sein, sie kreativ über verschiedene Kanäle
anzusprechen und so die Bindung aufzubauen bzw. zu stärken.
Unsere Branche wird die kommenden Monate nur dann überstehen, wenn sich möglichst viele Menschen an die empfohlenen Verhaltensregeln halten. Jeder einzelne ist nun gefragt, im Sinne des großen Ganzen verantwortlich zu handeln. Im Unternehmen, im Büro, auf der Fläche.